Abwasserbeitrag

Diskutiere Abwasserbeitrag im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe eine Frage zum Abwasserbeitrag. Ich habe neu gebaut und jetzt habe ich einen Abwasserbeitragsbescheid bekommen der nicht ganz...

  1. #1 Matze 78, 29.12.2013
    Matze 78

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    Hallo, ich habe eine Frage zum Abwasserbeitrag.
    Ich habe neu gebaut und jetzt habe ich einen Abwasserbeitragsbescheid bekommen der nicht ganz ohne ist. Über 2500 € soll ich bezahlen, als Anschlussgebühr an das Kanalnetz. Meine Frage ist, da ich das Grundstück Erschlossen gekauft habe, muss ich das eigentlich dann bezahlen oder sind das noch Kosten die der Verkäufer tragen muss?
    MFG Matze
     
  2. #2 Baufuchs, 29.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Erschlossen ist ein Grundstück bereits dann, wenn Wasser-/Abwasser-/Strom- und ggf. Gasleitung in der Straße vor/am Grundstück liegen.

    Hausanschlusskosten von Straße bis Haus trägt der Bauherr (Grundstückskäufer).
     
  3. Markul

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    Klar musst du das bezahlen. Bei uns in der Gemeinde ist Betrag auch abhängig von der Geschpßzahl, dem umbauten Raum, der Grundstücksgröße, was ist gepflastert/Rasen, Zisterne etc etc. I.d.R. bekommst du nochmal so eine Rechnung von den Wasserwerken bzw. Wasserverband und noch einmal von deinem Stromanbieter. Bei uns waren das in Summe ca. 6 TEU.
     
  4. #4 driver55, 31.12.2013
    driver55

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    Wenn du die Hausanschlusskosten für Frischwasser, Strom, Telefon... noch nicht bezahlt hast.....die kommen auch noch....
     
  5. #5 Tiefbau01, 27.01.2014
    Tiefbau01

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    in einer kleinen Kommune "für alles" zuständig
    Hallo Matze 78,

    hier muss man natürlich auf die Terminologie achten.

    Der Abwasserbeitrag entsteht, wenn ein Grundstück theoretisch an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden kann. Damit ist ein Grundstück abwassertechnisch erschlossen. Wenn Du also ein erschlossenes Grundstück gekauft hast, solltest Du keine Abwasserbeiträge mehr an die Kommune zahlen müssen, weil die Kosten ja schon im Kaufpreis stecken! (Guck doch noch mal in das Kleingedruckte im Kaufvertrag!!!)

    Dann gibt es aber noch die Anschlusskosten, die echten Herstellungskosten für den persönlichen Anschluss, die muss (je nach Satzung) evtl. der Bauherr in voller Höhe tragen. Manche Kommunen lassen die nur von eigenen Jahresvertragsunternehmern durchführen und senden den Bauherren anschließend die Rechnung.
    Könnte das bei Dir jetzt der Fall gewesen sein?????

    Und dann gibt`s noch die monatliche Abwassergebühr...
     
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