Gutachterpfusch?

Diskutiere Gutachterpfusch? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; In einem Zwei-Familienhaus -Zweier-WEG - gab es Feuchtigkeitsschäden im Keller - , als deren einzige Ursache bzw, Quelle der Bereich um ein...

  1. Laurin

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    In einem Zwei-Familienhaus -Zweier-WEG - gab es Feuchtigkeitsschäden im Keller - , als deren einzige Ursache bzw, Quelle der Bereich um ein Regenfallrohr festgestellt wurde. Einer der Eigentümer ließ daraufhin nach monatelanger Verzögerung ein Gutachten erstellen, das umfassende Isolierungs- und Horizontalabdichtungsmaßnahmen für rund 30.000 € als alternativlos ergutachtete, was hinter dem Rücken des zweiten Eigentümers durchgeführt wurde, der nun hälftig zur Kasse gebeten werden soll. Im Zuge der Maßnahmen stellte sich heraus, dass das Regenfallrohr an der einzigen undichten Stelle gar nicht angeschlossen war und dort seit über einem Jahr Wasser an der Hauswand ins Erdreich versickerte. - meine Frage: ist es vertretbar, wenn ein Gutachter auf dieser Basis einen Sanierungsbedarf von 30.000 € ermittelt, ohne vorher die Schadensstelle aufzugraben und die Abdichtung vorzunehmen, was nach meiner Überzeugung nicht mehr als 4-5000 € gekostet haben könnte? Kann mir jemand hier Literatur empfehlen, die hilfreich sein könnte?
     
  2. #2 Fred Astair, 18.01.2017
    Fred Astair

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    Wenn der eine Eigentümer alleine den Bösachter bestellt und alleine die unnötige Sanierung beauftragt hat, würde ich ihm was husten und schön die Rechnung alleine bezahlen lassen.
    Nachzulesen in: "Wer die Musik bestellt- bezahlt sie auch" aus dem Ichbindochnichtblöd-Verlag.
     
  3. Laurin

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    Der Meinung bin ich grundsätzlich auch, bloß gehen Gerichte davon aus, dass über ungerechtfertigte Bereicherung das verlangt werden kann, wozu der andere hätte zustimmen können. Nach meiner Meinung kann das nur die Abdichtung des Rohrs und die Austrocknung des Mauerwerks gewesen sein. Die zu beziffern, ist schon deshalb nicht leicht, weil der Dekra -Gutachter parteisch war (objektiv und nachweislich fehlerhaftes Gutachten drei Monate zuvor bezüglich derselben Beteiligten), er für sich selbst eine gutachterliche Baubegleitung ergutachtet hat und ebenfalls nachweislich zwei höhere Vergleichsangebote nach Abschluss der Arbeiten durch die von ihm beauftragte Firma beschaffen ließ. Ich suche auch nach der Möglichkeit, die erforderliche Arbeit zu beziffern, um wenigstens zu wissen, was hier realistisch ist.
     
  4. #4 Fred Astair, 18.01.2017
    Fred Astair

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    Ich gehe mal davon aus, dass klärende Gespräche zwischen den WEG-Mitgliedern versucht wurden und gescheitert sind.
    Du wirst leider nicht ohne anwaltliche Hilfe auskommen.
    Ob Du einen eigenen Sachverständigen beauftragen solltest, kann Dir auch nur der Anwalt raten. Dein SV kann nur ein Parteigutachten erstellen und wird von der Gegenseite wohl nicht akzeptiert werden.

    Was sagt denn eigentlich der Verwalter und wer ist das?
     
  5. #5 Gast360547, 19.01.2017
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    handelt es sich um einen Neubau oder Bestandsbau älteren Datums?

    Wie soll bei einem alten Bestandsbau plötzlich so ein Erscheinungsbild einer behaupteten fehlenden Vertikal- oder Horizontalabdichtung auftreten, wenn sich der Grundwasserspiegel nciht geändert hat? Auch plötzlich auftretendes Schichtenwasser sollte ausgeschlossen werdene können. Inofern hat der SV wohl (mal wieder ein zertifizierter??) voll den Griff ins Becken getan. Abgesehen davon: wie kann es sein, dass wenn ich den Bereich von außen öffne und feststellen muss, dass die Abdichtung nicht beschädigt, sondern ein Fallrohr schlicht nicht angeschlossen ist, ich trotzdem Kosten für 30.000 Euro produziere??

    Es stellt sich zudem die Frage, was genau in seiner Beauftragung formuliert ist. Aber das ist eine Sache, die Sie als Jurist besser wissen sollten als ich :)

    si
     
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