Problem mit Bau BG

Diskutiere Problem mit Bau BG im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, ich habe die letzten 1 1/2 Jahre einen Anbau an mein Haus (Grundfläche ca.50Quadratmeter) erstellt. Jetzt war ein Typ von...

  1. #1 Langer70, 04.10.2007
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    Hallo Experten,

    ich habe die letzten 1 1/2 Jahre einen Anbau an mein Haus (Grundfläche ca.50Quadratmeter) erstellt.

    Jetzt war ein Typ von der Bau BG da um die Sache abzunehmen.
    Decke, Fenster, Teppe und Gebälk wurden von Firmen gemacht, den Rest
    habe ich selbst gemacht (habe früher auf dem Bau gearbeitet).

    Der Typ sagte das er mir das nicht glaubt und sehr spezielle Fragen zu
    den einzelnen Bauabschnitten gestellt, welche ich selbstverständlich problemlos beantworten konnte. Das hat ihm nicht ausgereicht und er
    will in seinen Bericht schreiben, das eine Erstellung in Eigenleistung meiner
    Person nicht möglich wäre. Dabei habe ich seit 1 1/2 Jahren jeden freie Minute an dem Bau verbracht und seit ich innen arbeiten kann sogar Sonntags gearbeitet, wie gesagt alleine. Ich finde das ziemlich frech mich
    als Lügner abzustempeln, hat mich mächtig geärgert.

    Zum Abschluss meinte er ich müsse dann halt mit den Kosequenzen leben.

    Meine Frage jetzt, was kann jetzt auf mich zukommen? Soll ich unter Umständen schonmal meinen Anwalt informieren? Bin etwas ratlos!!
     
  2. #2 aubauewill, 04.10.2007
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    Du hast früher auf dem Bau gearbeitet?
    Na dann zeig ihm das doch einfach mal.
    Ritze ratze voller Tücke, dem Hoschi eine Lücke :boxing

    Elvis
     
  3. #3 Langer70, 04.10.2007
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    Naja, das war ja nicht das Problem. Konnte die Firma ja nennen und
    war dort auch fest gemeldet. War zwar ein paar Jahre mein Zweitjob,
    aber wenn man da nix drauf hat, fliegt man auch auf Stundenbasis raus.

    Das hat ihn alles nicht interessiert. Hat mich aber 10mal gefragt wer jetzt
    bei mir geholfen hätte. Richtige Antwort: Keiner. Für ihn war das aber wohl
    die falsche Antwort, denn er will ja nur mein Bestes, nämlich mein Geld.
    Und das für nix und wiedernix:cry Sauerei!!
     
  4. #4 Andreas77, 04.10.2007
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    Der Mann will was von dir! Also ist er wohl in der Beweispflicht! Wenn er glaubt du hattest Helfer, dann brauch er Beweise. Wenn zb. 1 Mann in einem halben Jahr ein Haus Schlüsselfertig hinstellt ist das unglaubwürdig, aber in deinem Fall hört sich das doch plausibel an.

    mfG

    Andreas
     
  5. R.B.

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    @Langer70

    Frage: hast Du etwas unterschrieben?

    Ich würde die Sache einfach auf mich zukommen lassen. Er wollte vermutlich nur den großen Max spielen.

    Jetzt genau darauf achten, was von der Bau BG an Schreiben kommt. Dann bei Bedarf Widerspruch einlegen und die komplette Palette ausschöpfen, notfalls mit Hilfe eines Anwalts. Evtl. hat er auch auf dem Rückweg festgestellt, daß er auf verlorenem Posten kämpft und Deine Sorgen sind unbegründet.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 04.10.2007
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    Oder in Berlin...

    anrufen und mal mit dem Vorstand der BauBG sprechen - was die denn von solchem Auftreten ihrer Mitarbeiter halten.
    MfG
     
  7. #7 Langer70, 05.10.2007
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    Hallo Andreas und 2x Ralf,

    erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    Ja, ich sollte die Bauendabnahme unterschreiben, wo halt draufstand
    das ich alles in Eigenleistung erstellt habe. War für mich kein Problem
    das zu unterschreiben, war ja auch die Wahrheit.

    Was ich bis jetzt nur in erfahrung gebracht habe, das ich wohl zwar
    Wiederspruch gegen die geschätzten Stunden und dadurch entstehenden
    Betragshöhe einlegen kann, aber ich innerhalb von 4 Wochen erstmal
    bezahlen muß. Dann kann ich versuchen es Gerichtlich wieder zurückzuklagen.
    Ist echt unfair was die mit uns privaten Bauherren machen. :mad:

    Wenn ich genug Kohle gehabt hätte und hätte alles von Firmen machen lassen, hätte ich das Problem nicht. Nur warum soll ich Firmen holen, wenn
    ich es doch selbst genausogut kann und auch die Zeit hatte es zu machen.
    Mußte ja nicht zum Tag X fertig sein.

    Mal sehen was jetzt kommt von der BG. Ich halte euch auf dem Laufenden.

    Gruß,
    Langer
     
  8. #8 aubauewill, 05.10.2007
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    Also 60.- in eine Erstberatung beim Anwalt wäre gut Investiert finde ich.

