Preiserhöhung bei laufendem Bauvertrag

Diskutiere Preiserhöhung bei laufendem Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben Ende 2015 einen Bauvertrag für ein schlüsselfertiges Haus incl. Architekturleistungen usw. mit einem Bauunternehmen geschlossen. Das...

  1. #1 GSeeger, 23.01.2017
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    Wir haben Ende 2015 einen Bauvertrag für ein schlüsselfertiges Haus incl. Architekturleistungen usw. mit einem Bauunternehmen geschlossen. Das lief über einen Vertreter. Dann wurden 2016 die Architektur-, Vermessungs-, Bodengutachtenabeiten erbracht, so das im selben Jahr die Baugenehmigung erteilt wurde, bis auf den "roten Punkt". Da fehlte noch ein Gutachten für Standsicherheit. So das wir zwei Raten der vereinbarten Summe bezahlt haben. Dann bekamen wir Probleme mit der Nachbarin (möchte ich jetzt aber nicht genauer darlegen). Dadurch verzögerte sich alles. Ende vorigen Jahres war alles so weit geklärt, das wir Anfang dieses Jahres unsere Finanzierung klar machen konnten und wir nun mit dem Abriss eines alten Bungalows begonnen haben. Wir gehen davon aus, das im Februar, wenn das Wetter es zulässt, die Bodenplatte gegossen werden kann. Nun schrieb uns der Vertreter an und wir vermuten er möchte den Baupreis erhöhen. Wahrscheinliche Begründung- Anpassung an die derzeitigen Baupreise. Jetzt meine Frage: Es ist ja ein laufender Bauvertrag, sicherlich ist die Baufirma an der Verzögerung nicht schuld, aber trotzdem haben wir ja schon ca. 10% des Gesamtpreises bezahlt. Wir wurden damals von dem Vertreter ziemlich bedrängt zu unterschreiben, die ersten Leistungen wurden wie vereinbart innerhalb von vier Monaten erbracht und wir haben auch prompt bezahlt. Müssen wir eine Erhöhung des Gesamtpreises akzeptieren. Wir haben nämlich Eigenleistungen vereinbart und das was der Vertreter rausgerechnet hat, entsprach nicht mal den eingesparten Materialkosten. Verhandlungen wurden mit dem Hinweis "Entweder akzeptieren sie die Preisdifferenz oder sie müssen sich eine andere Firma suchen." abgewürgt. Eine Vertragsklausel für Verzögerungen durch den Bauherren gibt es nicht.

    Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe
     
  2. #2 Andybaut, 23.01.2017
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    ohne den Vertrag zu kennen. Vermutlich müsst ihr das nicht akzeptieren.

    Wenn es keine Klausel zu Preiserhöhungen gibt, dann wäre eine solche nur gerechtfertigt im Verzug durch den Bauherrn.
    Um diesen Verzug aber seitens der Baufirma auch rechtskräftig abzusichern, müsste die Baufirma
    den Verzug vermutlich schriftlich bei euch anzeigen.

    so in der Art:
    Bauherr kommt seinen Verpflichtungen nicht nach. Sollte dies nicht innerhalb von X Wochen geschehen,
    melden wir Verzug und damit evtl. entstehende Mehrkosten an.
     
  3. #3 El Gundro, 23.01.2017
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    Sind im Bauvertrag Ausführungstermine vereinbart? Wenn ja, müsst ihr wahrscheinlich zumindest eine Erhöhung des Teils akzeptieren, der erst verspätet ausgeführt werden kann. Die bereits erbrachte Leistung kann natürlich nicht mehr erhöht werden.
    Sollten keine konkreten Termine vereinbart sein (konkretes Datum oder Angabe, die die Berechnung eines Datums zulässt, z.B. 6 Wochen nach Errhalt der Baugenehmigung), hätte Euch die Baufirma in Verzug setzen müssen. Ohne vereinbarte Termine und ohne Inverzugsetzung hat die Firma schlechte Karten.
     
