Elementdecke Riss / Transportschaden, Betondeckung

Diskutiere Elementdecke Riss / Transportschaden, Betondeckung im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Mängel an Deckenelement / Betondeckung Bei den aktuell verlegten Deckenelementen für unser EFH befinden wir uns in der Diskussion mit dem...

  1. #1 wuselklaus, 14.05.2013
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    Mängel an Deckenelement / Betondeckung

    Bei den aktuell verlegten Deckenelementen für unser EFH befinden wir uns in der Diskussion mit dem Elementdeckenhersteller ob nun Mängel vorliegen oder nicht. Eckdaten:Expositionsklasse XC1, Betongüte C20/25, Betondeckung 2,0cm, Elementdicke 5 cm, Deckenstärke 18 cm, DIN 1045-1, Bst 500(A) (Angaben aus dem Verlegeplan). C20/25 XC1 schreibt auch unser Statiker vor.

    1. Bei einer Kernbohrung wurde 8mm-Stahl durchtrennt (also wohl eine Matte) mitsamt einem Abstandshalter. Mein Geodreieck zeigt hier ca. 16 mm Betondeckung nach unten an. So wie ich die DIN verstehe wären hier 20 mm Betondeckung einzuhalten (10 mm Mindestbetondeckung Cmin + 10 mm Vorhaltemaß deltaC = Nennmaß). Das sieht unser Planer (Bauing) genauso.

    Der Elementhersteller hat einen Außendienstmitarbeiter vorbeigeschickt, der meinte, 10 mm Betondeckung seien ausreichend (er nimmt hier offenbar der Wert Cmin).

    Hinzu kommt, dass bei der Bohrung auch ein Abstandshalter durchschnitten wurde (auf dem Photo gut zu erkennen). Hier frage ich mich, ob die Betondeckung nicht zwischen den Abstandshaltern noch geringer ist und ob nicht schon mit einem deltaC von ca. 5 mm geplant wurde.

    Mir ist nun immer noch nicht 100%-tig klar, welche Betondeckung nun minimal im fertigen Bauteil einzuhalten ist und zwar zum einen in der Fläche und zum anderen Punktuell. (Frage 1)

    Frage 2: Unabhängig von der geschuldeten Betondeckung: Ist die als üblich anzunehmende Lebensdauer dieses Betonteils (ich habe da Angaben von 50 und 80 Jahren gelesen) mit diesen 16 mm Betondeckung (und mutmaßlich Stellenweise darunter) in unserem Fall eher wahrscheinlich oder eher unwahrscheinlich zu erwarten?

    2. Eine der Platten kam schon mit einem Kantenausbruch und Bruch/Riss auf der Baustelle an. Unser Planer hält dies eindeutig für einen Transport/Verladeschaden. Dieser Bruch wurde auch im Lieferschein vor dem Abladen vermerkt und vom Fahrer bestätigt. Die Platte hat die Abmessungen 4,08m x 2,50m. Kantenausbruch und Riss verlaufen parallel zur Spannrichtung. Der Riss tritt ca. 70cm von den Stirnseiten der Platte entfernt aus dem Plattenrand aus, der Riss ist von der Unterseite über eine Länge von ca. 2,5 m im Abstand von ca. 50 cm zum Rand deutlich zu erkennen. Der Riss umrahmt also quasi die ausgebrochene Stelle.

    Durch den Riss läuft bei Regen deutlich sichtbar Wasser. Wenn ich mit einer Dachlatte an der Ausbruchstelle von unten drücke (einhändig reicht), wackelt es im Rissbereich (nicht hörbar, aber man sieht deutlich, dass an der Rissstelle Wasser und Luftblasen herausgedrückt werden). Ich schließe daher mal auf eine Risstiefe=Plattenstärke=5cm – also einen Bruch (Fachbegriff ist wohl Trennriss?!).
    Der Außendienstmitarbeiter hat hier mit einem Rissbreitenmaßstab 0,3mm gemessen.
    Zudem käme ja auch noch der Ortbeton oben drauf. Ein Verspachteln von unten hält er für ausreichend.
    Ich habe deutlich Bedenken bzgl. der Dauerhaftigkeit des Bauteils angemerkt, da ja offensichtlich der Riss durch die gesamte Plattenstärke reicht.

    Statisch hat unser Planer in diesem Bereich zwar keine Bedenken, wohl aber auch hinsichtlich der Dauerhaftigkeit. Er hat auch schon auf die Möglichkeit der Harzverfüllung hingewiesen und sieht dies nicht als einen bauteiltypischen Riss sondern als einen Transportschaden und Mangel.

    Für mich die Frage ans Forum (Nr. 3): Ist das nun noch innerhalb der Norm oder ist hier eher von einem Mangel auszugehen? Die Argumentationskette des Außendienstmitarbeiters war ja zusammengefasst: Der Bruch (Trennriss) wird ja quasi durch Ortbeton nur noch zum Riss mit Rissbreite unter 0,4mm mit begrenzter Riesstiefe im Gesamtbauteil. Zu dieser These habe ich leider noch keine belastbaren Aussagen gefunden. Ob der Riss/Trennriss durch bauteiltypische Vorgänge oder durch Transportschaden verusacht wurde sei für ihn unerheblich.

    Um einen Kommentar vorwegzunehmen: Ich mag mittlerweile auch Ortbeton :).

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  2. #2 JamesTKirk, 14.05.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    1) Der Unternehmer schuldet c min, also das Mindestmaß. Er muss mit dem Verlegemaß einbauen, damit das Mindestmaß mindestens erreicht wird. Das ist erfüllt.
    2) Bauteil bemessen nach DIN 1045-1 und ausgeführt nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2: theoretische Lebensdauer 50 Jahre
    3) Handelt es sich bei dem gerissenen Bauteil um ein Innen- und Außenbauteil ?? Rissbreite w = 0,3 mm wäre für ein Innenbauteil i.O.
     
  3. #3 wuselklaus, 14.05.2013
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    Zu 1) ist demnach die im Verlegeplan angegebene Betondeckung nicht als zugesicherte Eigenschaft im Sinne von Cmin sondern als Verlegemaß zu verstehen?

    3) ... ein Innenbauteil - die Rissbreite werde ich aber nochmal nachmessen. Kam mir so vor, dass der Außendienstler des Herstellers sich eher eine "günstige Stelle" ausgesucht hat. Und das wäre ok obwohl er offensichtlich durch die gesamte Elementstärke hindurch reicht und somit auch die Bewehrung belüftet ist? Für mich wäre dann die Folgefrage: Was ist wenn der Riss sich nun durch den Ortbeton bzw. beim Abbau der Stützen auf 0,4 oder 0,45 mm aufweitet - kann so was passieren und wer hat dann den Mangel zu verantworten?
     
  4. #4 JamesTKirk, 14.05.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    1) Der Verlegeplan ist für die Arbeiter vor Ort und nicht für die Anwälte, die sich drum streiten. Geschuldet wird immer c min
    2) 0,4 - 0,45 mm wäre ein Mangel, der Riss müsste verfüllt werden. Wie, das sagt jemand, der sich die Sache angesehen und davon Ahnung hat.
     
Thema: Elementdecke Riss / Transportschaden, Betondeckung
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