Probleme mit einer Bolzentreppe / Toleranzen

Diskutiere Probleme mit einer Bolzentreppe / Toleranzen im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo wir haben ein von einem Bauträger errichtetes Haus neu gebaut und zwischenzeitlich auch bezogen. Nun ist uns nach der Bauabnahme...

  1. #1 Kalimka, 26.03.2014
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    Hallo

    wir haben ein von einem Bauträger errichtetes Haus neu gebaut und zwischenzeitlich auch bezogen.

    Nun ist uns nach der Bauabnahme aufgefallen, dass es mit der Bolzentreppe aus unserer Sicht Probleme gibt. Es gibt genau genommen zwei Treppen. Eine vom Keller ins EG und eine vom EG ins DG.

    Folgende Punkte sind uns aufgefallen:

    1.) Alle Treppenstufen (Stufenbreite 93 cm) sind von der Wand zum Geländer hin um mehr als einen 1cm teilweise auch 1,5 cm nach unten geneigt.

    2.) Sämtliche Geländerstützen sind um ebenfalls ca. 1 cm in Laufrichtung geneigt.

    3.) Die Einstiegsstützen in beide Treppen im EG sind um ca. 1,5 cm zueinander versetzt. Dazwischen befindet sich ein kleine Strebe, die durch den Versatz der beiden Stützen zum einen schräg nach hinten verläuft, aber auch in der Höhe deutlich von der Horizontalen abweicht.

    Laut Treppenbauer befinden sich die angegebenen Abweichungen innerhalb der Toleranzen die nach seiner Aussage „erfahrungsgemäß“ bis zu 3 % betragen.

    Kann uns jemand aus dem Bauexpertenforum helfen? Welche Toleranzen gelten für die Abweichung der Stützen und auch der Treppenstufenneigung quer zur Laufrichtung? Wo ist das nachzulesen?

    Über Ihre Rückmeldung / Unterstützung würde wir uns sehr freuen.

    Gruß

    Kalimka
     
  2. #2 Gast23627, 26.03.2014
    Gast23627

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  3. #3 OLger MD, 26.03.2014
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    1.) DIN 18069 "Tragbolzentreppen für Wohngebäude; Bemessung und Ausführung"
    2.) Kapitel 7 der DIN 18065:2011-06 "Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße" sowie Landesbauordnung


    Nicht verbindlich für Wohngebäude aber in Anlehnung doch passend: Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, z.B.BGI 561; Arbeitssicherheitsinformation ASI 4.06/04


    Gruß
    Holger
     
  4. #4 Kalimka, 26.03.2014
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    Hallo Herr Schrage,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
    Soweit ich das Ihrem Anhang entnehme dürfte die Treppenneigung demnach +/- 0,5 % betragen.

    Anbei nun einige Bilder, die die Problematik veranschaulichen:

    Neigung_quer_zur_Laufrichtung.jpg Neigung_Geländerstützen.jpg Neigung_Geländerstützen_2.jpg Verbindungsstrebe_Treppe_DG_KG.jpg Versatz_Einstiegsstreben.jpg

    Danke für Ihre Unterstützung.

    Kalimka
     
  5. #5 Gast036816, 27.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie groß sind die abweichungen oberkante fussboden unten vom soll, die abweichung oberkante fußboden oben vom soll und möglicherweise in der abweichung in der geschosshöhe. nach den beschriebenen abweichungen im detail und den fotos vermute ich abweichungen im gesamtmaß.
     
  6. #6 Kalimka, 27.03.2014
    Kalimka

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    Hallo und guten Morgen,

    ich habe heute Morgen direkt einmal gemessen. Das Sollmaß scheint 190 mm zu sein. Die Abweichungen von Stufe zu Stufe sind aus meiner Sicht innerhalb der zulässigen Toleranz von 5 mm - eher weniger 2 - 3 mm. Offensichtlich scheint sich aber die Abweichung auf der Geländerseite zu addieren, sodass die Stufen in der Treppenmitte die größte Abweichung haben - Siehe Bild (ca. 12 - 13 mm). Danach nimmt die Differenz wieder ab. Die Abweichung der Neigung wird auch bei der Benutzung der Treppe von uns bisher nicht bemerkt. Unschön ist das - vielleicht auch mit der Stufenneigung verbundenen - Problem, dass die Geländerstützen deutlich schräg stehen, und das die beiden Eingangsstützen zueinander versetzt sind bzw. die kleine Verbindungsstrebe schräg nach oben und hinten verläuft.
     
  7. #7 Kalimka, 02.04.2014
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    Hallo Zusammen,

    kann mir vielleicht nochmals jemand auf die Sprünge helfen zu unseren Problemen bzgl. der Treppe?
    Gibt es zu den Geländern bzw. deren Ausführung auch Normungen?
    Sind unsere Stufen entsprechend der Bilder innerhalb oder außerhalb der Normen?

    Danke für Ihre Unterstützung.
     
  8. #8 Gast23627, 03.04.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Und dann?

    Hallo,

    was machen Sie dann mit einer Ferndiagnose oder einem "Online" Gutachten?

    Zu mehr als dieses auszudrucken und dann "hinter den Spiegel zu stecken" wird dieses nicht reichen.

    Gehen Sie den normalen Weg, schriftlich reklamieren und zur Mängelbeseitigung auffordern.

    Bei Problemen und/oder Uneinsichtigkeit des Treppenbauers Sachverständigen vor Ort hinzuziehen...

    Gruß
     
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