Beauftragung eines Bausachverständigen

Diskutiere Beauftragung eines Bausachverständigen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo und ein gutes neues Jahr, wir haben einen Schaden am 3 Jahre alten Neubau. Um überhaupt den Grund feststellen zu können, haben wir einen...

  1. #1 TinLizzy, 04.01.2016
    TinLizzy

    TinLizzy

    Dabei seit:
    09.01.2015
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Oberhausen
    Hallo und ein gutes neues Jahr,

    wir haben einen Schaden am 3 Jahre alten Neubau. Um überhaupt den Grund feststellen zu können, haben wir einen Bausachverständigen (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Baubewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken und für Schäden an und in Gebäuden. Sachverständiger für Schäden an und in Gebäuden) ins Boot geholt.
    Unser damaliger Architekt hat inzwischen seine Versicherung verständigt (der Architekt hat den Sachverständigen auch akzeptiert). Diese Versicherung ist auf den Vorschlag des Architekten, den bereits beauftragten Sachverständigen zu nehmen, nicht eingegangen. Gleichwohl es doch von Vorteil wäre, da er schon voll im Thema ist und die Ursachen festgestellt hat.
    So hat die Versicherung einen anderen ortsansässigen externen Sachverständigen benannt.

    Haben wir eine Möglichkeit, den Vorschlag der Versicherung abzulehnen? Was kann man tun ?

    Gruß TinLizzy
     
  2. #2 europatrucker, 04.01.2016
    europatrucker

    europatrucker

    Dabei seit:
    08.09.2014
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berufskraftfahrer
    Ort:
    wolgast
    Ist es nicht wie bei Kfz Versicherung. ?
    Wenn keine Schuld hast hast freie gutachterwahl.
    da hier ja Architekt wohl was verbockt hat und dieser das auch seiner Versicherung meldete liegt für mich der Fall klar
     
  3. #3 planfix, 04.01.2016
    planfix

    planfix Gast

    so weit ich weiß nein. das ist ein parteisachverständiger, kein öbuv im auftrag des gerichtes.
    ihr könnt ebenfalls einen SV beauftragen, müßt den aber erst mal selbst zahlen.
    das macht auch sinn. damit eure interessen vertreten werden. der andere vertritt ja die versicherung.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Natürlich hat die Versicherung (wie auch im KfZ Bereich) den Schaden durch einen selbst benannten SV begutachten zu lassen!

    Danach gibts zwei Möglichkeiten:
    a) Ergebnis entspricht dem des SV 1 -> Alles wird gut
    b) Ergebnisse sind abweichend, dann darf sich fleissig gestritten werden!
     
  5. #5 JamesTKirk, 04.01.2016
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Versicherungen arbeiten i.d.R. mit ihren "angestammten" Sachverständigen zusammen, die dann auch folgt ausschliesslich die Interessen der Versicherung vertreten. Ob ihr ihn ablehnen könnt ist eigentlich unerheblich, weil es ist ein Parteigutachten - daher auch nicht bindend für Euch.
    In so fern macht es aber Sinn, dass ihr jemanden am Start habt, der Eure Interessen vertritt.

    Falls dann keine Einigung erreicht werden kann, geht die Sache vor Gericht, dass dann einen öbuv Sachverständigen bestellt.
     
  6. #6 lawrence, 04.01.2016
    lawrence

    lawrence

    Dabei seit:
    01.05.2009
    Beiträge:
    1.389
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Nordbaden

    Im Falle eine Kasko-Schadens stimmt das, beim Haftpflichtschaden muß ich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherungen ranlassen (ausser das Gutachten ist erkennbar fehlerhaft, zB. Auffahrunfall und Frontschaden soll mit "abgerechnet" werden).
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 04.01.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Ihr macht, wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiere, Ansprüche gegen euren Architekten geltend und seid noch nicht in einem gerichtlichen Verfahren, richtig?
    Dann ist es völlig normal, wenn die Haftpflichtversicherung eures Architekten einen eigenen Gutachter einschaltet. Gerade größere Versicherungen machen das so. Die nehmen ihre Gutachter aus ihrer Liste, denen sie vertrauen und lassen die technischen Fragen von denen klären. Ganz normaler Vorgang.

