Kostenfragen Kellerumbau in EFH

Diskutiere Kostenfragen Kellerumbau in EFH im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir würden gerne unseren Keller (Haus der Eltern) in eine komplette Wohnung umbauen (zur Privatnutzung für mich & meinen Freund)....

  1. #1 mupfel88, 13.01.2014
    mupfel88

    mupfel88

    Dabei seit:
    13.01.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fotografin
    Ort:
    Münchberg
    Hallo,


    wir würden gerne unseren Keller (Haus der Eltern) in eine komplette Wohnung umbauen (zur Privatnutzung für mich & meinen Freund).

    Vorhanden sind ca. 80qm Wohnfläche, aufgeteilt auf 4 Zimmer & 1 Raum (Heizungskeller).
    Geplant ist ein großer Wohnraum, Schlafzimmer, Bad und Küche. Der Heizungskeller soll wie jetzt auch schon als Abstellraum genutzt werden.

    Wohnraum: Voll isolierte Fenster & Heizkörper vorhanden, wäre quasi bezugsfertig
    Küche: Aktuell Waschraum, Waschmaschine, Waschbecken, Dusche aktuell vorhanden, kein Heizkörper vorhanden
    Bad: Aktuell Abstellzimmer, Leitungen müssten also definitiv gelegt werden für Badewanne, Dusche, WC, Waschmaschine und Waschbecken
    Schlafzimmer: Kein Heizkörper vorhanden


    Da ich absoluter Neuling bin würden mich die ca. Preise interessieren für (Haus Baujahr 1994):

    - Kellerfenster ersetzen durch isolierte Kunststofffenster (in drei Zimmern, je Fenster 100x60cm groß)
    - Montage Heizkörper in 2 Zimmern (Küche & Schlafzimmer)
    - Montage Leitungen für Küche im bisherigen Waschraum
    - Montage Anschlüsse für das Bad (aktuelles Bad liegt genau 2 Stockwerke drüber im 1. OG)


    Also der Preis ohne Boden/Einrichtung mit Eigenleistung natürlich.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    :)
     
  2. #2 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Moin!

    Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken ist nicht immer möglich. Verschiedene Punkte sind einzuhalten. Ganz wichtig: Fluchtwege!!! Man benötigt immer einen sog. 2. rettungsweg (falsl der erste blockiert ist). Dafür sind gewisse Mindestmaße einzuhalten (Brüstungshöhe der Fenster, Größe der Fenster, keine Lichtschächte vor den fenstern, sondern freier Zugang nach außen).
     
  3. #3 mastehr, 13.01.2014
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Ist diesem Umnutzung bei Euch überhaupt zulässig? Erlaubt das Bebauungsplan?

    Ist die Deckenhöhe ausreichend? Sind die Fenster groß genug?
     
  4. #4 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Bayerische Bauordnung

    Art. 45
    Aufenthaltsräume
    .....

    (2) 1 Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. 2 Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.

    und


    Art. 31
    Erster und zweiter Rettungsweg
    (1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

    (2) 1 Für Nutzungseinheiten nach Abs. 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. 2 Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. 3 Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

    (3) 1 Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. 2 Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.
     
  5. #5 mupfel88, 13.01.2014
    mupfel88

    mupfel88

    Dabei seit:
    13.01.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fotografin
    Ort:
    Münchberg
    Fluchtwege gibt es 2 (Treppenhaus & Externe Haustüre im Waschraum nach draußen)
     
  6. #6 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Deshalb sind die Fensterchen (...in drei Zimmern, je Fenster 100x60cm groß...) sicher immernoch zu mickrig um damit einen Wohnraum ausreichend zu belichten und zu belüften...denke ich
     
  7. #7 mupfel88, 13.01.2014
    mupfel88

    mupfel88

    Dabei seit:
    13.01.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fotografin
    Ort:
    Münchberg
    Zur Erklärung: Der Wohnraum ist auch schon als solcher nun genutzt und so anleget, dort sind außreichend Fenster vorhanden

    In der Küche ist das Fenster 60x100 vorhanden und eine Bodentiefe Glastüre/Terassentüre also auch ein Fenster

    In Bad & Schlafzimmer wären nur die 60x100 Fenster, das ist richtig
     
  8. #8 Thomas B, 13.01.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    "Der Wohnraum ist auch schon als solcher nun genutzt und so anleget, dort sind außreichend Fenster vorhanden"

    wohl eher nicht:

    "...Schlafzimmer wären nur die 60x100 Fenster, das ist richtig "
     
  9. #9 mupfel88, 14.01.2014
    mupfel88

    mupfel88

    Dabei seit:
    13.01.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fotografin
    Ort:
    Münchberg
    mh also meinst du wir würden keine Genehmigung bekommen?
     
Thema:

Kostenfragen Kellerumbau in EFH

Die Seite wird geladen...

Kostenfragen Kellerumbau in EFH - Ähnliche Themen

  1. Kostenfrage... was gehört zu den Erdarbeiten, was zu den Bauarbeiten?

    Kostenfrage... was gehört zu den Erdarbeiten, was zu den Bauarbeiten?: Hallo, wir bauen massiv, im Vertrag mit der Massivbaufirma sind die Erdarbeiten nicht enthalten. Gerade sind wir an dem Punkt, schwarze Wanne,...
  2. Wieviel Stunden dauert der Einbau eines Dachflächenfensters? (Kostenfrage)

    Wieviel Stunden dauert der Einbau eines Dachflächenfensters? (Kostenfrage): Hallo, im Rahmen einer Vergabe der Abdichter-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten habe ich Angebote zu Lieferung un Einbau von DFF bekommen (ca....
  3. Hang im Garten abfangen. Kostenfrage...

    Hang im Garten abfangen. Kostenfrage...: Hallo zusammen, wir müssen uns nun Gedanken machen wie wir unseren Höhenunterschied von unserem Garten von ca. 80 cm Höhe abfangen können (ca. 12...
  4. Wandsanierung, Kostenfrage?

    Wandsanierung, Kostenfrage?: Hallo ihr Experten! Meine Freundin und ich stecken gerade mitten in den Renovierungsarbeiten. Wir ziehen in die Eigentumswohnung meines...
  5. Fertighaus Kostenfrage

    Fertighaus Kostenfrage: Hallo Leute, gibt es eigentlich Angebote für Fertighäuser um dei 100.000€ schlüsselfertig? Hier gehts natürlich nur um kleine Häuser ohne...