Handwerker von GU "Hausverbot" erteilen?

Diskutiere Handwerker von GU "Hausverbot" erteilen? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, erst mal noch ein gesundes neues Jahr! Ich habe aktuell ein Problem mit meinem Innenputzer bzw. meinem Generalunternehmer....

  1. #1 AudiV10, 04.01.2017
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    Hallo zusammen,

    erst mal noch ein gesundes neues Jahr!

    Ich habe aktuell ein Problem mit meinem Innenputzer bzw. meinem Generalunternehmer. Wir bauen ein EFH (sind im Dezember eingezogen) und hatten mit dem Innenputzer ziemliches Pech. Die Wände sind z.T. krumm, die Oberflächen sind alles andere als gleichmäßig und die Ecken sind mehr rund als eckig.

    Die Firma hat uns schon einiges an Nerven gekostet, hat schon mehrfach nachgebessert (oder eher: verschlimmbessert) und wir kommen da einfach auf keinen grünen Zweig. Nun steht bei uns noch der Außenputz an und die Firma würde das grundsätzlich auch machen. Als wir den GU darauf angesprochen haben, dass wir diese Firma nicht auch noch für den Außenputz haben möchten, kam nur die saloppe Antwort "Sie können uns ja nicht vorschreiben, welche Handwerker wir beauftragen".
    Haben wir eine Möglichkeit, dieser Firma "Hausverbot" zu erteilen, ohne dass wir Gefahr laufen, dass sich der GU dann quer stellt und sagt "dann müssen Sie den Außenputz in Eigenleitung machen"? Hintergrund ist, dass die Rate für den Außenputz noch nicht mal 10.000€ sind (und der Außenputz uns laut Aussage diverser Firmen mindestens 17.000€ kostet, wenn wir ihn selbst machen würden).

    In unserem Bauvertrag mit dem GU sind keine ausführenden Firmen festgelegt.
     
  2. #2 Andreas Gr, 04.01.2017
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    Ich kann mir zwar nicht vorstellen , das der GU den Putz über 7000€ billiger machen kann als alle anderen , Wahrscheinlich dann nur mit diesem Subunternehmer .Das ist aber schon ein Argument wenn man das dann sparen kann . Du musst dir aber überlegen, was dir wichtiger ist: ein billiger Putz, der vielleicht schei*e aussieht und nicht lange hält ,oder ein Putz der OK ist und vernünftig ausgeführt wurde .
     
  3. #3 Andybaut, 04.01.2017
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    Hausverbot kannst du ihn schon erteilen, aber dem GU vorzuschreiben, wenn er nimmt, das kannst du (leider) nicht.

    Das müsste schon in die Richtung "unzumutbar" gehen, weil er z.B. dich persönlich beleidigt hat,
    andere Personen gefährdet etc., dann hättest du in einem Rechtsstreit vielleicht die Möglichkeit.
    Aber so, wirst du nichts machen können.
     
  4. #4 AudiV10, 04.01.2017
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    Der Putz ist nicht 7000€ billiger, sondern ein Teil des Putzes ist schlichtweg schon mit den vorangegangenen Bauraten gezahlt ;-) Daher spekuliert der GU natürlich darauf, dass wir den Putz raus nehmen, weil er seinen Gewinn schon eingestrichen hat.

    Persönlich beleidigt hat der Chef der Firma nicht mich, sondern meine Frau. Ich möchte dem GU auch nicht vorschreiben, wen er zu nehmen hat, sondern wen er nicht zu nehmen hat. Nach diversen Nachbesserungsversuchen ist das Vertrauen in die Firma leider ziemlich gebrochen.
     
  5. mk940

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    Jedes Gewerk hat eigene Tolleranzbereiche nach VOB. Du solltest dich vielleicht einmal erkundigen ob du hier irgendwelche Mängel feststellen kannst. Du hast ein Anrecht auf fachgerechte Ausführung. Sollte der NU deines GU nicht dazu in der Lage sein, steht der GU auch Barfuß im Schnee. Leider sind die Tolleranzen für Maurer und Verputzer relativ groß, also solltest du dich wirklich schlau machen bevor du mit irgendwelchen Anschuldigungen um dich wirfst.
     
  6. #6 El Gundro, 12.01.2017
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    Eine ganz verzwickte Situation ... aus vertragsrechtlicher Sicht.

    Klingt für mich nach einem Fall für einen Fachanwalt für Bauvertragswesen...

    Mit dem ganzen Nachbessern, Verschlimmbessern, etc. ist eine Dokumentation des Schriftverkehrs oberstes Gebot. Alles was besprochen wurde ist im Streitfall nichts wert. Es zählt NUR das was schriftlich festgehalten ist. Für die Nachbesserung muss auch immer eine Frist gesetzt werden. Es wenn die Nachbesserung den Mangel nachweislich nicht beseitigt, hat man die Chance, aus dem Vertragsverhältnis (für diese Leistung) zu kommen, jemand anderes zu beauftragen und die entsprechende Vergütung zu kürzen. Wenn hier natürlich ein geringerer Abschlag für das Gewerk vereinbart ist, als am Markt üblich, zahlt man auch in diesem Fall am Ende drauf.
     
  7. gonso

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    Die Frage ist eine (nicht funktionierende) Lösung. "Hausverbot gegen die Firma xyz"
    Dein Problem "Mein GU hat den Innenputz nicht vertragsgerecht, bzw. nach Stand der Technik erstellt"

    Mängel werden angezeigt und bei berechtigtem Mangel beseitigt. Ist der Mangel auch nach mehrmaliger (ich glaub 3x) Mangelanzeige
    nicht beseitigt hat man irgendwann auch andere Möglichkeiten - das wird dann ohne Anwalt nicht gehen.

    Frage: Abnahme erteilt? Du schreibst ja im Dezember eingezogen? Dh. der Innenputz ist im Abnahmeprotokoll aufgeführt und besprochen wie das gelöst wird. Wann war der Mangel für dich ersichtlich, hast du diesen Angezeigt.
    Wer sich auf die Hinterbeine stellt sollte sich klar sein das dann ggf. auf der Gegenseite eine Abwehrhaltung einsetzt.

    Was wäre für dich denn eine akzeptable Lösung?
    Putz runter und neu machen, nicht wenn ich da drinnen wohnen würde.

    Wenn ein GU etwas vergibt dann gibt er auch die Gewährleistung an genau die Firma. Die Bekommt für die Nachbesserung ja kein Geld.
    Dein Außenputz Unternehmen will ja sicher Geld, wer soll das bezahlen?
     
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