Bauherrenberater für schlüsselfertiges RMH vom Bauträger?

Diskutiere Bauherrenberater für schlüsselfertiges RMH vom Bauträger? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Frau und ich wollen ein schlüsselfertiges RMH vom Bauträger kaufen (Fertigstellung März 2007) - haben aber überhaupt keine...

  1. #1 Steppenwolf, 31.05.2006
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    Hallo,

    meine Frau und ich wollen ein schlüsselfertiges RMH vom Bauträger kaufen (Fertigstellung März 2007) - haben aber überhaupt keine handwerklichen oder anderen Kenntnisse um während der Bauphase oder bei Abnahme irgendwelche Mängel feststellen zu können - okay, wenn der Keller 1 m voll Wasser steht sehe ich das auch :D
    Und auch wenn wir der deutschen Sprache mächtig sind, so sind doch Bauleistungsbeschreibung, Grundbucheinträge, Kaufverträge und Notartermine für uns völliges Neuland.

    Für wie sinnvoll haltet ihr es unter den genannten Voraussetzungen einen Bauherrenberater vom Bauherren-Schutzbund oder vom VERBAND PRIVATER BAUHERREN e.V. als externen Berater hinzu zu ziehen? Oder alternativ einen Architekten oder einen bei der IHK aufgelisteten öbuv Sachverständigen? Einen Bauleiter gibt es auf der Baustelle ja ohnehin - der wird aber natürlich vom Bauträger bezahlt. Und was nützt mir die Gewährleistung, wenn ich die Mängel nicht erkenne? :confused:

    Ich würde mich über ein paar Stellungnahmen (inkl. kurzer Begründung) freuen.

    Gruß

    Volker

    P.S.: Das RMH wird in Augsburg gebaut, wer Empfehlungen für einen Sachverständigen hat ==> gerne!
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 01.06.2006
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    Ich rate hier ...

    ... zu einem Architekt (ja, ja, ich bin auch einer :D ) in der Nähe, der sich kurzfristig die wesentlichen Teile anschauen kann, bevor Beton oder Putz drüberkommt.

    Das ist besser, als nachher Schäden zu erkennen (wenn´s dann noch was zu erkennen gibt).
     
  3. Rolf

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    Leider ist das mit den Helfern so eine Sache. Es gibt (hoffentlich) sehr gute, aber es gibt eben auch die anderen. Es kommt auf die Person an, die Sie erwischen. Leider weiß ich auch nicht wie Sie die unterscheiden können.

    Wichtig ist, auch vor Vertragsabschluss über fremde Hilfe nachzudenken.
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Die Sinnhaftigkeit, der Gegenseite nicht blind zu vertrauen und - mangels persönlicher Fachkenntnisse - die Qualität durch einen eigenen Fachmann prüfen zu lassen, steht außer Zweifel.

    Die Möglichkeiten hierzu sind angeklungen, mir fällt ein:

    1. VPB, BSB
    2. TÜV, Dekra
    3. Architekt
    4. öbuv Sachverständiger

    Zu 1.: hier fällt eine Aufnahme-/Jahresmitgliedsgebühr an. Die Berater rechnen nach Zeitaufwand und km-Pauschale ab, zu Sätzen, die im oberen HOAI-Bereich und darüber liegen. Termine gibt es so viel man will. Die Berater sind Architekten oder Ingenieure.

    Zu 2.: hier gibt es im Paket 4 Prüfstufen bzw. Audits zu möglichst sinnvollen Zeitpunkten, beim TÜV noch Vertragsprüfung.
    http://www.de.tuv.com/de/produkte_u...vice/bautechnik/neubau/private_bauherren.html
    http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=257&nodeid=257
    Die Qualitätssicherer sind Ingenieure. Ich halte es etwas für gewagt, mit genau 4 Terminen die optimale Überwachung zu erreichen.

    Zu 3.: hier kann ähnlich wie bei 1. beliebige Präsenz vereinbart werden. Abrechnung ebenfalls nach Aufwand, evtl. etwas günstiger als bei 1. Der Architekt ist Universalist und meist kein Spezialist für ein bestimmtes Fachgebiet.

    zu 4.: Präsenz wie bei 1 und 3, Abrechnung eher wie 1. Der SV ist meist Spezialist auf einem einzigen Fachgebiet und "Dilettant" auf anderen Gebieten.

    Allen Konstellationen gemeinsam ist der Dienstleistungs-Charakter. Es wird "beraten", man bekommt "Hilfe", "Unterstützung", "Risikominderung". Ein mangelfreies Bauwerk im werkvertraglichen Sinn (= Erfolg) wird nicht geschuldet.

