Fachunternehmererklärung = Mangelfreiheit ?

Diskutiere Fachunternehmererklärung = Mangelfreiheit ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben bei unserem BV (Werkvertrag nach BGB) einige Mängel, die mittlerweile schon „verbaut“ sind und nur noch mit großem Aufwand...

  1. #1 sierrastar, 17.07.2014
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    Hallo,

    wir haben bei unserem BV (Werkvertrag nach BGB) einige Mängel, die mittlerweile schon „verbaut“ sind und nur noch mit großem Aufwand behoben werden könnten. Es geht eher darum eine Einigung hinsichtlich eines Minderwertes zu finden, da eben nicht nach DIN, aRdT usw. gebaut wurde.

    Sämtliche Mängel wurden angezeigt und diejenigen, die nicht behoben wurden zur Abnahme erneut als Anlage zum Protokoll übergeben. Der Generalunternehmer (GU) wollte generell keine Mängel anerkennen ohne einen Beweis (Fotos, Normen usw.) von mir als Bauherrn zu bekommen. Habe ihn auf die Beweislast hingewiesen und nur 2-3 Fotos als Beispiele an den GU geschickt.
    Nun schreibt der Generalunternehmer, es lägen keinerlei sichtbare Mängel vor und da uns Fachunternehmererklärungen mit der Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung übergeben wurden ist der Bau mangelfrei und der volle Werklohn ist fällig.

    Gilt denn eine Fachunternehmererklärung als Freifahrtsschein?
     
  2. Taipan

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    Es ist für Dich der richtige Zeitpunkt gekommen einen Fachanwalt einzuschalten.

    Fachunternehmererklärung bedeutet nicht mangelfrei.
     
  3. Jan81

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    Wäre auch zu einfach.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2014
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    Könnte aber dem einen oder anderen auf die Füsse fallen, wenn trotz Fachunternehmererklärung schwere Mängel vorliegen!
     
  5. #5 Gast56083, 17.07.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Was sind denn das für Mängel, dass der GU so auf stur schaltet?
     
  6. #6 sierrastar, 17.07.2014
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    @ Zellstoff

    Ein paar Sachen hatte ich im Forum schon gepostet um mir mal Meinungen einzuholen. Das aus meiner Sicht schlimmste ist die regelwidrige Elektrik, dann Fehler und teils lieblose Arbeiten bzw. "Wird schon irgendwie Funktionieren und machen wir immer so Lösungen" in den Bereichen Sanitär, Trockenbau, Dach usw.
    Fehler sind auch bei der Planung, der Beratung (bzw. deren Fehlen) und der Überwachung (auch hier möchte ich das Fehlen vorwerfen) durch die Bauleitung passiert.

    Einiges sind "Kleinigkeiten" aber eben nicht regelkonform ausgeführt und somit nicht mangelfrei.

    Sachverständiger und Anwalt sind schon eingeschaltet aber ich würde gerne mal noch weitere, ergänzende Meinungen und Argumente dazu haben.

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  7. #7 Gast036816, 18.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann solltest du deren aussage abwarten. die kennen den zusammenhang besser als wir.
     
  8. rodopp

    rodopp

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    Hat die "Fachunternehmererklärung" irgendwie eine besondere rechtliche "Bedeutung"? Ich habe im Internet gelesen, die "Fachunternehmererklärung" kann formlos erfolgen, stimmt das?
    Wenn auf der Rechnung des Unternehmens steht "fachgerechte Ausführung der Arbeiten XY wird mit ZZ,ZZ Euro berechnet", ist das schon eine "Fachunternehmererklärung"?
     
Thema: Fachunternehmererklärung = Mangelfreiheit ?
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