  4. #4 GSeeger, 23.01.2017
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    Im Wortlaut heisst es dazu im Vertrag: "Der Pauschalfestpreis gilt bis zur Fertigstellung und Abnahme des Bauvorhabens, wenn innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsunterzeichnung mit dem bauvorhaben begonnen wird." Das haben wir durch die Architektenleistungen usw. die Bestandteil des Vertrages sind. Außerdem heisst es zum Baubeginn: "Der Baubeginn erfolgt nach Witterungsvoraussetzung und der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen. Der Baubeginn erfolgt innerhalb von 30 Werktagen nach der Baugenehmigung/ Baufreigabe." Baugenehmigung ist da, aber Baufreigabe war bisher noch nicht, da Gutachten von Prüfingenieur fehlte (nach alter Bauordnung). Nach neuer Bauordnung verzichtet aber das Bauamt darauf.
     
  5. #5 El Gundro, 02.02.2017
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    Nach Bauchgefühl würde ich jetzt sagen, nachdem Termine vereinbart sind und diese eingehalten wurden kann die Firma keine Erhöhung verlangen. Im Streitfall müsste die Firma nachweisen, dass Termine verzögert wurden und die Firma nicht für die Verzögerung verantwortlich ist.
    Solltet Ihr die Mehrkosten der Firma gegenüber ablehnen, wird es sicher zum Streit kommen. Lasst Euch also vorab anwaltlich beraten. Idealerweise Fachanwalt für Bauvertragsrecht.
     
  6. #6 GSeeger, 08.02.2017
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    Wir haben uns anwaltlich beraten lassen und auch der war eurer Meinung, das die Baufirma keinen höheren Preis verlangen kann. Nichtsdestotrotz haben wir der Firma 4% plus Mwst. auf den Gesamtpreis angeboten. Ich hatte von einem Baustoffhändler die Preiserhöhungen bekommen und wenn man da den Durchschnitt nimmt kommt man etwa auf 4%. Wir haben uns mit dem Bauunternehmer und seinem Vertreter (also der ihm die Bauverträge vermittelt) getroffen. Er stritt mit uns herum und behauptete dann unter anderem, dass er aber nicht die Kosten für den wohl nun gesetzlich vorgeschriebenen Überspannungsschutz und dem ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Mehrspartenanschluss übernehmen würde. Beides zusammen koste ca. 900,- Euro. Wir haben erstmal zugestimmt auch diese Kosten zu übernehmen, haben aber nichts unterschrieben. Der Bauunternehmer hat sich sowieso erst mal Bedenkzeit ausbedungen. Heute habe ich bei dem Gasversorger angerufen und der sagte mir ihnen wäre von einer gesetzlichen Verpflichtung für einen Mehrspartenanschluss nicht bekannt und sie würden auch nicht darauf bestehen. Der Stromversorger will sich noch melden.
     
  7. #7 Gast34826, 08.02.2017
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    wenn Sie Glück haben, wird der Bauunternehmer den erteilten auftrag wegen Verzögerung ablehnen und die Ausführung verweigern.

    Das wäre für Sie von Vorteil, weil - mit diesem Start wird es ein böses Ende nehmen.

    Lösen Sie den Vertrag oder ...
    Fragen Sie Ihren Anwalt.
     
  8. #8 msfox30, 08.02.2017
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    Das Problem mit dem Mehrspartenanschluss hatten wir auch. Dies war aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern vom Versorger plötzlich nach unserer Vertragsunterzeichnung so vorgegeben. Unser GÜ wollte hier plötzlich erstmal mehr Geld haben. Zum Glück konnte der Bauleiter mit dem Versorgern reden und am Ende reichten einfache KG-Rohre.
     
