Grundwasserabsenkung vorübergehend zu beantragen?

Diskutiere Grundwasserabsenkung vorübergehend zu beantragen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei unserem Bau reicht eine offene Wasserhaltung nicht aus. Müssen für die nächsten ca. 3 Wochen eine GW-Absenkung/geschlossene...

  1. #1 Bauliese156, 20.11.2014
    Bauliese156

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    Hallo,

    bei unserem Bau reicht eine offene Wasserhaltung nicht aus. Müssen für die nächsten ca. 3 Wochen eine GW-Absenkung/geschlossene Wasserhaltung anbringen. Im Internet fand ich nichts über die Genehmigungspflichtigkeit einer solchen vorübergehenden Entwässerung (komme aus NRW), nur dies:

    "§ 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
    (1) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedarf das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von
    Grundwasser
    1. für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des
    Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck,
    2. für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch
    genutzter Grundstücke,
    soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind. [...]."


    Weiß jemand mehr hierzu? Gibt es öffentliche Geldstrafen, wenn wir es nicht über den Amtsweg beantragen? Wir haben leider schon so schlechte Erfahrungen mit der Dauer von Anträgen gemacht und der Rohbau soll Ende des Jahres stehen. Sind umherliegende Bauten (ebenfalls ein paar Neubauten) vllt in der Standsicherheit gefährdet? :wow

    Vielen Dank für Rückmeldung,
    Bauliese
     
  2. #2 Gast vS, 20.11.2014
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    Grundwasserabsenkung ist wie auch die Einleitung in Kanal, Gewässer etc. genehmigungspflichtig - näheres ist bei den zuständigen Stellen zu erfragen - meist gibt es die entsprechenden Anträge / Auflagen im Netz.

    Durch Grundwasserabsenkungen können angrenzende bauliche Anlagen durchaus gefährdet sein, auch hier ist der Nachweis der Unbedenklichkeit zwingend erforderlich.


    Also, am besten euren Fachplaner bitten, sich um dies zu kümmern. Geldstrafen können ggf. euer kleinstes Problem sein.

    Gruß
     
  3. #3 loewe2907, 20.11.2014
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    In Baden-Württemberg ist dafür eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig, einzuholen beim Landratsamt, da bin ich nämlich auch gerade dran :-) Grundwasserabsenkung für einen Kanalbau um ca. 0,70m, Einleitung in ein Absetzbecken und über den Regenwasserkanal 50m weiter in den Bodensee.
    Antrag 3-fach, Lageplan, Ausführungs- und Übersichtsplan, Berechnung der abzuleitenden Wassermenge pro Sekunde / Stunde / Tag / Bauzeit, Baugrundgutachten usw. Wenn Du das nicht machst kann es richtig Ärger geben ( und das hat nichts damit zu tun dass wir es direkt in den Bodensee einleiten wollen )
    Wenn man die beim LRA aber mit den notwendigen Unterlagen füttert geht das eigentlich zügig, zumindest bei uns hier.
     
  4. #4 peterk61, 20.11.2014
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    Ich kenne mich mit den Gepflogenheiten in NRW nicht aus, aber ein Blick auf § 8 und § 9 des Wasserhaushaltsgesetz NRW ergibt, dass eine Wasserhaltung genehmigt werden sollte.

    § 8 Die Benutzung eines Gewässer bedarf einer Erlaubnis. § 9 die Benutzung ist u. a. das Zutagefördern von Grundwasser.

    Wenn auf die Ausnahmerregel für genehmigungsfreie Grundwassernutzung "in geringen Mengen und vorübergehenden Zweck" abgezielt wird, sollte dies vorher mit der Behörde abgestimmt werden. Wahrscheinlich definiert nur die Wasserbehörde die Grenzen von "geringen Mengen und vorübergehenden Zwecken". In Baden-Württemberg gibt es diese Regel auch. Sie wird von Landkreis zu Landkreis oder Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter nach meiner Erfahrung äußerst unterschiedlich ausgelegt.

    Sowohl die offene Wasserhaltung als auch die geschlossene Wasserhaltung sollte daher genehmigt oder die Genehmigungsfreiheit zumindest mit der Behörde abgestimmt werden.

    Wenn das Wasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, braucht man auch eine Genehmigung des Kanalbetreibers. Der will keinen Schlamm in Kanal und wird die Kanalgebühren in Rechnung stellen.

    Beim Grundwasser sind die Behörden in der Regel nicht zimperlich. In jedem Fall wird die Baustelle eingestellt bis die Bewilligung vorliegt.

    Eine Beweissicherung an den Gebäuden im Absenkbereich sollte vor der Wasserhaltung ausgeführt werden, da Setzungen infolge der Grundwasserabsenkung möglich sind.

    Sollte aber der Planer wissen!!
     
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