    Viel Erfolg
    ELvis
     
  9. #9 Ingo Nielson, 05.10.2007
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    ich würde da gar nichts zahlen.
    wenn die einen bescheid schicken, dann widerspruch einlegen und gut ist.
    vielleicht noch einen satz, dass von diesem zeitpunkt an alle deine kosten von der bg zu übernehmen wären mit stundensatz xxx...

    das hört sich ja schlimmer an als bei der gez...
     
  10. R.B.

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    Anstatt dem 2. Satz würde ich auf Aussetzung der Zahlung bis zur Klärung verweisen.
    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber vielleicht sollte man auch auf einen Nachweis der der Schätzung zugrunde gelegt wurde bestehen.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Ingo Nielson, 05.10.2007
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    wieso klärung? für den bauherren ist es doch klar. er hat seine "pflicht" erfüllt.
    da kommt nun aber einer, der behauptet einfach mal was. das kostet den bauherren geld und er soll sich nun kostenpflichtig wehren?
    wo sind wir denn?

    warum kommt denn die bg nicht vorher mal vorbei, wenn sie den bauherren pauschal nicht traut?
     
  12. R.B.

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    Sehe ich auch so, aber ob die BG das so sieht? Und bevor dann kostenpflichtige Betreibung & Co. anlaufen, eben der Hinweis mit Klärung bzw. Nachweis der Schätzung. Und damit keine Kosten (und Verzug) auflaufen, eben Aussetzung. Sollte die BG bis dahin noch nicht aufwachen, dann wird man an einem juristischen Beistand nicht vorbeikommen. Ansonsten legen die Mühlen los und mahlen...

    Ich bin aber keine Jurist.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Olaf (†), 05.10.2007
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    Is leider...

    gängig (im Prinzip wie FiA ohne Anwalt):
    Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung gegen Zahlungspflicht:motz:frust:boxing.
    Ich kenne mind. 2 (durch FiA), die durch sowas "erlegt" wurden und sich die Inso-masse anschließend gefreut hat, dass wieder was reingekommen ist.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 05.10.2007
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    Mit dem "kleinen" Unterschied, das FiA kann auch das Konto sperren - so weit reichts bei der BG (noch) nicht
    MfG
     
  15. #15 Olaf (†), 05.10.2007
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    Vielleicht...

    nicht stehenden Fußes - die sinn aber sowas wie schnell mit ner Pfändung...
    Um was für Beträge gehts denn eigentlich? Wenn mans verkraften kann, sollte man einfach mal den Widerspruch durchlaufen lassen - Geld gips mit Zinsen zurück.
     
  16. R.B.

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    Deswegen hatte ich auch geschrieben "Aussetzung" beantragen. Ob die BG diesem Vorschlag zustimmt, steht noch auf einem anderen Blatt. Sie muß sich aber mit dem Vorgang beschäftigen. Einfach nicht zu zahlen wäre der falsche Weg.

    Gruß
    Ralf
     
  17. #17 Ingo Nielson, 05.10.2007
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    warum soll man für etwas zahlen, was offensichtlich falsch berechnet wurde? natürlich teilt man der bg mit, warum man nicht zahlt. die beabtragung einer "aussetzung" würde aber bedeuten, dass man selbst mit einer späteren zahlung rechnet. der bauherr hat keine leute beschäftigt, also gibt´s nichts. so einfach ist es.
    das hört sich so an wie bei der gez, bei der ich mal ein radio gekündigt habe. die haben mir dreimal geschrieben, dass ich denen die bestätigung eines fachbetriebes schicken soll, der bestätigt, dass das radio nicht mehr funktionsfähig ist... :irre
     
  18. #18 Olaf (†), 05.10.2007
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    Weil...

    ..die Kraft ihrer Wassersuppe und dem SGB des können. Du sollst ja nicht bezahlen, sondern nur erst mal den Betrag überweisen, von dem die sich einbilden, dass der ihnen zusteht:wow
    Olaf
     
  19. #19 Bauwahn, 07.10.2007
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    Erst mal abwarten

    Kein Jurist, aber soweit ich es mitbekommen habe:

    Schätzen (und damit eine Rechnung schreiben) darf die Bau BG nur, wenn Du "keine oder unrichtige Angaben" gemacht hast.
    Und das müssen sie Dir beweisen, ein "das glauben wir nicht" reicht nicht aus.
    Wenn sie es trotzdem versuchen, dann musst Du Widerspruch einlegen und die Aussetzung beantragen, und wenn diese Abgelehnt wird erst mal zahlen.

    Aber erst mal abwarten, ob er die Drohung wirklich wahr macht. Und wenn ja, denk dran, wenn Du Deine Angaben korrekt gemacht hast, dann müssen die Dir das Gegenteil beweisen, d.h. Dein Widerspruch muss erst mal keine weiteren Beweise enthalten.

    Gruß

    Thomas
     
  20. #20 Langer70, 19.11.2007
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    Hallo zusammen,

    also der Besuch des Bau BG Typen ist jetzt schon 1 1/2 Monate her und ich
    habe absolut nix mehr von denen gehört. Hmm, vielleicht kommt ja nix mehr,
    oder läuft das bei denen wie bei unseren netten Staatsbeamten, die sind ja
    eher seeehhhhrr langsam :lock :)

    Bin mal guter Hoffnung das sich die Sache erledigt hat. Drückt mir mal die Daumen!! :biggthumpup:

    Gruß,
    Langer
     
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