Änderung der Außenansicht (bzgl. EHZ)

Diskutiere Änderung der Außenansicht (bzgl. EHZ) im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, wir werden demnächst mit dem Bau unseres EFH beginnen, Kenntnisgabe (d.h. wir bauen mit dem grünen Punkt) war im Dezember...

  1. #1 Tschibo00, 27.02.2006
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    Hallo liebes Forum,

    wir werden demnächst mit dem Bau unseres EFH beginnen, Kenntnisgabe (d.h. wir bauen mit dem grünen Punkt) war im Dezember 2005. Theoretisch müssten wir damit die EHZ bekommen.
    Nun haben sich zu den Plänen, die eingereicht wurden, in der Zwischenzeit noch 3 Änderungen ergeben:

    - In 3 Fenstern waren Sprossen geplant, diese entfallen
    - Es wird eine Satellitenschüssel an der Hauswand angebracht
    - Ein Fenster in der Garage wurde umgesetzt

    Ist einer der Punkte relevant für die Außenansicht hinsichtlich?
    Falls ja, wäre ja die Konsequenz, daß damit der Zeitpunkt der Kenntnisgabe im Dezember nicht mehr gilt und somit die EHZ für uns entfallen würde!?

    Vielen Dank schonmal,
    Christoph Ballhause
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 27.02.2006
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    Nee ...

    ... das sind alles völlig unbedeutende Änderungen, keine Angst.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2006
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    Moment mal...

    Volker.
    Pkt 1 und 2 seh ich auch so.
    Aber bei 3 fragt sich, weiss umgesetzt heisst? Näher an die Grenze rangeschoben z.B. könnte schon relevant sein.
    MfG
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 27.02.2006
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    Ich denke doch ...

    ... dass die Garage an der Grenze sitzt wie üblich und das Fenster an Rück- oder Seitenwand. Und da ist´s egal, jedenfalls in Hessen.
     
  5. #5 Maidörfer, 27.02.2006
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    Maidörfer Gast

    Anfrage bei der OFD

    Hallo Tchibo00,

    falls Du einen Steuerberater hast, würde ich empfehlen, dass dieser bei dem zuständigen Referenten der OFD mal kurz vortastet, wie tollerant Euer OFD-Bezirk (und somit das zuständige Finanzamt) auf Planänderungen reagiert. Vielleicht hat der Kollege auch bereits Erfahrungen mit der zuständigen OFD.

    Alternativ kannst Du ja auch dort anrufen. Würde jedoch als Namen: Müller, Maier, Schmitt oder Schulze wählen. Falls die das eng sehen, würde ich mich an die ursprünglichen Pläne halten und später eben nach Fertigstellung "umbauen". Wenn die aber großzügig erscheinen, kannst Du evtl. beim Zuständigen FA sogar eine verbindliche Auskunft anfordern. Hierbei wäre ein Bezug auf die OFD sicher hilfreich.

    Gruß

    Maidörfer
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 28.02.2006
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    Super Einstellung. Da klären wir mal was und beginnen erstmal mit Unehrlichkeit. :boxing Na super. Wie ging die Kampagne doch gleich? Du bist...? Hoffentlich nicht.
    Am besten dann mit nem Telefon mit Rufnummernübertragung. :mauer
    MfG
     
  7. #7 Gast217, 28.02.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Ralf,

    das ist wie beim Bauamt. Da sollte sich ein Laie zurückhalten und den Profi schicken. Mit Unwissenheit kann man mehr kaputt machen als richten.

    Zunächst ist zu klären, ob die Änderungen überhaupt bau/-planungsrechtliche Auswirkungen haben. Muss die Änderung überhaupt genehmigt werden?

    Marion :)
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 28.02.2006
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    Keine Rechtsberatung ...

    ... nur gesunder Menschenverstand:

    Diese kleinen Änderungen haben - wenn überhaupt - geringfügige gestalterische Auswirkungen, die keinem Menschen auffallen. Sie verändern weder den Umfang noch den bestimmunsgemäßen Zweck des Hauses.

