Alleinauftrag für Makler?

Diskutiere Alleinauftrag für Makler? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Experten, mal ne Frage zum Verkauf eines Hauses: ist es sinnvoll einen Makler mit dem Alleinauftrag zu betreuen? Oder hat das nur...

  1. #1 Vorgartenzwerg, 30.06.2010
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    Hallo liebe Experten,

    mal ne Frage zum Verkauf eines Hauses:
    ist es sinnvoll einen Makler mit dem Alleinauftrag zu betreuen?
    Oder hat das nur Vorteile für den Makler?
    Wie sieht es aus, wenn man in dieser Konstellation unabhängig
    vom Makler einen Käufer findet - bekommt der Makler dann
    trotzdem Provision? (Vermute mal, ja?)

    Ich danke für die Aufklärung,
    Vorgartenzwerg
     
  2. #2 feuerabend, 30.06.2010
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    Ja, der Makler bekommt in jedem Fall seine Provision. Man jedoch bestimmte (bereits im Vorfeld bekannte Kontakte) vom Maklervertrag ausnehmen.

    Die Erfahrung zeigt, dass viele Objekte im direkten Umfeld verkauft werden. Ohne Alleinauftrag wird der Makler hier Nichts machen, weil die Leute dann bei Euch klingeln und seine Arbeit für die Katz war. Genauso sieht es mit Immobilienanzeigen ohne Adressangabe aus.

    M.E. ist die Verkaufswahrscheinlichkeit durch den Makler im Fall eines Alleinauftrages wesentlich höher.
     
  3. Julius

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    Das stimmt so nicht.

    Alleinauftrag bedeutet lediglich, daß dr Verkäufer keinen weiteren Makler beauftragen darf.
    Für Käufer, die ohne den Makler den Weg zum Verkäufer finden, besteht auch dort kein Provisionsanspruch.

    Was Du meinst, ist der sog. erweiterte Maklerauftrag. Dort muß der Verkäufer dann auch eigene Interessenten an den Makler verweisen.

    Tipp:
    Bei Alleinaufträgen nicht vergessen, eine (ausreichend kurze) Bindungsfrist festzulegen!
     
  4. #4 feuerabend, 30.06.2010
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    Genau den meine ich... Danke für den Hinweis.

    :bierchen:
     
  5. #5 Baufuchs, 30.06.2010
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    Der Käufer schuldet dem Makler nur dann Provisionszahlung, der wenn der Vertrag durch Zutun des Maklers zustande kommt.

    I.d.R. wird dann, wenn auch Verkäuferprovision gezahlt werden soll im Maklerauftrag für den Fall, dass der Verkäufer seine Verkaufsabsicht aufgibt oder selbst verkauft, vereinbart, dass der Käufer dem Makler dessen Aufwendungen zu ersetzen hat.
     
  6. #6 feuerabend, 30.06.2010
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    Genau da liegt doch der Hase im Pfeffer. Der Makler hängt ein Schild "Zu Verkaufen" an das Haus und die Leute klingeln beim Eigentümer und sagen: "Na also den Makler brauchen wir doch nicht". Das wissen doch auch die Makler... Dementsprechend tun die auch Nichts, was ein solches "Risiko" bereitet - zum Nachteil des Eigentümers.
     
  7. #7 ReihenhausMax, 30.06.2010
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    Wenn ich da selber drin wohne, würde ich keinen Makler beauftragen.
    Wenn man es nicht selber machen kann, weil man nicht vor Ort wohnt oder
    sich gar zu leicht über den Tisch ziehen läßt, würde ich nur einen Makler beautragen. Als Käufer hat man ja in aller Regel keine 1:1 Beziehung zu einem Makler und sollte der erreichbare Kundenkreis auch nicht nennenswert wachsen, wenn das Haus auf mehreren Webseiten drauf ist. Sieht dafür aber ziemlich nach Ladenhüter aus.
     
  8. #8 Vorgartenzwerg, 30.06.2010
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    Hallo,

    danke schonmal für Eure Antworten.

    Der Tipp mit der Bindungsfrist ist gut. :28:

    Als Käuferin haben Häuser, die gleich von mehreren Maklern
    angeboten wurden, auf mich auch immer einen Ladenhüter-Eindruck gemacht...
     
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