    Das könnt und solltet ihr einfach zulassen. Einen Anspruch darauf, dass die Versicherung euren eigenen SV beauftragt, habt ihr nicht. Die Gutachter, die die Versicherungen nehmen, sind meist auch ganz okay und entsprechend qualifiziert.

    Weder der eine, noch der andere SV ist als „Richter“ in eurer Sache tätig. Ihr müsst ja am Ende nicht akzeptieren, was jener SV für Schlussfolgerungen zieht. Vielleicht werdet ihr es nie erfahren, was der Versicherung-SV für Schlussfolgerungen zieht, weil euch die Versicherung das Ergebnis nicht zeigt und in Antwortschreiben nur knapp daraus zitiert.
    Wenn die Sache vor Gericht geht, wird das Gericht ohnehin einen weiteren, dritten SV bestellen müssen.

    Anders, als beim Autounfall, habt ihr gegenüber der Versicherung eures Archi (solange er nicht in Insolvenz ist) keinen Direktanspruch. Die Versicherungen zahlen nicht sehr häufig gleich, besonders dann nicht, wenn auch eine Baufirma an dem Mangel mitverantwortlich sein könnte. Ihr habt u.U. einen langen Weg vor euch.

    Zwei Sachen solltet ihr beachten:

    Schimpft gegenüber der Versicherung und dem Versicherungs-SV nicht zu sehr auf euren Architekten und überlegt euch vor allem dabei, was ihr sagt. Schwerste Verfehlungen, wie z.B. „der hat uns von der Einholung eines Bodengutachtens ausdrücklich abgeraten“ oder „der hat zwar die Bauüberwachung abgerechnet, war aber kein einziges Mal auf der Baustelle“ solltet ihr nicht ohne vorherigen anwaltlichen Rat äußeren, weil sonst euer Archi wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz verlieren könnte (wäre zu eurem Nachteil). Auf sowas lauert der SV der Versicherung ganz besonders.

    Wenn es um Mängel geht, die nicht nur der Architekt, sondern auch eine der bauausführenden Firmen verursacht hat, muss zuvor immer auch die bauausführende Firma eine schriftliche Mängelanzeige mit Setzung einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung erhalten (Einschreiben), da die eine Voraussetzung für einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Architekten ist.
     
Thema:

Beauftragung eines Bausachverständigen

Die Seite wird geladen...

Beauftragung eines Bausachverständigen - Ähnliche Themen

  1. Wen beauftragen?

    Wen beauftragen?: Hallo zusammen, erstmal sorry, falls ich das hier im falschen Bereich poste. Mein Mann und ich haben ein EFH durch Erbe erhalten (Baujahr 1981)....
  2. Beauftragung Energieexperte BEG

    Beauftragung Energieexperte BEG: Hallo, wir möchten für ein Bauvorhaben eines Umbaus/Sanierung eines Nichtwohngebäudes Fördermittel generieren. Hierzu wurde ein GU bereits...
  3. Niederländische Firma beauftragen als Privatperson?

    Niederländische Firma beauftragen als Privatperson?: Hallo zusammen, habe jetzt kein passendes Unterforum gefunden, also versuch ich es einfach mal hier: Ich habe bei meiner Sanierung ein Angebot...
  4. Kellerwände feucht, wen beauftragen?

    Kellerwände feucht, wen beauftragen?: Hallo Zusammen, leider sind bei mir im Keller (EFH BJ 1979) teilweise die Wände feucht. auf einer Seite des Hauses schon seit ein paar Jahren...
  5. Architekt nur Leistungsphase 4 beauftragen

    Architekt nur Leistungsphase 4 beauftragen: Hallo wie berechnet sich das Honorar für Leistungsphase 4? Wie hängt es von den Baukosten ab? In meinem Fall wird LP 1 bis 3 nicht benötigt....