Grundstücksteilung, Realteilung für Doppelhaus

Diskutiere Grundstücksteilung, Realteilung für Doppelhaus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen zusammen, Wir beabsichtigen über einen Projektentwickler eine noch nicht gebaute Doppelhaushälfte zu erwerben. Das Gesamtgrundstück...

  1. Yoshi

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    Guten Morgen zusammen,
    Wir beabsichtigen über einen Projektentwickler eine noch nicht gebaute Doppelhaushälfte zu erwerben. Das Gesamtgrundstück ist 567 m2 groß und wird separat über einen Makler verkauft. Wir haben uns für die kleinere Hälfte entschieden, die andere Hälfte wird voraussichtlich von einem Investor gekauft, der die Hälfte vermietet. Nun ist es so, daß wir zuerst unseren Grundstücksteil kaufen sollen, bevor der Hausbau beginnt. Uns ist wichtig, daß das Grundstück real geteilt wird, nicht ideell. Der Projektentwickler teilte mir jedoch gestern mit, daß eine Teilung erst nach Fertigstellung des Hauses erfolgen würde. Wir wollen aber unbedingt, daß bereits beim Grundstückskauf die Realteilung im Kaufvertrag notariell festgesetzt wird. Leider haben wir keine Erfahrung und kennen auch niemanden, der uns beim Hauskauf bzw.-bau beraten könnte. Deshalb hier meine Frage: wie wird überlicherweise in solchen Fällen verfahren, wann wird eine reale Teilung normalerweise vorgenommen?

    Vielen Dank im Voraus.

    ~Yoshi~
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    Grundstück auf jedenfall vorher teilen lassen! Kostet 2500-3000 Euro.
    So kann sehr sauber getrennt werden auch etwaige Grundpfandrechte etc. Spätere Teilung aufwändig und teurer.
    mfg
     
  3. #3 Andybaut, 06.01.2017
    Andybaut

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    rein baurechtlich kann nur der Eigentümer ein Baugesuch stellen. Wer wäre das dann bei einem
    nicht geteilten Grundstück?

    Wenn ihr das Grundstück kauft, müsst ihr zum Notar. Dort würdet ihr das Grundstück quasi zu zweit kaufen.
    Anschließend müsst ihr nochmals zum Notar um das Grundstück zu teilen.
    Wo ist da die Logik.
    Das stinkt für mich bis zum Himmel. Ich wäre vorsichtig. Vielleicht sollt ihr hier abgezockt werden.
    Ohne Notar kann kein Grundstück erworben werden. Auch das "ideell" ist mir rätselhaft, was das sein soll.
     
  4. #4 Andreas Gr, 06.01.2017
    Andreas Gr

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    Vielleicht wollen sie sich ein einmessen der Baugrube ersparen und haben angst nicht genau den Punkt zu treffen . Hinterher zu vermessen beseitigt dann mgl Messfehler.
     
  5. juwido

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    Nun, zumindest kostet eine Realteilung des Grundstücks jetzt erstmal Zeit und Geld. Sicher nicht im Interesse des Verkäufers, des Maklers,...
    Was macht eigentlich der Projektentwickler dabei (ausser mitverdienen)? Die ideelle Teilung könnte jetzt ein gangbarer Weg sein, aber da sollte man sich bezüglich der Risiken von einem RA/Notar beraten lassen. (Und ich würde da nicht auf eine Empfehlung aus dem Verkaufsteam setzen...) Eventuell auch noch einen Architekten mit ins Boot nehmen?
    Und alles Vertraglich fixieren - kein leichter Job, wenn der Notar seine Aufgabe gut machen möchte...
     
  6. #6 Andybaut, 07.01.2017
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    noch ein Nachtrag.

    Es könnte möglich sein, dass aus baurechtlicher Sicht das Grundstück gar nicht real geteilt werden kann.
    Ich würde mich nicht darauf einlasse, das Grundstück nur ideell zu teilen.
    Wem gehört was ist bei so einer Teilung schwieriger wie es erscheint.

    Ich würde auf jeden Fall eine Bestätigung des Baurechtsamtes verlangen, dass eine Realteilung
    möglich ist.
     
  7. #7 Niederbayer, 08.01.2017
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    Auf was wird eigentlich Grunderwerbsteuer bezahlt. Nur auf das Grundstück oder auf Alles ?
     
  8. #8 Corinna72, 09.01.2017
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    ...Die aber dann unter Umständen nichts wert ist, falls sich nachträglich herausstellt, dass aus irgendwelchen andren Gründen eine Realteilung doch nicht möglich ist. Ähnlich wie die Antwort auf eine Bauvoranfrage auch für das Amt nicht bindend ist.
     
  9. #9 Corinna72, 09.01.2017
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    Das stimmt so nicht, zumindest nicht für alle Bundesländer. In Bayern (direkte Auskunft vom Amt, LBK München) darf man auch einen Bauantrag für ein fremdes Grundstück stellen.
     
  10. #10 El Gundro, 12.01.2017
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    Für mich klingt es auch so, dass evtl. eine Realteilung für die Verkäufer, Makler etc. nicht interessant ist, da das Grundstück am Ende dann zu klein ist um darauf zu bauen. Deswegen wollen die das vermutlich verhindern. Außerdem müsste für eine Realteilung jedes Grundstück eigene Anschlüsse (Wasser, Kanal, Gas, etc.) haben. Und das wollen die sich sicher vorab sparen. Die sagen sich "Lieber graben wir später den Garten um, wenn auf dem anderen Teil mal gebaut werden soll.
     
  11. Swimmy

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    Hallo Yoshi,

    ich kann Dir nur sagen wie ich es gemacht habe.
    Allerdings war ich eher der "private Projektentwickler".
    1. Privater Kauf eines Grundstückes mit Altbestand, dass mit einem Doppelhaus bebaut werden konnte
    2. Abriss des Altbestandes und Planung des kompletten Doppelhauses
    3. Reale Teilung des Grundstückes (eingetragen noch immer auf mich)
    4. Verkauf der 2. DHH vom Plan inkl. des Grundanteils an Käufer
    5. Bau des kompletten Hauses durch mich beauftragt über GU
    6. Übergabe an Käufer

    Nun zu Dir:
    Aus der Sicht des Projektentwicklers ist es natürlich verständlich, dass der Grund nicht vorab geteilt werden darf. Wenn es 2 Eigentümer gibt, kann jeder mit seinem Grundstück machen was er will. Auf die Weise ist Streit bei der Planung und dem Bau (wenn es überhaupt soweit kommt) vorprogrammiert.
    Wem gehört das Grundstück aktuell? Ich gehe davon aus das es nicht dem Projektentwickler gehört, richtig?
    Normalerweise müsste s der Projektentwickler komplett kaufen, Planen und bebauen und in dem Fall als Bauträger auftreten.
     
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