Baugrundgutachten bewerten und Gründungsmaßnahmen

Diskutiere Baugrundgutachten bewerten und Gründungsmaßnahmen im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusamman, wir planen den Bau eines Fertighauses mit Keller (Maße ca. 10 x 11 Meter). Es wird am Hang gebaut mit talseitig frei liegendem...

  1. #1 raumhafen, 25.01.2017
    raumhafen

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    Hallo zusamman,

    wir planen den Bau eines Fertighauses mit Keller (Maße ca. 10 x 11 Meter).
    Es wird am Hang gebaut mit talseitig frei liegendem Keller, um ihn als Einliegerwohnung nutzen zu können. Der Rest vom Keller wird dann „vergraben“.
    Das Baugrundstück liegt um einiges tiefer als das Straßenniveau, so dass wir für die Baugrube nicht viel ausheben müssen.
    Hinter dem Haus und bergseitig muss dafür dann aber für Terrasse und Einfahrt/Garage bis auf Erdgeschossebene "aufgefüllt" werden.

    Heute haben wir das Bodengutachten bekommen. Folgendes steht in der Beurteilung (gekürzt auf das wesentliche):
    Gründung erfolgt in einer Lößlehmschicht der Bodengruppe UL (Bodenklasse 4).
    Um eine ausreichende Festigkeit zu erreichen wird empfohlen unterhalb der Bodenplatte eine 40cm mächtige Ausgleichsschicht aus verdichtungsfähigem Material einzubringen (Kies-Sand-Gemisch 0-30 mm oder Recyclingmaterial 0-45 mm oder Schotter 0-56 mm). Zwischen Tragschicht und gewachsenem Boden ist ein Geotextil erforderlich.
    Die Ausgleichsschicht muss auf eine Proctordichte von 100% gebracht werden. Das Material ist so einzubauen, dass von den Fundamentaußenkanten her Lastbewegungen unter 45 Grad in den verdichteten Boden möglich sind.

    Außerdem wird zur Trockenhaltung des unterkellerten Bauwerks empfohlen eine Abdichtung der in den Boden einbindenden Teile des Untergeschosses gegen aufstauendes Sickerwasser (DIN 18195, Teil 6) vorzunehmen. Die anzunehmende Anstauhöhe beträgt hierbei weniger als 1,00 m über Unterkante der Bodenplatte des Untergeschosses.

    Außerdem steht noch drin, dass der ausgehobene Boden nicht zur Wiederverfüllung in setzungsempfindlichen Bereichen geeignet ist, da eine geringe Verdichtbarkeit vorliegt.

    Grundwasser spielt keine Rolle. Das wurde bei den Bohrungen bis zu 5 Metern nicht erreicht.
    Hätte mich auch gewundert bei unserer Hanglage.

    Ich lese daraus also drei Punkte ab:
    Der Boden ist nicht tragfähig genug und daher brauchen wir eine 40 cm verdichtete Kiesschicht unter der Bodenplatte.
    Wegen aufstauendem Sickerwasser muss der Keller besonders abgedichtet werden (schwarze Wanne, weiße Wanne?)
    Und für das Aufschütten unserer Terrasse und Garage müssen wir extern Material besorgen, da der Aushub dafür jedenfalls nicht verwendet werden kann.

    Folgende Dinge sind mir dabei noch unklar:
    Ist das Ergebnis jetzt als besonders schlechten Baugrund einzuordnen oder ist das eher der Durchschnitt?
    Reicht es aus den Keller nur einen Meter hoch abzudichten wenn da steht, die Anstauhöhe beträgt weniger als 1,00 Meter?
    Was ist hier vorteilhafter? WU-Beton oder Bitumenanstrich? Wobei unser Keller von Glatthaar hergestellt wird und die verwenden ihr Aqua-Safe Produkt soweit ich gelesen habe. Aber was ist das? Ein besonderer Bitumenanstrich?
    Und mit welchen Mehrkosten müssen wir jetzt rechnen? Eine komplette Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser seitens Kellerhersteller liegt wohl bei 6.000 - 7.000 Euro. Ob das günstiger wird wenn wir nur einen Meter hoch abdichten und talseitig überhaupt nicht, weil der Keller da ja frei liegt, kann ich aktuell nicht bewerten.
    Und dann kommt ja noch die 40 cm Kiesschicht dazu incl. Verdichten. Mit welchen Kosten muss man denn hier rechnen?

    Im Anhang noch ein Bild vom geplanten Haus mit dem vorhandenen Gelände und dem geplanten Gelände.
    Man sieht, dass wir hier für den Keller eigentlich kaum graben müssen. Ich weiß aber nicht ob das überhaupt eine Rolle spielt bei den oben aufgeführten Gründungsmaßnahmen.

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

    Grüße
    raumhafen

    bauforum.jpg
     
  2. #2 CarstenCOS, 15.02.2017
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    Wer koordiniert denn euern Bau? Machst du das alleine? Wer hat denn die schönen Zeichnungen erstellt? Hast du keinen Berater oder, das würde ich dir empfehlen, einen Architekten beauftragt? Das, was im Gutachten steht solltest du auf jeden Fall beherzigen. Das hat doch sicher ein Sachverständiger geschrieben. Den könnte man ja auch mal fragen, was das in der Praxis bedeutet.
     
  3. #3 Kriminelle, 15.02.2017
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    Ein Baugrundgutachten kann der Fachmann lesen, das wäre Dein Bauunternehmen. An diesem gibst Du das Gutachten... der rechnet und sagt Dir, mit welchen Aufpreisen Du rechnen musst


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