Leistungsumfang des Architekten

Diskutiere Leistungsumfang des Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, im Rahmen der Abnahme des Architekten kommt bei einigen Punkten das Thema "das ist nicht mein Leistungsumfang" , unabhängig davon, dass...

  1. #1 Mathias1980, 07.05.2014
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    Hallo,

    im Rahmen der Abnahme des Architekten kommt bei einigen Punkten das Thema "das ist nicht mein Leistungsumfang" , unabhängig davon, dass man im Rahmen der Aufgabenstellung klären sollte, was Leistungsumfang ist, würde ich gern wissen, ob es eine Quelle (Urteil, Dokument, Gesetz, Verordnung, ...) gibt, die darlegt, was Leistungsumfang des Architekten ist und was nicht? Ich finde -vielleicht lese ich sie aber auch falsch- die HOAI für diese Fragestellung zu abstrakt.

    MfG
    M.
     
  2. #2 Thomas Traut, 07.05.2014
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    Der geschuldete Leistungsumfang ist im Vertrag festzulegen. Die HOAI ist kein Leistungs-, sondern Preisrecht. Trotzdem bietet es sich an, die in der HOAI aufgeführten (Teil-)Leistungen vertraglich zu vereinbaren, damit es bei der Abrechnung keine Diskussionen kommt. Zur HOAI gibt es noch (nicht gesetzlich verbindliche) Feinabstufungen, z.B. Steinfort- oder Siemon-Tabellen.

    Grundsätzlich keine Architektenleistungen sind Leistungen der Fachplaner (Tragwerksplaner, Energieberater, Baugrundgutachter, Haustechnikplaner, Landschaftsplaner, Innenarchitekten usw.).
     
  3. #3 Mathias1980, 07.05.2014
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    @Thomas Traut: Danke

    konkrete Frage ist: Muss der Architekt die Trittschalldämmung planen und deren Einbau überwachen, wenn er einen Vertrag über Architektenleistungen für LP1 - LP 8 hat
    meine Denkweise: Ja, denn dies ist die Unterkonstruktion für den Estrich und Ja, denn es ist klassischer Hochbau
    Denkweise Archi: Nein, denn der HLS- Installateur bringt es mit (da Fußbodenheizung)
     
  4. #4 Nutzername, 07.05.2014
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    Ohne Anspruch auf absolute Sicherheit meiner Aussagen würde ich mich der Sache so nähern:
    1. Es gibt doch bestimmt Schnittzeichnungen vom Haus, in welchen der Bodenaufbau dargestellt ist. Da wäre die Trittschalldämmung enthalten. Der A. hat sie demnach ja sogar geplant.
    2. Wenn einzelne Räume keine FBH erhalten, baut ggfs. jemand anderes dort die Trittschalldämmung ein. Würde sich der A. dann dort zuständig fühlen?
    3. Wenn die ganze Hütte Wandheizkörper erhält, baut die Trittschalldämmung vermutlich nicht der Heizungsbauer ein. Fühlt sich der A. dann wieder zuständig?

    Also wenn das Argument nur darin besteht, wer die Leistung einbaut, halte ich das nicht für tragbar. Abgesehen davon kann ich eine Trittschalldämmung auch irgendwie nicht der Heizung zuordnen...
     
  5. #5 Mathias1980, 07.05.2014
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    @Nutzername: Das war auch meine Logik!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2014
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    Ach Nutzername.....

    Das mit dem Trittschallschutz bei FBH ist eine Grauzone, wenn man smart arbeiten will.
    1) Die Festlegung der Schallschutzanforderungen ist Sache des Hochbauplaners, wenn es keinen Sonderfachmann für Schallschutz gibt. Grundlagenermittlung
    2) Wenn denn Trittschallschutz erforderlich ist, ist die Schnittstelle festzulegen, wer diesen zu erbringen hat. Dass können für unterschiedlich geartete Teilflächen auch unterschiedliche Planungs- und Ausführungsverantwortliche sein!
    Liegt der TSS bei HLA, so hat der Hochbauplaner als Koordinator (Zusammenführen der Planungsergebnisse der fachlich Beteiligten, Einarbeiten in die Planung - div. Leistungsphasen) den Planenden HLA die Anforderungen mitzuteilen und deren Einhaltung mit zu überwachen.
    3) Bei den Bereichen, die in die durch den HB-Planer zu planenden und zu überwachenden Arbeiten fällt, hat er diese zu planen, zu koordinieren und zu überwachen.
    Handwerksübliche Detail sind nicht zu überwachen und zu planen (andersrum natürlich)

    Hier wäre also festzustellen, wer welche Planung im Auftrag hatte, wer für was Bauleiter war. Die Gesamtbauleitung und Verantwortung bleibt aber beim Hochbauplaner/-bauleiter.
    Ich kann nicht auf den HLAler verweisen, wenn der Sanilöter die Formstücke nicht lötet, sondern mit Pastex klebt :yikes
     
  7. #7 Mathias1980, 07.05.2014
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    Schallschutzgutachten (auch Geschossdecke enthalten) : bei Architekt
    Haus LP1- LP8: bei Architekt
    HLS: Fachunternehmen HLS ; schriftlich von Architekt empfohlen
     
  8. #8 Thomas B, 07.05.2014
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    Architekten erbringen Schallschutzgutachten???

    Was ich so alles kann.......!
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 07.05.2014
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    Nach § 51 Absatz 2 HOAI 2009 bzw. § 53 Absatz 2 HOAI 2013 gehören acht Anlagengruppen einschließlich der hier relevanten Gruppe „Wärmeversorgungsanlagen“ zur Fachplanung „Technische Ausrüstung“. Das betrifft ausschließlich die Kostengruppen 410-480 der DIN 276.

    Ebenso wie z.B. der Heizestrich gehört auch die Trittschalldämmung meiner Meinung nach in die Kostengruppe 352 (Deckenbeläge) und daher zum normalen Planungsumfang des Architekten (Grundleistungen an Gebäuden) nach § 33 HOAI 2009 bzw. § 34 HOAI 2013, zumindest, wenn die normalen HOAI-Grundleistungen vereinbart wurden.

    Ergo gehört die Trittschalldämmung nach dem System der HOAI eigentlich nicht in den Bereich des TGA-Fachplaners.

    In der Praxis gibt es aber durchaus unterschiedliche Handhabungen, da hat Ralf Dühlmeyer vollkommen Recht.

    Soweit dies unsere Architekten und Ingenieure hier im Forum ebenso sehen (das ist z.T. natürlich auch eine technische Frage und eine Frage der Praxis), wäre somit der Umkehrschluss aus § 51 Absatz 2 HOAI 2009 bzw. § 53 Absatz 2 HOAI 2013 die rechtliche Grundlage dafür, dass der Architekt von Mathias auch die Trittschalldämmung mit zu planen hat.

    Wenn der Architekt die Trittschalldämmung nicht plant, wie ermittelt er denn dann die Raumhöhen und die Brüstungshöhen der Fenster?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ganz einfach[​IMG]
    :o
     
  11. #11 Mathias1980, 07.05.2014
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    @ralf wortmann: Danke, dass habe ich so nicht gefunden, herzlichen Dank!
    @alle: Danke!
    @Thomas B: Ja, der Archi hat es erstellt, dies ist eine Auflage zum Bauantrag, da in ca. 20 km ein Flughafen ist.
    @ralf dühlmeyer: Zyniker !!! (bin ich aber auch, manchmal ...)
     
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