Gefälledämmung - Wasserstau und Trittfestigkeit

Diskutiere Gefälledämmung - Wasserstau und Trittfestigkeit im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, wir haben einen Lichthof, also eine Terrasse unterhalb umgebenden Erdniveau, der als Teil einer WU-Kellerkonstruktion von Wänden...

  1. tata

    tata

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    Hallo Experten,
    wir haben einen Lichthof, also eine Terrasse unterhalb umgebenden Erdniveau, der als Teil einer WU-Kellerkonstruktion von Wänden umgeben ist. Wer sich das nicht vorstellen kann: Außentreppe zum Kellereingang, wobei der Platz vor dem Kellereingang etwa 25qm groß ist. Da unser GÜ (Gott hab' ihn selig, ich kann es nicht :-)) gegen allen Verstand und die eigene Statik, die Bodenplatte sowie die aufsteigenden Wände durchbetonierte, mußte u.a. die Bodenplatte des Lichthofs mit Gefälledämmung belegt werden. Aufbau: Beton, Gefälledämmung 7 auf 3cm (mehr ging nicht wegen Austrittstür), 1 x Blechfolie. Die Gefälledämmung führt das Wasser in zwei seitlich in den Wänden angeordnete Abläufe.
    Problem 1: vor den beiden Einläufen bleibt jeweils auf etwa 1-2qm das Wasser stehen, weil die "Mündungsstutzen"oder Kragen der Kunstoff-Mauerdurchführungen der Wasserabflüsse, die vom Dachdecker mit Heißluftgebläse verformt wurden, zu sehr auftragen. Stellt das einen Mangel dar, den ich beseitigen lassen sollte?
    Problem 2: Wenn man über die Blechfolie/Gefälledämmung läuft, ist diese mE sehr nachgiebig. Da der Belag nach bisheriger Planung Natursteinplatten aufgestelzt auf Mörtelsäckchen und Drainagematten sein wird, habe ich Zweifel, dass das funktionert. Werden sich nicht die aufgestelzten Platten auf der Dämmung derart bewegen, dass die Platten sich entweder gegenseitig beschädigen oder aufstellen, also der Bealg nicht mehr flach liegt? Welche Dämmung (Spezifikation?) muß in einem solchen Fall verwendet werden? Z.B. besonders trittfest?

    Danke!
    tata
     
  2. #2 Elopant, 07.11.2014
    Elopant

    Elopant Gast

    Hallo tata,

    Bilder von der Situation wären hier hilfreich. Welche Höhe ist denn noch vorhanden von der Tür bis auf die Abdichtung/späterer Plattenbelag? Was ist eine Blechfolie??
    zu 1: Wenn die Abdichtung fachgerecht ausgeführt wurde, stellt das stehende Wasser erst mal keinen Mangel dar. Aber auch hier wäre ein Bild von dem Gully/Ablauf, bzw. welcher Aufbau hilfreich.

    zu 2: Welche Art von Dämmung wurde denn verlegt? ( EPS, PUR ? ) Hier ist die Druckfestigkeit entscheident. Bspw. EPS mit einer Druckfestigkeit von 100 kPa ist für einen solchen Aufbau nicht geeignet und gibt etwas nach beim begehen. Die Druckfestigkeit, sollte je nach Aufbau, > 150 kPa, besser 200 oder 300 kPa betragen, um später keine Probleme zu bekommen.
     
  3. reezer

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    es gibt Sachen die macht man einfach nicht
    die von dir beschriebene Konstruktion würde ich dazu zählen
     
  4. #4 Gast036816, 07.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn ich mir die eingestellten zahlen nehme, dann ist ein gefälle von 1,6 % als mittleres maß maximal möglich. wenn die abläufe dann, wie beschrieben, nicht mittig liegen, dann dürfte das mittlere gefälle auch kleiner als 1 % sein.

    da hier planungs- und organisationsfehler des gü's offensichtlich werden, solltest du nicht lange über eigenen sachverstand nachdenken, der dir zur seite steht und den zu selbst entlohnen wirst.
     
  5. Julius

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    Solche unzugänglichen Dauerpfützen vor Fenstern sind ideal, wenn man eine ständige Insektenplage haben will...
     
  6. #6 Gast360547, 07.11.2014
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    @Julius, das ist Blödsinn!!!!!!!

    @ all. Es handelt sich um eine Bauwerksabdichtung auf die ein AUFGESTELZTER Belag kommen soll. Da machen die Pfützen erstmal nichts.

    @ Fragesteller, bitte Bilder einstellen.

    M. f. G.

    stefan ibold
     
  7. #7 Kalle88, 07.11.2014
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    Wieso ist das kein Mangel? Wenn der Gully höher liegt als die Abdichtung selber? Und es deshalb zum Wasserstau kommt?
     