    Die wechselhafte Rechtsprechung macht solche Qualitätssicherung allerdings zum schwer kalkulierbaren Risiko für die Anbieter:

    • Der TÜV wurde mal verurteilt, er müsse sich an der von Architekten geschuldeten Objektüberwachung mit werkvertraglichem Erfolg messen lassen, Herausreden auf Dienstleistung (= "ich war doch 4x da") ist nicht.
    • Dem Architekten droht ebenfalls werkvertragliche Haftung wegen faktischer Bauleitung. Als Fachmann muss er immer alles gesehen haben was zu sehen gewesen sein könnte. Es ist also sehr schwer, nur einen zweckgebundenen Termin (z.B. Kontrolle Fensteranschluss) zu vereinbaren.
    • Dem Architekten, der ein Abnahmeprotokoll fertigt und darin die Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik bestätigt, droht gesamtschuldnerische Haftung für alle Bauleistungen. Besonders unangenehm, wenn die Firmen innerhalb der 5-jährigen Gewährleistungsfrist insolvent werden (Risiko heutzutage: >20%).
    Diesen Risiken rechtswirksam vertraglich entgegenzuwirken (Vereinbarung einer "Nicht-Bauleitung mit beschränkter Haftung") ist nicht leicht, ich halte es für fast unmöglich. Zwar ist man als Architekt berufshaftpflicht-versichert. In einem o.g. Haftungsfall kostet es trotzdem die Selbstbeteiligung von 2.500 € und deftige Rabattverluste in selber Höhe, also ca. 5.000 €, mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 20% = 1.000 € Risiko pro Auftrag. Das relativiert die Vergütung für eine Handvoll Vor-Ort-Termine und macht eine solche Tätigkeit nicht besonders attraktiv.
     
  5. #5 Carden. Mark, 01.06.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Oder man sucht sich einen öbuv Sachverständigen, der wiederum andere öbuv Sachverständige mit ins Boot nimmt, wenn deren Gewerke begutachtet werden müssen.
    So eine Konstellation führen wir hier oben gerade durch – läut ganz gut.
    Wird leider dadurch auch nicht billiger. Mindestens 4 öbuv (jeder kennt noch was von den restlichen Gewerken) müssen sich in die Vertragsunterlagen rein lesen und unter einander diskutieren und beraten – und einer von denen sollte Ihr Hautansprechpartner sein.
     
  6. #6 Carden. Mark, 01.06.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Stimmt Bruno - und für das Geld halten teilweise Architekten Ihren Kopf hin für ganze Bauleitung, mit Antragsplanung usw.
    Denn Sie wissen nicht was Sie tun.
    Aber je mehr man über die rechtlichen Probleme gewahr wird, desto weniger möchte man morgen wieder zu Arbeit gehen.
    Sie Fertigstellungsbescheinigung in unserem Fall.
     
  7. #7 Steppenwolf, 02.06.2006
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    So, erstmal vielen Dank für alle Antworten! Special thanks an Bruno für die sehr ausführliche Erklärung!

    Dann will ich mal meine bisherigen Erfahrungen und Eindrücke wiedergeben:

    VPB, BSB:

    Hat mich persönlich auch etwas stutzig gemacht einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen für den man kaum eine Gegenleistung erhält. Nur um dann an einen nicht eben günstigen "Bauherrenberater" vermittelt zu werden. Im Falle des VPB werden 193,- €!!! (inkl. MwSt.) fällig.

    TÜV/Dekra:

    Erscheint mir aus den von Bruno genannten Gründen mir irgendwie keine vernünftige Alternative zu sein, außerdem hat der TÜV in Augsburg scheinbar kein Angebot.

    Architekt:

    Kommt generell in Frage, insoweit es sich um einen Praktiker handelt - allerdings erscheint mir ein Architekt der gleichzeitig noch Dipl. Ing. ist als noch sinnvoller (reines Bauchgefühl, frei nach dem Motto: zuviel Wissen kann ja nicht schaden).

