Weihnachtsgeld

Diskutiere Weihnachtsgeld im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich bin im Bauhauptgewerbe tätig. Folgender Sachferhalt stellt sich da. Der Betrieb in dem ich Arbeite ist im April an einen Nachfolger übergeben...

  1. #1 Hoschi100, 07.12.2012
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    Ich bin im Bauhauptgewerbe tätig.
    Folgender Sachferhalt stellt sich da.
    Der Betrieb in dem ich Arbeite ist im April an einen Nachfolger übergeben worden,
    von dem haben wir 9/12 von den 93 Stunden vom Bruttostundenlohn als Weihnachtsgeld erhalten.
    Stehen uns die 3/12 die noch fehlen, noch vom vorigem Geschäftsinhaber zu ?

    Im voraus Danke
     
  2. #2 Gast943916, 07.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ich denke da gibt es mehr zu beachten:
    m. W. übernimmt der Nachfolger, wenn es einer ist, alle Rechte und Pflichten,
    oder wurde der "alte" Betrieb abgemeldet und der "Nachfolger" hat einen neuen, eigenen gegründet?
    Habt ihr neue Arbeitsverträge erhalten?
     
  3. #3 Hoschi100, 07.12.2012
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    Der alte Betrib wurde abgemeldet, und ein neuer mit erweiterter Firmenbezeichnung gegründet es ist jetzt eine Gmbh u. Co. KG
    Vorher war es ein Einzelunternehmen ohne Geselschaftsform.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Kann sogar sein, dass euer Wheinachtsgeld komplett freiwillig ist. Oder ist das irgendwo vereinbart?
     
  5. #5 Hoschi100, 07.12.2012
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    Ist im Tarifvertrag, hier der Text:
    Das steht im Tarifvertrag:
    „Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis
    am 30. November
    des laufenden Kalenderjahres
    (Stichtag) mindestens
    zwölf Monate (Bezugszeitraum)
    ununterbrochen besteht, haben
    Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen
    in Höhe des 93fachen
    ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen
    Gesamttarifstundenlohns.“
    Für Angestellte und Poliere entspricht
    das 55 Prozent eines Monatsgehalts.
    Davon kann durch
    freiwillige Betriebsvereinbarung
    oder, wenn kein Betriebsrat besteht,
    durch Einzelvereinbarung in
    der Höhe abgewichen werden,
    wobei ein Betrag von 780 Euro
    nicht unterschritten werden darf
    (Öffnungsklausel, gilt nicht in Betrieben
    des Baugewerbeverbands
    Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
    Bremen und Hessen). Für kürzere
    Beschäftigungszeiten (mindestens
    drei Monate) wird anteilig
    1/12 der Jahressonderzahlung
    für jeden vollen Beschäftigungsmonat
    fällig.
    „Das 13. Monatseinkommen,
    das zum Stichtag berechnet
    wird, ist je zur Hälfte zusammen
    mit der Zahlung des
    Lohnes bzw. der Ausbildungsvergütung
    für den Monat November
    und für den Monat April des Folgejahres
    auszuzahlen“.
    Gleiches gilt bei Gehaltszahlung.
    Das tarifliche 13. Monatseinkommen
    kann auf betrieblich gewährtes
    Weihnachtsgeld, 13. Monatseinkommen
    oder ähnliche freiwillige
    Zahlungen angerechnet werden
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Schwierig. Kammer, Gewerkschaft oder RA fragen.

    Theoretisch kann der alte Firmeninhaber sagen: Firma gibts nicht mehr, am 30 Nov. warst dort auch nicht Beschäftigt. Also kein Wheinachtsgeld bis April. Das wird hier aber kaum jemand abschliessend beurteilen können.
     
  7. H.PF

    H.PF

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    WER zahlt Weihnachtsgeld? Arbeitgeber oder Umlagekasse? Mein Betrieb ist zwar Bauhauptgewerbe habe aber noch nie Leute angestellt gehabt. Im Bauneben war das früher halt alles bei der Schlechtwetterkasse angesiedelt, da war egal, wie oft man gewechselt hatte...
     
  8. #8 Gast943916, 07.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    der AG zahlt das WG, hat mit SOKA (ZVK) nichts zu tun, auch früher nicht. Es wurde lediglich ein Überbrückungsgeld für Hl. Abend und Silvester bezahlt, hat man inzwischen aber auch gestrichen, sind jetzt Urlaubstage
    nö, kann er nicht, da es ein Einzelunternehmen war,
    da es sich hier aber um keine echte Nachfolge handelt, d.h. der neue Chef hat nur die Betriebseinrichtungen gekauft, müsst ihr euch an den alten Chef wenden,
    das könnte ausschlaggebend sein..
     
  9. #9 kappradl, 07.12.2012
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    kappradl Gast

    Die Mitarbeiter gehören zum Betrieb. Nur die Einrichtung kaufen geht nicht.
    Such mal nach "Betriebsübergang". Wenn ihr einen Betriebsrat habt, soll der sich kümmern.
     
  10. #10 Gast943916, 07.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    also kauft er die Einrichtung, evtl. incl. Gebäude, stellt die MA ein, und es ist keine Nachfolge..
     
  11. #11 kappradl, 07.12.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Nachfolger oder nicht, die Arbeitsverträge hängen am Betrieb (nicht am Unternehmen, der Firma oder wie auch immer man das Kind nennt). Wenn es anders wäre, könnte man auf diese Weise einfach seine Mitarbeiter loswerden. Der Gesetzgeber hat dem glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben.
     
  12. #12 Gast943916, 07.12.2012
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    Gast943916 Gast

    aus §613a geht aber m. E. nicht eindeutig hervor, wie sich das verhält wenn der Betrieb abgemeldet wurde
     
  13. #13 kappradl, 07.12.2012
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    kappradl Gast

    Als Einstieg mal den BGB § 613a durchlesen und bei Unklarheit eine Rechtsberatung aufsuchen.

    edit sagt: Hat sich jetzt zeitl. überschnitten. Ich habe mal über das Thema eine Schulung besucht und bin mir ziemlich sicher, der neue Eigentümer hat den Betrieb samt Mitarbeitern übernommen.
     
  14. #14 Gast943916, 07.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn dem so ist, hast du recht, dann muss der neue Besitzer das komplette WG zahlen.

    @Hoschi, wurdet ihr vom alten Besitzer gekündigt?
     
  15. #15 Hoschi100, 07.12.2012
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    Nein wurden wir nicht, unser neuer Chef war davor Techniker im Betrieb. Wir sind alle durchschnittlich über 10 Jahre durchgehend im Betrieb.
     
  16. #16 Gast943916, 07.12.2012
    Gast943916

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    dann stehen eure Chancen wohl auf sehr gut...
     
  17. #17 Havanadiver, 07.12.2012
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    Als Ich meinen Lehrbetrieb übernommen habe, musste mein Vorgänger bis zum offiziellen Übergabedatum alle zusatzleistungen bezahlen.
     
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