  8. reezer

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    naja, als "Blödsinn" würde ich es eher bezeichnen wenn einer meint daß stehenbleibendes Wasser deshalb in Ordnung ist weil man es - unter einem aufgestelzten Belag - nicht sieht
    aber diese Konstruktion an sich (WU Keller in den es reinregnen kann) ist ja auch nicht ohne
     
  9. #9 Kalle88, 07.11.2014
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    Schuster bleib bei deinen Leisten. Die Aussage ist noch blödsinniger als die von Julius. Natürlich DARF auf einem Flachdach Wasser stehen. Z. b. bei der Stoßüberlappung eines Bitumendaches oder bei Null-Dächern.

    Hier steht das Wasser aber vor dem Gully und vermutlich nur deshalb, weil der Gully zu hoch sitzt. Nun gibt es ein paar Variablen die nicht geklärt sind:

    - Warum hat der DD, den Gully mittels Heißluftfön bearbeitet? Ist damit das verleistern auf einer Kunststoffabdichtung gemeint? Oder ist der Gully für den Zweck garnicht konzipiert und er wurde nachträglich, in dem das hart Plastik erwärmt wurde, modelliert das er passt?

    - Wie sehen die fertigen Anschlusshöhen aus. Tür und Wandbereich, wenn die aufgestelzte Terrasse verbaut wurde.

    - Was ist eine Blechfolie?

    - Reicht die Druckfestigkeit der EPS-Dämmung aus und wenn ja, wurde richtig verklebt?

    - Taugt das verarbeitete Material für die Anwendungsklasse?

    Zu mal zum visuellen Verständnis die Fotos fehlen. Aus #4 letzten Absatz berücksichtigen und sich schleunigst fachkundigen Rat auf die Baustelle holen.
     
  10. reezer

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    Zum Thema "noch blödsinniger": ob auf einem Flachdach Wasser stehen DARF, interessiert hier nicht
    weil es hier gar kein Flachdach gibt, auf dem Wasser stehen bleiben dürfte
     
  11. Julius

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    Für die Frage einer Insektenbrutstätte ist es übrigens völlig egal, ob das Wasser dort gemäß irgendwelcher Fachregeln stehen darf oder nicht.
    Blödsinnig sind daher allenfalls Betrachtungen mit fachlichen Scheuklappen, die außer Acht lassen, daß die Mistviecher die DD-Fachregeln gar nicht kennen und daher auch "erlaubte" Pfützen besiedeln...
     
  12. #12 Gast036816, 08.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zum einen können die biester nicht lesen, wenn du jedoch das umgekehrte meinst, dann fehlt es noch, dass eine mückenplage in den flachdachrichtlinien aufgenommen werden soll.

    eine mängelazeige mit der begründung mückenplage löst sicher große freude beim verfasser und eine lachsalve beim empfänger aus.
     
  13. reezer

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    mehr als die Mückensache würde mich hier interessieren:
    - was meint der TS damit wenn er schreibt daß sein GÜ "gegen allen Verstand und die eigene Statik, die Bodenplatte sowie die aufsteigenden Wände durchbetonierte" ?
    was wurde da wo durch durchbetoniert?
    - aus welchem Grund war es notwendig auf einer Kellerbodenplatte im Freien ein Gefälle mittels Dämmung herzustellen, was oder wogegen dämmt diese Dämmung ?
    - wie ist die Entwässerung des Ganzen über die "zwei seitlich in den Wänden angeordnete Abläufe" geplant (z. B. Sicherung gegen Rückstau, Wartungsmöglichkeit)
    - gibt es eine Sicherung dieses "Lichthofes" gegen von oben eindringendes Wasser (Wände ausreichend hoch über Gelände geführt gegen Oberflächenwasser, Überdachung gegen Niederschlag, Hebeanlage zur Entwässerung während Rückstau)
    - Ausbildung der Terrassentürschwelle
    - und das alles ist dann eine "WU-Kellerkonstruktion" ?

    Fragen über Fragen
    kommt mir so vor daß hier ohne rechten Plan vorgegangen wurde, und jetzt weiß man nicht weiter?
     
  14. #14 Gast360547, 08.11.2014
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    @ Julius, bitte beschäftige Dich mit dem Thema einmal intensiver und erzähl hier bitte nicht Stammtischparolen oder Forumgelaber als eigene und verifizierbare Erfahrung. Mücken brauche für die Eiablage altes Wasser. Das wird aber idR nicht bei Pfützen mit einer Tiefe von rd. 50 mm passieren, weil es entweder durch Nachregen wieder ausreichend verdünnt wird oder zu schnell austrocknet, bevor aus den Larven dann tatsächlich Mücken werden.

