Grenzbebauung

Diskutiere Grenzbebauung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi, um die Übersichtlichkeit meines anderen Beitrages nicht zu sehr einzuschränken, möchte ich sehr gerne noch eine zweite Frage stellen. In...

  1. #1 michel1209, 11.04.2013
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    Hi,
    um die Übersichtlichkeit meines anderen Beitrages nicht zu sehr einzuschränken, möchte ich sehr gerne noch eine zweite Frage stellen.

    In der LBO LSA steht, dass auf einem Grundstück lediglich auf einer Gesamtlänge von 15 m die "priviligierte Anlagen" auf der Grenzbebauung errichtet werden dürfen. Kann ich davon abweichen, wenn ich das Einverständnis des/der Nachbarn habe?

    Beste Grüße, Micha
     
  2. #2 michel1209, 11.04.2013
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    ich habe versessen zu erwähnen, dass es nicht um ein zusammenhängendes "Gebäude" geht, denn das dürfte ja nur 9 m lang sein. Wenn ich aber noch zwei Geräteschuppen (es wohnen ja zwei Mietbarteien im ZFH) und eine Terassenüberdachung zum 9 m langen Carport errichte, dann sind 15 m mal schnell überschritten.

    Die genehmigung für den Carport (9 m) brauche ich ja nicht einholen. Aber für den Rest (2 x Schuppen und die Terassenüberdachung) würde ich ohne Probleme das Einverständnis schriftlich erhalten.

    Beste Grüße....
     
  3. #3 ManfredH, 11.04.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nein, denn das Einverständnis des Nachbarn kann nicht geltendes Baurecht ausser Kraft setzen.

    Bei Überschreitung der max. Gesamtlänge verliert das Gebäude seine Privilegierung als Grenzbebauung und wird abstandsflächenrelevant, d.h. du musst dann die entspr. Abstandsfläche zur Grenze einhalten. Oder - wenn der Nachbar dazu bereit ist - sie von ihm auf seinem Grundstück übernehmen lassen. Das ist dann aber was ganz anderes und für den Nachbarn wesentlich nachteiliger als die Grenzbebauung im zulässigen Rahmen.
     
  4. #4 michel1209, 11.04.2013
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    es ind ja verschiedene Nachbarn?!
     
  5. Julius

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  6. #6 michel1209, 11.04.2013
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    Danke für die Auskunft... ist nur schade das zu lesen... :mauer
     
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