  9. #9 GSeeger, 08.03.2017
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    Also ich will noch schnell berichten wie wir uns geeinigt haben. Wir haben eine Erhöhung von 7,5 % vereinbart. Mit inbegriffen sind der Überspannungsschutz und die Mehrsparteneinführung. Sicherlich nicht unbedingt befriedigend, aber andersrum betrachtet ist es halt ein Kompromiss mit dem beide Seiten leben können. Nach dem wir uns nochmal mit dem Anwalt beraten hatten haben wir akzeptiert. Sonst hätten wir einen Rechtsstreit vor Gericht beginnen müssen, den wir sicherlich gewonnen hätten, aber das hätte noch bestimmt ein Jahr gedauert. Was den Überspannungsschutz und die Mehrsparteneinführung betrifft hatte ich ein interessantes Gespräch mit dem Energieversorger. Der Überspannungsschutz ist wirklich Pflicht, aber es gibt eine Übergangsfrist bis zum 14.12.2018. Er ist dreistufig und die Kosten liegen wohl über 1000,- Euro. Die Mehrsparteneinführung ist wohl schon seid 2008 Pflicht, aber die Versorger nahmen es bisher damit nicht so genau. Jetzt aber sind mehrere Verfahren anhängig bei denen durch das schießen von Leitungen Gasleitungen beschädigt wurden und durch die PE-Rohre das Gas in Häuser "sickerte" und es zu Explosionen kam. Die Leute haben wohl die Energieversorger verklagt und die haben nun beschlossen nur noch Mehrsparteneinführungen zu akzeptieren. So die Aussage des Stromversorgers.
     
  10. #10 Gast34826, 08.03.2017
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    Das war klug.
    Hoffentlich hat auch Ihr Bauträger daraus gelernt.
     
  11. #11 msfox30, 08.03.2017
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    Ah, gut zu wissen, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist. D.h. ja auch, dass der Mehrpreis nicht umgelegt werden darf. Die EnEV ist auch gesetzlich vorschrieben und der Bauunternehmer kann keinen Mehrpreis nehmen, wenn er plötzlich statt 24er Wände 36er Wände nehmen muss.
    Hätte ich das gewusst, so hätte ich auch auf einen Mehrspartenanschluss "gepocht". Da wir aber kein Gas haben und die Sole-Leitung von der Seite ins Haus geht, fiele diese sowieso raus.
     
  12. #12 Fred Astair, 08.03.2017
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    Wie kommst du auf das schmale Brett?
    Kennst Du den Bauvertrag?
     
  13. #13 msfox30, 08.03.2017
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    Wenn ich mir ein Angebot einhole und auf dieser Basis der Vertrag erfolgt, kann ich davon aus gehen, dass dies nach den "Allgemein anerkannte Regeln der Technik" erfolgt.
    Wenn ich ein Auto kaufe, gehe ich auch davon aus, dass es für den Straßenverkehr zugelassen ist. Gleiches bei einem Haus... oder?

    Im Vertrag oder Baubeschreibung steht auch nicht explizit drin, dass eine Dampfbremse einzubringen ist. Trotzdem ist dies im Preis enthalten.
     
  14. #14 Gast34826, 08.03.2017
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    Grundsätzlich ja.
    Wenn Sie aber nach Vetragsabschluss noch Schonbezüge oder Leichtmetallfelgen oder eine Anhängerkupplung wünschen, ist Polen offen.
     
  15. #15 Fred Astair, 08.03.2017
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    Nicht nur dann.
    Auch wenn sich der Baubeginn ohne Verschulden des Unternehmers verzögert, dadurch Preiserhöhungen, und oder Tariflohnerhöhungen wirksam werden, gesetzliche Vorgaben sich ändern oder der in Verantwortung des Bauherrn befindliche Baugrund neue, teurere Gründungen oder Abdichtungen erforderlich macht, lassen die meisten Bauverträge eine Nachtragsforderung zu. Ob das hier der Fall ist, weiß allein der TE und sein BU.
     
  16. #16 DerMarc, 09.03.2017
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    viel wichtiger ist doch die Frage, ob ich wirklich mit jemandem bauen möchte, der die Mehrkosten garantiert auch irgendwo einsparen könnte, wo ich es nicht direkt sehe.
    Deswegen habt ihr wohl eine durchaus vernünftige Lösung gefunden.
     
  17. #17 GSeeger, 24.03.2017
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    Was die EnEv betrifft, so haben wir ja Bauantrag 2015 eingereicht. Das bedeutet das wir nach der alten EnEV bauen, aber den Prüfingenieur nicht mehr brauchen. Da Baufreigabe erst 2017 erfolgte.
     
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