Abschlußhöhe seitlich bei Festverglasung im Schrägdach

Diskutiere Abschlußhöhe seitlich bei Festverglasung im Schrägdach im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, wie hoch die Anschlusshoehen ausgebildet werden müssen bei einer Festverglasung auf aufgedoppelten...

  1. #1 H.Willebrandt, 04.12.2003
    H.Willebrandt

    H.Willebrandt Gast

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand sagen, wie hoch die Anschlusshoehen
    ausgebildet werden müssen bei einer Festverglasung
    auf aufgedoppelten Sparren liegend im Bezug
    zum Schrägdach (wasserführende Ebene).

    Danke und Gruss

    Heinz Willebrandt
     
  2. #2 Gast360547, 04.12.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    also

    Moin,
    <5°Dachneigung 150mm
    <22° 100mm
    >=22° 80mm

    Grüße
    stefan ibold
     
  3. #3 H. Willebrandt, 05.12.2003
    H. Willebrandt

    H. Willebrandt Gast

    Anschluesshoehe

    Hallo Herr Ibold,

    ich will kein Korinthen-Kacker sein,
    aber ich habe in den aktuellen Text der
    Fachregeln geschaut, dort wird unter

    5.2.1 nur zwischen <= 5° (15cm) und > 5° (10cm) unterschieden.

    Da es bei mir sprichwörtlich um Zentimeter geht,
    die Frage, reichen jetzt 8cm aus,

    da wir eine Dachneigung von 39° haben.


    Danke und Gruss
    H. Willebrandt.
     
  4. #4 Gast360547, 06.12.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ?????

    Moin,
    wo genau haben Sie diese Maße gelesen?
    si
     
  5. #5 roofmaster, 06.12.2003
    roofmaster

    roofmaster Gast

    Wo wohl?

    In den Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen
    - Flachdachrichtlinen -
    herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckehandwerks
    - Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik- e.v

    und
    Hauptverband
    der Deutschen Bauindustrie e. V.
    - Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung -
     
  6. #6 Gast360547, 06.12.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    nur das...

    Moin,
    ...die Flachdachrichtlinien hier wohl nicht gelten.
    Bei einer Dachneigung von 39° kann wohl nicht die Rede von einem Flachdach sein.

    Und wenn der Kollege mal in die Fachregeln für Metall schaut, dann werden ihm die von mir genannten Anschlußhöhen sicherlich auffallen.

    Grüße
    si
     
  7. #7 roofmaster, 07.12.2003
    roofmaster

    roofmaster Gast

    manchmal,

    aber auch nur manchmal...
    sollte man auch die Frage lesen. Viel öfter sollte man aber auch mal nachfragen.

    Ich habe gerade den letzten Beitrag von Herrn Stodenberg gelesen und kann ihm nur zustimmen.

    Woher, Herr Ibold, wissen Sie denn, daß hier die Flachdachrichtlinien nicht maßgebend sind? Halten Sie den Fragesteller für einen Idioten? Obwohl er offensichtlich die Fachregeln vorliegen hat?

    Unterstellen Sie ihm, daß er Steildächer nicht von Flachdächern unterscheiden kann?

    Zugegeben, die Fragestellung ist verwirrend. Nur, warum fragen Sie dann nicht nach? Gerade, weil dieser eklatante Widerspruch da ist?

    Sind Sie wirklich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einer IHK? Denn ich war verwundert, daß Sie
    "5.2.1 nur zwischen <= 5° (15cm) und > 5° (10cm)
    unterschieden."

    nicht dem Regelwerk zuordnen können.
     
  8. #8 Gast360547, 07.12.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    irgendwie...

    ...scheinen Sie, Herr roofmaster, einen schlechten Tag gehabt zu haben?!

    Wenn SIE die Frage richtig lesen würden, dann würden Sie feststellen, daß da von Beginn an die Rede von einem Schrägdach war.
    In seinem 2. Beitrag kam dann die Angabe über die Dachneigung von 39°.

    Und nun müssen SIE mir mal erklären, weshalb hier die Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen gelten sollen?

    Hier wird wohl eher die Tabelle 9: Anschlußhöhen, Seite 44, aus den Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk gelten.

    Und genau dort stehen die von mir angegebenen Maße.

    Was Herr Stodenberg damit zu tun hat und welchen Beitrag von ihm Sie meinen, entzieht sich hingegen meiner Kenntnis.

    Nein, ich bin nicht öbuv von einer IHK.

    stefan ibold
     
  9. #9 H. Willebrandt, 08.12.2003
    H. Willebrandt

    H. Willebrandt Gast

    Asche auf mein Haupt

    Hallo Herr Ibold,
    Asche auf mein Haupt. Sie haben vollkommen Recht.
    Ich habe die falschen Fachregeln zitiert (Flachdachabdichtungen).

    Die Anschlußhöhen sind aus den Fachregeln für
    Klempnerarbeiten zu entnehmen. Damit stimme ich Ihren
    Angaben vollständig zu.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich bin ein Bauherr, der seit fast 3 Jahren ein Beweissicherungs
    verfahren durchführt. Dabei bereits ca. 200 Mängel festgestellt
    hat und diese beseitigen lassen wird.
    Ich habe entsprechende Foren im Internet seit ca. 2,5 Jahren verfolgt und festgestellt, daß es in letzter Zeit zunehmend nicht mehr um die Sachen selbst und im Sinne als Hilfe für den Bauherrn geht, sondern vermehrt iregendwelche Egozentriker in diesen und anderen Foren nur Kollegen eins auswischen wollen.

    Die gemeinsame KOOPERATIVE Arbeit bleibt auf der Strecke,
    der Bauherr als neutraler Beobachter wunderst sich nur noch.

    Wie soll er den Mut finden, gegen den Pfusch am Bau vorzugehen,
    wenn der Einstieg beispielsweise über ein solches Forum in
    Haßtriaden zwischen verfeindeten Experten oder Nichtexperten
    oder Möchtegernexperten entbrennt.

    Meine Herren, das Ende vom Lied ist, dass der Ruf einer Vielzahl
    dieser Foren auf der Strecke bleibt, was sicherlich nicht beabsichtigt ist.

    @roofmaster: Ihre Beiträge dienten leider nicht der Sache.


    Gruss
    H. Willebrandt
     
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