Kosten Bauplan

Diskutiere Kosten Bauplan im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Was darf ein Architekt für die Bauzeichnung einer Garage nehmen (Anhang)? Unser Problem: Der Architekt eines Bauunternehmers hat die Bauzeichnung...

  1. #1 marienschatten, 14.01.2017
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    Was darf ein Architekt für die Bauzeichnung einer Garage nehmen (Anhang)?
    Unser Problem: Der Architekt eines Bauunternehmers hat die Bauzeichnung erstellt, das Kostenangebot der Garage ist uns zu hoch und nun wollen wir den Bauunternehmer wechseln.
     

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  2. #2 Fred Astair, 14.01.2017
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    Aha jetzt wirds rund, wenn man Deinen zweiten Faden kennt.
    Du hast also eine Planungsleistung eines eingaberechtigten Architekten, der beim BU angestellt ist, abgegriffen und willst jetzt den Paketpreis, der aus Planungs- und Ausführungskosten besteht, nicht zahlen.
    Stattdessen suchst Du nun einen anderen BU, der mit der Zeichnung des anderen baut. Super.
    Ich hoffe, Dir hilft hier niemand beim Dünnbrettbohren weiter.
    Nimm Dir stattdessen die HOAI und such Dir, nachdem ein anderer Architekt eine Kostenschätzung erstellt hat, die anrechenbaren Kosten für die entsprechenden Leistungsphasen heraus.
    Bis dahin wirst Du aber sicher schon den Mahnbescheid des ersten Unternehmers auf dem Tisch liegen haben.
     
  3. #3 marienschatten, 14.01.2017
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    Wo habe ich geschrieben, dass ich die anfallenden Kosten nicht zahlen werde? Unsinn!
    Ich will mehrere Angebote einholen, bevor ich einen Auftrag erteile, das erscheint mir sinnvoll und völlig normal.
    Wenn ich einem anderen Bauunternehmer den Auftrag erteile, muss ich die Kosten für die Erstellung des Bauplans an den Architekten bezahlen. Bevor es soweit kommt, würde ich gerne erfahren, worauf ich mich da einlasse und welche Kosten auf mich zukommen. Das erscheint mir absolut normal zu sein und ist kein Grund für irgendwelche Beleidigungen und Unterstellungen.
     
  4. #4 Andybaut, 14.01.2017
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    da du nichts vereinbart hast, du die Pläne ja offensichtlich angenommen hast (im Sinne von ausgehändigt)
    wird das ganze nach HOAI Mindestsatz angerechnet.
    Ich tippe auf Honorarzone 1 im Mindestsatz.
    Für alle Leistungen wären es zwischen 3000-3600€.
    Du wirst bei 52% des Leistungsbildes sein.
    Leistungsphasen 1-5 sind erbracht !?
    Wären also so um die 1800€
     
  5. #5 Gast943916, 14.01.2017
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    Die Frage ist , ob er den Plan anderweitig verwenden darf.......
     
  6. #6 Andybaut, 14.01.2017
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    ne,
    er wollte doch wissen, was ein Architekt für den Plan nehmen darf.
    Also wieviel Geld. Oder hab ich das falsch verstanden?
     
  7. #7 Fred Astair, 14.01.2017
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    Weil er ihn ohne Genehmigung bereits anderweitig verwendet hat.
    Jetzt will er wissen, was er dem Ersten dafür zahlen muss.
     
  8. #8 marienschatten, 14.01.2017
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    So stimmt das nicht!
    Ich habe den Plan nicht anderweitig verwendet. Ich habe erst jetzt ein schriftliches Angebot über die Baukosten erhalten und das übersteigt meine Möglichkeiten. Also muss ich nach Alternativen suchen, rechtlich einwandfrei und mit dem notwendigen Einverständnis des Architekten. Es wäre doch pervers, wenn der neue BU einen anderen Architekten beauftragen würde, die gleiche Bauzeichnung noch einmal selber zu erstellen.
    1800 Euro für eine einfache Bauzeichnung erscheint mir unverhältnismäßig. Ob der neue BU mir diesen Betrag nachlässt bei der Berechnung der Gesamtkosten? Daran zweifle ich.
     
  9. #9 Gast943916, 14.01.2017
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    ob er dir das geben darf, da er beim BU angestellt ist......
     
  10. #10 Andybaut, 14.01.2017
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    du solltest schreiben was im Gespräch mit dem Architekten und BU vereinbart wurde.
    Ich gehe bislang davon aus, dass der BU einen Architekten zwar mitgebracht, du
    ihn aber letztenendes beauftragt hast.

    Andere Konstellationen sind denkbar. Grundsätzlich kann der BU dir das auch alles
    auf eigene Kosten und Risiko erstellen lassen.
    Aber ohne genauere Beschreibung gehe ich von einem HOAI Vertrag aus.
     
  11. #11 marienschatten, 14.01.2017
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    Keine Ahnung, was ein HOAI Vertrag ist. Ich habe mit dem BU gesprochen und dieser hat mich an seinen Architekten verwiesen. Dann haben wir das Grundstück gekauft und der Architekt hat die Bauzeichnung angefertigt und die Baugenehmigung eingereicht. Dafür muss er bezahlt werden, ganz gleich, ob wir eine Garage bauen oder nicht.
    Meine Frage war nach den wieviel.
     
  12. #12 simon84, 19.01.2017
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  13. #13 marienschatten, 19.01.2017
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    Danke für den Tipp.
    Um eine Berechnung durchführen zu können, fehlen mir die notwendigen Angaben. Schade!
    Ich bin also auf Erfahrungswerte von "Bauexperten" angewiesen.
     
  14. #14 Fred Astair, 19.01.2017
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    Ich hatte Dir im anderen Faden bereits geschrieben, dass Du den Preis kennst, wenn Du mehrere Angebote für genau Dein Bauvorhaben auf dem Tisch hast.
    Einen Preiskatalog für winkelschiefe Spezialgaragen gibt es nicht.
     
  15. #15 marienschatten, 19.01.2017
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    Es geht hier nicht um den Preis der Garage, sondern um die voraussichtlich zu zahlenden Kosten für die Bauzeichnung und den Bauantrag.
     
  16. #16 simon84, 21.01.2017
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    Das ist doch ganz einfach:

    Anrechenbare Kosten : 30000

    Leistungsphasen 1-4

    -> 1178 Euro brutto

    Das ist doch mal eine grobe Orientierung
     
  17. #17 marienschatten, 21.01.2017
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    Danke für die Berechnung.
     
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