Nachbarzustimmung zu erhöhtem Kniestock

Diskutiere Nachbarzustimmung zu erhöhtem Kniestock im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Bin neu hier im Forum und habe nach längeren Tagen des Mitlesens nun eine Frage. Habe zwar was ähnliches mit der Suche gefunden, es trifft...

  1. #1 motorradteig, 26.07.2007
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    Bin neu hier im Forum und habe nach längeren Tagen des Mitlesens nun eine Frage.

    Habe zwar was ähnliches mit der Suche gefunden, es trifft meinen Fall aber nicht ganz.

    Vorweg:

    Mein Familie und ich wollen bzw. werden einen Bungalow (LAndkreis München) kaufen, den man nach Bebauungsplan aufstocken darf, mit Kniestock 1,75 m.

    Der Nachbar hat schon auf diese Höhe vor ein paar Jahren aufgestockt und das damals bei der Gemeinde erstritten, waraufhin dann auch der BPL neu gefasst wurde und dies für alle Bungalows zugelassen hatte.

    Zur Not können wir auch mit 1,75 m Kniestock leben.

    Perfekt wäre jedoch ein Kneistock zumindest mit 2,00 m um seitelich im oberen GEschoss Fenster statt der Gauben was auch kostengünstiger sein dürfte.

    Die GEmeinde, sprich der Bürgermeister hatte mir erklärt, dass es kein Problem wäre, wenn die Gemeinde nicht Angst hätte, dass der Nachbar, der das durchgestritten hatte, diese dann in Anspruch nimmt und Schaden ersatz haben will.

    Sprich wenn der nichts machen würde, für die Gemeinde null Problem.

    Allerdings nur, wenn der Nachbar still hält.

    Jetzt meine Frage:

    Wenn der Nachbar sein Einverständnis geben würde für 2,00 m dann ist er meiner Meinung ja nicht automatisch mit seinen Ansprüchen gegen die Gemeinde weg vom Fenster oder doch.

    Ich bin auch nicht auf der Brennsuppn dahergeschwommen., mir ist klar, dass der NAchbar das nur gegen BAres machen wird.

    Und zuletzt noch die Frage, wenn wir auf 2m gehen und das LRA das mit bekommt, dann bekomme ich sicher eine Stafe klar, aber werden die dann den Rückbau fordern?

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

    Grüße Alex
     
  2. sepp

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    vielleicht! sie können es.
    ebenso könnte der nachbar einen rückbau privatrechtlich erwirken.

    also lieber eindeutige pläne mit 2m kniestock dem nachbar zur unterschrift vorlegen. und bei erfolg bei der gemeinde eine ausnahme zum bplan beantragen.
     
  3. #3 motorradteig, 26.07.2007
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    Kann denn der Nachbar noch der Gemeinde Ärger machen, wenn er dem Plan zugestimmt hat?

    Grüße Alex
     
  4. sepp

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    zivilrechtlich immer, aber ich denke mal dann hat er es schwerer damit durchzukommen. (laienmeinung)
     
  5. sepp

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    ähm .. nicht der gemeinde - DIR
     
  6. #6 motorradteig, 27.07.2007
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    Vielen Dank schon mal, ich werde erst mal dem Bürgermeister auf den Senkel gehen, was die GEmeinde macht, wenn ich die Zustimmung vom Nachbarn bkommen sollte.

    Werde dann berichten.

    Grüße Alex
     
  7. Hannes

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    Der B. Plan ist verbindliche Bauleitplanung und gilt nicht nur für zwei Nachbarn
    sondern für alle Grundstücke die von den Festsetzungen betroffen sind.
    Das LRA wird deshalb einer Befreiung von den Festsetzungen nicht zustimmen, da offenbar keine nicht gewollte Härte vorliegt.
     
  8. sepp

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    sprach der hannes der im gemeindeausschuss sitzt.......
     
  9. #9 motorradteig, 03.08.2007
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    Also die nicht gewollte Härte wäre der Umstand, dass bei einem Kniestock unter 2 Metern der Eingang für das obere Geschoss mehr als schwer zu verwirklichen wäre, da auf den Giebelseiten kein Platz dafür ist.

    Jetzt habe ich heute von der Gemeinde einen Beschluss zu meiner Voranfrage wie folgt bekommen:

    Das Einvernehmen wird mit Einschränkungen in Aussicht gestellt.

    Die Gemeinde stellt das Einvbernehmen zu Bauvoranfrage unter folgender Voraussetzung in Aussicht:

    Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des BPL.

    Die erforderlichen Befreiungen (Knmeistpckhöhe ggf. Traufhöhe ggf DAchneigung) vom BPL werden nur insoweit in Aussicht gestellt, als Abweichungen in der näheren Umgebung bereits vorhanden sind.

    Ja: alle nein: keiner

    Wie soll ich das jetzt verstehen.

    Also wenn einer schon einen Bau mit zu hohem Kniestock hat, dann darf ich?

    Es ist doch nur der eine aufgestockt die anderen nicht und der hatte sich dran gehealten, weil er es auch erst erstreiten musste.

    Grüße Alex
     
  10. #10 DepriBauFrau, 09.08.2007
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    Hallo Alex,

    das heisst, dass die Gemeinde dann ihr Einvernehmen zu Deinem Bauvorhaben erteilt, wenn Du eine Befreiung vom B-Plan bekommst.