    öbuv Sachverständiger:

    Hier habe ich mir mal die Übersicht der IHK aus dem Netz gezogen - auch hier spricht mich die Architekt/Dipl. Ing. Kombi am meisten an :)

    Verbraucherzentrale Augsburg:

    Habe heute Nachmittag einen Termin mit der Energieberater der mit mir für eine Gebühr von 5,- € schon mal die Baubeschreibung durchgeht. Außerdem hat er mir auf meine Nachfrage am Telefon seine Dienste als externer Berater angeboten. Wie ich das verstanden habe ist er (Bau-)Ingenieur. Sein Stundensatz beträgt sage und schreibe nur 65,- € (+ MwSt) - er rechnet für unser Vorhaben mit rund 1.000,- € Honorkosten. Das hört sich ja schon fast zu gut an um wahr zu sein :D

    Außerdem kam von der Verbraucherzentrale noch der Tipp mich an den Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband e. V. zu wenden. Meine erste Erfahrung fand ich sehr positiv: 1. nur 40,- € Mitgliedbeitrag p.a., 2. Einen RA und einen Architekten als Berater, 3. Der RA hat sich bei meinem Anruf sehr viel Zeit für mich genommen (10 - 15 min) und mir diverse Tipps gegeben (ohne, dass ich schon Mitglied wäre).

    Wenn der Termin heute Nachmittag positiv verläuft sieht mein weiteres Vorgehen wie folgt aus: Energieberater engagieren und Mitglied beim BWE werden. Das sollte doch okay sein, oder?

    Viele Grüße

    Volker
     
  8. #8 Carden. Mark, 02.06.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    1000 € für externe Baubegleitung??????
    Den Vertrag mit den Regelungen würde ich gerne sehen.
    65 € die Stunde + Auslagen Fahrtzeit, km Pauschalen, Büronachbearbeitung etc..
    Wenn ich jetzt noch Überlege, wie viele Stunden im Monat ich mich in meinen Bücher vertiefe, im www .surfe und wie 1000e € Seminar gebühren und Lektürenkosten ich im Jahr habe - verstehe ich nicht wie das gehen soll. Die Sache mit der Haftung und Versicherung mal außen vor.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 02.06.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Also ich weiß nicht ...

    ... für 1.000 € (rund) würde ich das nicht machen.

    Allein für das Prüfen von Vertrag und Baubeschreibung mit den zu erwartenden Unklarheiten/Unstimmigkeiten und deren verbindlicher Klärung mit dem Bauträger wäre da schon mal ein beträchtlicher Teil verbraucht, sicher etwas mehr als 5 € :konfusius .

    Was ist beim Stundensatz von 65 € mit drin? Fahrtzeit, Anwesenheit auf der Baustelle, Nachbearbeitung im Büro mit evtl. erforderlichem Schriftverkehr?
    Wenn ja, bleiben nicht mehr sehr viele mögliche Baustellentermine übrig.

    Für mich ist das Angebot unseriös und hat in der Verbindung mit den 5 € für die Durchsicht der Baubeschreibung doch ein sehr starkes "Gschmäckle".

    Der Energieberater sollte aber auf jeden Fall eingeschaltet werden, um den Wärmeschutznachweis zum Energiebedarfsausweis zu prüfen. Ich will niemand was unterstellen - aber man kann diese Nachweise auch "hinrechnen".
    Als Ergebnis der Prüfung sollte eine Liste vorliegen, auf welche im Nachweis angenommenen Randbedingungen bei der Ausführung zu achten ist.

    Für 1.000 € gibt´s das alles nicht! Aber vielleicht fürs 3fache. Aber dann kann man auch ruhig schlafen :sleeping .
     
  10. #10 Carden. Mark, 02.06.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Volle

    Zustimmung
     
  11. #11 Steppenwolf, 03.06.2006
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    Danke für eure konstruktiven Beiträge!

    Das habe ich mir schon fast gedacht, dass es einen "Aufschrei" bei den genannten Preisen geben wird :D Ich gebe aber gerne zu, dass mir das etwas zu optimistisch gerechnet scheint. Wo genau liegt denn eurer Meinung nach der Fehler, im Stundensatz oder in der sich daraus ergebenden Stundenzahl (ca. 15)?

    Na auf jeden Fall war ich gestern eben bei der VBZ und bin mit dem Herrn Dipl.Ing. das Expose inkl. Baubeschreibung durchgegangen. Dauer 1 Stunde, Kosten 5,- €. Er hat natürlich ein paar Sachen beanstandet die wir jetzt im Kaufvertrag ändern wollen. Zudem müssen natürlich die ganzen Sonderwünsche, etc. alle Vertragsbestandteil werden. Mit den dann fertigen Unterlagen möchte ich zum BWE e.V. gehen um die Angelegenheit prüfen zu lassen. Hier stehen ja wie schon erwähnt ein Rechtsanwalt und ein Architekt zur Verfügung. Sollte nicht alles von der Mitgliedschaft abgedeckt sein müssen wir den Rest eben aufzahlen.

    Gruß

    Volker
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 03.06.2006
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    Ich gebe mich geschlagen ...

    ... gegen diese Preise können wir nicht anstinken :cry .
     
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