LBauO RLP - Flachdach und Vollgeschossigkeit

Diskutiere LBauO RLP - Flachdach und Vollgeschossigkeit im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Die LBauO ist m.E. widersprüchlich formuliert, wenn man die Definition auf Flachdächer anwenden will: LBauO § 2: "Geschosse über der...

  1. #1 Liesepetz, 28.04.2014
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    Die LBauO ist m.E. widersprüchlich formuliert, wenn man die Definition auf Flachdächer anwenden will:

    LBauO § 2:

    "Geschosse über der Geländeoberfläche sind Geschosse, die im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen. Vollgeschosse sind Geschosse über der Geländeoberfläche, die über zwei Drittel, bei Geschossen im Dachraum über drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von 2,30 m haben. Gegenüber einer Außenwand zurückgesetzte oberste Geschosse sind nur Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben. Die Höhe wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden oder Oberkante Dachhaut gemessen."

    "Geschoss im Dachraum" = mind. 3/4 der Fläche

    "gegenüber einer Außenwand
    zurückgesetzte Geschosse" = mind. 2/3 der Fläche

    Ein OG mit Flachdach ist doch beides... Wieviel der Grundfläche des EG muss man mit dem Flachdach-OG denn nun mindestens überbauen, um Vollgeschossigkeit zu erlangen?
     
  2. #2 rechter Winkel, 28.04.2014
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    3/4 Regel gilt für geneigte Dächer
    2/3 Regel für Staffelgeschosse


    Für ein Flachdach kann demnach eigentlich nur die 2/3 Regel gelten. So kenn ich es von der LBO NRW.
     
  3. #3 gunther1948, 28.04.2014
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    hallo
    mehr als 2/3 der grundfläche des darunterliegenden geschosses.
    flachdach ist eingeschlossen.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 Liesepetz, 28.04.2014
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    Alles klar, ich danke Euch - ich hatte da etwas Probleme mit den Begrifflichkeiten... Meine Vorstellung war, das OG nur gegenüber einer Seite zurückzusetzen (eine Seite ganz auf EG-Außenwand, zwei Seiten zwar auf EG-Außenwand, nur eben kürzer), also quasi ein dreidimensionales "L". Weil ein Staffelgeschoss im Bebauungsplan als mindestens gegenüber "zwei Mauern um (irgendeine Distanz) zurückgesetzt" definiert war, habe ich das nicht als Staffelgeschoss interpretiert.
     
Thema: LBauO RLP - Flachdach und Vollgeschossigkeit
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