    Die Befreiung soll sich an der näheren Umgebung orientieren, d.h. es muss nicht unbedingt nur im B-Plan-Gebiet ein höherer Kniestock vorhanden sein.
    Die "nähere Umgebung" ist im BauR -verkürzt dargestellt- alles, was eine Wirkung auf Dein Bauvorhaben haben kann.
    Also auch z.B. der Bauernhof auf der anderen Straßenseite, für die der B-Plan nicht gilt oder andere abweichende Gebäude.

    Beantrage doch eine Befreiung vom B-Plan für Dein Vorhaben.

    Aber: Beziehe Dich nicht auf einen Schwarzbau in der Umgebung, weil Du davon nicht ableiten kannst, dass Du dann auch so bauen darfst ("keine Gleichheit im Unrecht").

    Eine Rückbau-Anordnung -wenn Du dennoch schwarz bauen würdest- musst Du dann erwarten, wenn Dein Vorhaben überhaupt nicht genehmigungsfähig ist, d.h. auch nicht mir Befreiungen oder ggf. Ausnahmen vom B-Plan.
    Zu einem saftigen Bussgeld (in Höhe von etwa der Kosten zur "Herstellung rechtmäßiger Zustände") würde ein Schwarzbau in der Regel schon führen; ich wäre damit sehr zurückhaltend.

    Viele Grüße,
    DepriBauFrau
     
  11. #11 motorradteig, 10.08.2007
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    erst mal vielen Dank für Eure Antorten.

    Also das mit dem Bußgeld werde ich auch nicht in Kauf nehmen, das ist mir dann zu heiß.

    Habe heute auch mit einem erfahrenen Baurechtler geredet, der hat auch gesagt, ich sollte einen Plan einreichen und dann eine Befreiung beantragen.

    Er hat auch gemeint, dass mir die Gemeinde sehr entgegenkommt.

    Au der anderen Seite der Srasse stehe lauter Doppelhäuser, die selbstverständlich höher sind.

    Hat das auch eine Auswirkung oder zählt da nur die Bungalowreihe auf unserer Seite?

    Grüße Alex
     
  12. #12 DepriBauFrau, 13.08.2007
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    Hallo,

    rechtlich verbindlich ist für Dich der B-Plan.

    Da die Gemeinde aber eine etwaige Befreiung von der Umgebungsbebauung abhängig macht, ist es sehr positiv für Dich, dass gegenüber höhre Häuser stehen.

    Aber: Die Befreiuung steht im "pflichtgemäßen Ermessen" (sachliche Gründe!), Du hast keinen Rechtsanspruch darauf!

    Viele Grüße, DepriBauFrau
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 13.08.2007
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    Ähemm ...

    ... wenn´s da einen B - Plan gibt spielt es keine Rolle, wenn auf der anderen Straßenseite - für die andere Festsetzungen gelten - höhere Häuser stehen.
    Sach ich mal :konfusius .
     
  14. #14 Bauwahn, 14.08.2007
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    Ja,

    aber da hat unsere Deprimierte schon recht, die Argumentation einer Befreiung (die braucht er natürlich) wird dadurch evtl. einfacher.

    Gruß

    Thomas
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 14.08.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Wird sie ...

    ... wahrscheinlich nicht :konfusius .

    Die Ausweisung von Gebieten mit unterschiedlicher Bebauung erfolgt (manchmal :Roll ) auch nach städtebaulichen Gesichtspunkten.
    Und dann zieht das Argument überhaupt nicht.
    Wobei ich mich bei manschen B-Plänen schon Frage, was sich der Aufsteller dabei gedacht hat.
     
  16. #16 Bauwahn, 14.08.2007
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    Da ich ja kein Archi bin...

    darf ich den Satz auch groß Schreiben:

    Wobei ich mich bei manschen B-Plänen schon Frage, was sich der Aufsteller dabei gedacht hat.

    Gruß

    Thomas
     
  17. #17 Bauwahn, 14.08.2007
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    Etwas off-topic

    aber auch eine nette Geschichte zum Thema Befreiungen:

    Gleich nebenan nach der Stadtgrenze kommt ein Neubaugebiet der Gemeinde Blaustein. In diesem waren nur Satteldächer erlaubt. Alle Häuser haben folglich eines - bis auf das letzte Haus. Das hat ein Flachdach. Die offizielle Begründung lautet etwa so: "Architektonischer Übergang" zur Ulmer Passivhaussiedlung (die aber nicht zu sehen ist).
    Oder war der grund vielleicht doch der, daß es das Haus des Bürgermeisters der Gemeinde ist, dessen Frau Architektin ist.

    Gruß

    Thomas

    PS: Interessanterweise war es auch jahrelang das einzige Haus ohne Bürgersteig an der Straße....
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 14.08.2007
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    @ Thomas ...

    ... den Dreckfehler hättste ja nicht gerade mit vergrößern müssen :shades .

    Bei manchen B-Plänen habe ich auch den Eindruck, dass die Bauaufsichtsämter daran gedreht haben. Da geht dann ohne Befreiung gar nix - kriegste auch ohne Probleme - und der Bauherr darf Befreiungsgebühr löhnen :motz !
     
  19. #19 Bauwahn, 14.08.2007
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    Sorry, Volker,

    ich dachte, das war Dialekt ;)

    Gruß

    Thomas

    .. dem heute schon einige Fipptehler unterlaufen sind
     
  20. #20 motorradteig, 20.08.2007
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    So jetzt ist es beim Architekten.

    Wir werden es so machen, dass wir es als Bauantrag mit 2 m einreichen und dann wird man sehen.

    Aber der Architekt hat auch schon gemeint, dass es nicht so schlecht aussieht, da die GEmiende uns schon so entgegengekommen ist.

    Werde Euch in ca. 6 Wochen berichten.

    Grüße Alex
     
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