    Mein Gott Walter :mauer
     
  9. #9 Maidörfer, 28.02.2006
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Anmerkung von Herrn Dühlmeyer

    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,

    sicher ist es nicht die feine englische Art, einen falschen Namen zu verwenden.

    Hätten wir noch Finanzbeamte, die den Bürger als Kunden sehen (habe von älteren Kollegen gehört, dass es sowas gegeben hätte), wäre alles einfacher.

    Sicher gibt es bei jeder OFD Leute, die in Ordnung sind. Gleiches gilt für Betriebsprüfer. Dann gibt es aber noch ein Sorte, die für den Laien nicht oder kaum erkennbar ist. Diese Fragen nett nach, sind wahnsinnig hilfsbereit und wenn alle Informationen auf dem Tisch sind, schnappt die Falle zu.

    Auch über diese kann mann sagen: "Du bist ...". Es gibt diese Menschen und diese wollen nicht nur kurz eine Auskunft, sondern sie denunzieren, weil sie sich persönliche Vorteile hierfür erhoffen. Sicherlich muss alles im Rahmen des Gesetzes geschehen. Wofür gibt es aber ein Ermessen, wenn dieses zum Nachteil des Bürgers auf Null reduziert wird.

    Grundsätzlich verstehe ich Ihre Einstellung. Auch ich verabscheue Lügen. Aber kann ein Laie unterscheiden, ob ein Beamter sich fair verhält oder ob er ihm eine Falle stellt und ihn nur aushorcht.

    Was bedeutet: Wir sind Deutschland. Aus der Wirtschaft hört man immer wieder: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren. Dass dann der Fiskus mehr Strenge als angebracht zeigt verwundert niemand.

    Gruß

    Maidörfer
     
  10. #10 Gast217, 28.02.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Man muss aber auch keine Pferde scheu machen, wo es nicht notwendig ist.

    Die Änderungen am Plan wären, wenn man Volker folgen darf, so unwesentlich, dass man im Rechtsstand der damaligen Bauanzeige bleibt. Dann bestünde kein Handlungsbedarf.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  11. #11 Tschibo00, 28.02.2006
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    Erstmal herzlichen Dank für die Infos,
    was ist denn genau das Kriterium, daß es sich ggf. um eine relevante Änderung handelt? Geht es dabei nur um Baurechtsfragen (also z.B. Abstand zur Grenze oder dergleichen)?
    Bzgl. des Fensters in der Garage: Es war ursprünglich mit ca. 3m Abstand zur "Nachbarwand" in der Rückwand der Garage geplant, wird stattdessen nun an die Seitenwand zu unserer Terrasse hin eingebaut.
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 28.02.2006
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    Da jetzt gleich ...

    ... vor meinem Bürofenster der Faschingszug vorbei kommt nur ganz schnell:

    Entspannt zurück lehnen und Giesem - Helau :shades
     
  13. #13 Maidörfer, 01.03.2006
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    Was ist eine wesentliche Änderung?

    Hallo Tchibo00,

    ein Dozent hat es mal so ausgedrückt:

    "Wenn Sie eine Bauantrag für ein EFH stellen und ein MFH bauen, dann gilt das Datum des ursprünglichen Bauantrags nicht mehr."

    Dazwischen müsse man eben die Schmerzgrenze des jeweiligen FA´s ausloten bzw. aushandeln (den Verhandlungsrahmen geben i.d.R. die OFD´s vor).

    Vermute daher auch wie Marion, dass ein geändertes Fenster keinen Einfluss haben dürfte. Falls doch, sollte im Einspruchsverfahren wieder der Dom nach Köln oder die Kirche ins Dorf gebracht werden können. Es gibt ja zum Glück noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    Ich persönlich würde halt, weil der Aufwand eines Telefonats gering ist und es um viel Geld geht, kurz anrufen.

    Gruß

    Maidörfer
     
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