    @ reeze, "naja, als "Blödsinn" würde ich es eher bezeichnen wenn einer meint daß stehenbleibendes Wasser deshalb in Ordnung ist weil man es - unter einem aufgestelzten Belag - nicht sieht
    aber diese Konstruktion an sich (WU Keller in den es reinregnen kann) ist ja auch nicht ohne"

    Nochmals: wir reden hier von einer Bauwerksabdichtung gem. DIN 18195-5. Danach darf letztlich soviel Wasser verbleiben, dass ein hydrostatischer Druck keinen Schaden an der Abdichtung ausüben darf. Dieser Druck entsteht gem. Teil 6 aber erst bei einer Anstauhöhe von 100 mm. Der Dachbauhandwerker müsste letztlich erst dann Bedenken anmelden, wenn der Belag durch verbleibendes Wasser Schaden nehmen würde. Maßnahmen kann eine Erhöhung der Anzahl der Abläufe sein ODER eine Gefällegebung. Bei letzter muss gesagt werden, dass auch Gefälle bis 5° nicht davor geschützt sind, dass nicht Restwasser auf der Abdichtung verbleiben kann.

    "Zum Thema "noch blödsinniger": ob auf einem Flachdach Wasser stehen DARF, interessiert hier nicht
    weil es hier gar kein Flachdach gibt, auf dem Wasser stehen bleiben dürfte"

    Auch hier der Widerspruch. Natürlich dürfen Flachdächer gefällelos erstellt werden. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Dazu muss man(n) sich allerdings genauer mit dem Thema Anwendungskategorien bei Flachdächern beschäftigen, um den dahinterstehenden Sinn nachvollziehen zu können.

    http://www.ddh.de/forum/showthread.php?1788-Gef%E4lledach-Wie-viel-%84Pf%FCtze%93-ist-erlaubt

    http://www.ddh.de/forum/showthread....Az-I-21-U-63-07)-u-a-%84Terrassengef%E4lle%93

    Beide links führen zu diesen Themenbereichen.

    @ Kalle, Du hast ja Recht, wenn Du den möglicher Weise falsch eingebauten Ablauf als Ursache kritisiert. Die Abläufe sind so anzuordnen, dass sie am tiefsten Punkt der Abdichtung liegen, was wiederum den Planer fordert/fordern würde. Bei einer gefällelosen Abdichtung würde ich einen Ablauf, der ein Aufstauen des ablaufenden Wassers hervorruft, auch als mangelhaft eingebaut beurteilen, es sei denn, dass ein Aufstauen ausdrücklich gewünscht ist.
    Der Einbau der Abläufe soll vertieft in die Abdichtung geschehen, so dass aufstauendes Wasser an dieser Stelle eigentlich nicht vorkommen kann.
    Dennoch kann durch Bauwerkstoleranzen (vergl. DIN 18202) und Materialtoleranzen eine Pfützenbildung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
    Nur muss man das eben unterscheiden, den fehlerhaft eingebauten Ablauf und die konstruktionsbedingten Unebenheiten.

    Grüße

    si
     
  15. #15 wasweissich, 08.11.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Ob es nun erlaubt ist oder nicht ,die meisten zulässigen pfützen sind durch etwas hirnarbeit des abdichters vermeidbar .

    wenn der auschreibende sich die mühe macht einen satz in die gewrkbeschreibung aufzunehmen sind die pfützen ,welche bei holzbelägen durchaus negativ wirken können ,auf einmal nicht oder sehr gemildert vorhanden .ohne einen riesen aufwand und immense kosten.

    Geht natürlich bei zu hoch angeordneten abflüssen nicht immer ganz einfach.
     
  16. #16 Kalle88, 08.11.2014
    Kalle88

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    Was ist denn "zulässig"? Darum geht es hier doch gerade. Alles bis 10 cm ist zulässig. Und der "Abdichter" kann nur auf dessen aufbauen was ihm planerisch zur Verfügung gestellt wird.

    @ SI: Ich wollte hier jetzt auch nicht das Schild mit "Pfusch" hoch halten. Man kann hier ja auch nur spekulieren, ohne Fotos. 2 m2 zeugt für mich aber schon, dass der Gully wesentlich höher liegt als es der Klebeflansch verursachen würde. Sicherlich sind auch gewisse Toleranzen möglich, aber mal ehrlich: Welche akzeptabele Toleranz wird nicht durch den Schaum der Dämmung ausgeglichen? Wenn man jetzt noch N+F Dämmung benutzt, verringert sich das ja noch einmal mehr. Von der stumpf gestoßenen Dämmung halte ich eh wenig... aber das ist hier ja auch nicht das Thema.

    Klar, wenn die Platte entgegen gesetzt der Gefälledämmung abfällt, dann sind die 4 cm Dämmung mit ihrer Gefällegebung schnell am Ende. Da frag ich mich dann aber warum nicht auf der gesamten Breite sich Wasser aufstaut und nicht "nur" 1-2m² um die Gullys herum. Aber gut, das sind am Ende nur Spekulationen. Woran oder wieso wird eh nur eigener Sachverstand vor Ort prüfen können.
     
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