Expose vs. Notarvertrag

Diskutiere Expose vs. Notarvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein Grundstück (auf einem kleinen Baufeld) gekauft (2007). Kaufgrundlage für uns war das vom Markler überreichte Expose. In...

  1. #1 skydiver75, 30.03.2009
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    Hallo,

    wir haben ein Grundstück (auf einem kleinen Baufeld) gekauft (2007). Kaufgrundlage für uns war das vom Markler überreichte Expose. In diesem Expose wurde u.a.festgehalten, dass alle Baukostenzuschüsse von der Verkäuferseite getragen werden. Leider wurde dieser Passus nicht in den Notarvertrag aufgenommen, obwohl dem Notar dieses Expose vorlag.
    Nun haben wir von den Wasserbetrieben die Rechnung zur Begleichung des Baukostenzuschusses für das Abwasser bekommen. Der Verkäufer reagierte auf unser Argument, dass diese Kosten lt. Expose von ihm übernommen werden müssen, mit der Frage, warum wir vom Notarvertrag abweichen wollen, wie dies ja nun leider nicht festgehalten wurde?

    Schließlich sind diese Kosten in seiner Kalkulation für die Erschließungskosten schon enthalten, wir haben es also doppelt gezahlt.

    Hat jemand eine Ahnung, wie die Rechtslage ist? :mauer
     
  2. #2 MoRüBe, 30.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nur damit wir alle vom gleichen reden...

    ... geht es um den Baukostenzuschuß für den Hausanschluß oder um die erstmalige Erschließung überhaupt? Evtl. wäre die Frage damit schon erledigt.
     
  3. #3 skydiver75, 30.03.2009
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    Die Hütte steht nicht direkt an der Straße, wo das Abwasser liegt, sondern hinten. Es gibt für alle 13 Grundstücke einen Sammelkanal, welcher zentral alle Abwässer einleitet. Merkwürdigerweise, wurde bei den Leuten, die das Grundstück nach uns kauften, dieser Passus aus dem Expose gestrichen.

    Bezeichnend ist auch folgender Satz aus dem Expose....."...Die Medienanschlüsse (außer Abwasser) und Zuwegungen sind Angelegenheit der Käufer...."

    Da steht ja ganz deutlich außer Abwasser rinnen...
     
  4. #4 MoRüBe, 30.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    2 Baustellen...

    ... sind das. 1. privatrechtlich: "Medien". Abwasser zählt nu eigentlich nicht zu den Medien. Ob nu der Makler haftet, der Notar(? wohl kaum, obwohl, undeutlich formuliert, salvatorische Klausel?). Da wird man hier nichts zu sagen können. 2. öffentl.-rechtlich: für den Anschluß ans Kanalnetz überhaupt, wird die Kommune eigentlich kaum was fordern können. Für den Hausanschluß schon. Hier kommts darauf an was genau gefordert wird.

    Fazit: ohne RA kommen Sie hier nicht weiter.
     
  5. #5 Gast036816, 01.04.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Rechtslage

    Moin Moin,

    die Rechtslage sollte ein Rechtsanwalt klären!

    Mein Eindruck hier ist: das Expose ist eine verkaufsfördernde Werbebroschüre, ein Notarvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung, an dieser müssen sich alle Parteien halten. Wenn das Expose nicht Vertragsbestandteil ist oder der Inhalt nicht im Notarvertrag aufgenommen wurde, wird es schwierig hier eine andere Kostenregelung im Nachhinein zu vereinbaren.

    Wie gesagt - mein Eindruck - muss nicht die reale Rechtslage sein.


    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  6. wabe

    wabe

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    Ich frage mich immer, warum man seine Verträge nicht genau ansieht, bevor man unterschreibt.
    Wenn im Expose etwas anderes steht wie im Vertragsentwurf, dann unterschreibt man nicht, so einfach ist das.
    Ob sich aus der Prospekthaftung des Bauträgers etwas machen lässt, erscheint mir durchaus fraglich, hängt aber von den jeweiligen Umständen ab. Wurde z.B. der Preis gegenüber dem Expose reduziert, wäre es wohl noch schwieriger den Bauträger haftbar zu machen.
     
  7. #7 Baufuchs, 06.04.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zeigt mir

    ein Expose, in dem nicht ausdrücklich daruf hingewiesen wird, dass die dort enthaltenen Angaben vom Verkäufer stammen und für die Richtigkeit keine Haftung übernommen wird.
     
  8. Eric

    Eric

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    So ist es. Nach der Rechtsprechung des 5. Senats des BGH hat der Verkäufer die Angaben im Exposé auch dann gegen sich gelten zu lassen, wenn sie nicht in den notariellen Vertrag aufgenommen worden sind. Wäre ja auch noch schöner, wenn der Verkäufer im eigenen oder im mit ihm abgestimmten Exposé des Maklers das blaue vom Himmel erzählen und anschließend dem Käufer vorhalten könnte, er habe versäumt, die Angaben im Exposé mit in den Notarvertrag aufzunehmen.

    Wenn der Verkäufers etwas anderes erzählt, ist das die längst überholte Rechtsprechung früherer Jahre. Das hat ja auch der Verkäufer sich offenbar von einem Rechtskundigen sagen lassen müssen, weshalb er das Exposé zwischenzeitlich abgespeckt hat :D

    Insofern: von einem Rechtsanwalt klären lassen.
     
  9. Eric

    Eric

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    Schlaumeier! Der Fragesteller hat doch geschrieben, daß der Notarvertrag insoweit keine Änderung enthält. Man hat lediglich versäumt, die Angabe im Exposé in den Notarvertrag aufzunehmen.

    Der Verkäufer ist nicht Adenauer. Der konnte als Bundeskanzler sagen, daß ihn sein " Geschwätz " von gestern nicht interessiert.
     
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Expose vs. Notarvertrag

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