Nochmal Trittschalübertragung vom EG ins DG

Diskutiere Nochmal Trittschalübertragung vom EG ins DG im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, so vorgestern war die Messung und wie nicht anders zu erwarten (zumindest laut euch, ich hatte trotzdem Angst) sind die...

  1. #21 Cococo1803, 01.04.2017
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    Hallo zusammen,
    so vorgestern war die Messung und wie nicht anders zu erwarten (zumindest laut euch, ich hatte trotzdem Angst) sind die Schallschutzwerte (über 3 Stockwerke) wesentlich besser, als sie sein müssten. Genaue Werte kann ich noch nicht sagen, das Gutachten dauert ca 4 Wochen. Unsere Nachbarn sind glaube ich auch von ihrem Anwalt ein bisschen beeinflusst worden (der zudem keine Ahnung von Baurecht hat), sie sitzen jetzt auf Kosten in Höhe von 11.000 EUR. Hat mir schon ein bisschen leid getan... Am Ende haben sie erwähnt, dass sie die anderen Nachbarn wohl auch hören.

    Also danke euch nochmal und ich kann mich gerne nochmal melden, wenn ich die Werte habe!

    Viele Grüße Cococo
     
  2. #22 Fred Astair, 01.04.2017
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    Danke fürs Rückmelden.
    Rein interessehalber wäre es spannend gewesen, den Weg der Schallübertragung aus dem EG über zwei Etagen aufzuzeigen, aber so ist es für Euch auf jeden Fall beruhigender.
    Das Mitleid mit den Klagewütigen von oben sollte sich in Grenzen halten. Es gibt wohl immer mehr Leute, die glauben, ihre individuelle Wahrnehmung zum Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zu machen. In meiner beruflichen Praxis habe ich dieses Verhalten zunehmend zu verzeichnen.
    Besonders wenn es um sehr hohe und sehr tiefe Frequenzen geht, sind die Leute immer ungehalten, wenn die Messgeräte ihre Behauptungen nicht untermauern. Das Anzweifeln der fachlichen Kompetenz und der Vorwurf der Voreingenommenheit steht dann häufig im Raum.
    Berichte bitte weiter. Ich wäre auch am Gutachten (per PN oder Mail) interessiert, falls Ihr es in die Hand bekommt.
     
  3. #23 Corinna72, 01.04.2017
    Corinna72

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    Manche Gerichte? Der BGH tut es und damit ist Beiblatt 2 im hochwertigen Neubau automatisch geschuldet. Hier ist Euer Gericht anscheinend nicht ganz auf der Höhe der Zeit.
    Sollte hier ein Urteil ohne Berücksichtigung von Beiblatt 2 ergehen und sind die Werte von Beiblatt 2 nicht erfüllt, würde ich davon ausgehen, dass es spätestens in der nächsthöheren Instanz gekippt wird und zwar zu Recht.
     
  4. #24 Corinna72, 01.04.2017
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    Hat wer die Werte der DIN inkl. Beiblatt 2 gerade zur Hand?
    Ich glaube mich zu erinnern, dass dieses beim Trittschall im Geschoßwohnungsbau nur geringfügig höhere Werte fordert, als ohne Beiblatt.
    Hingegen sind die Zusatzanforderungen bei DHH bezügl. Kommunwadn erheblich...
     
  5. #25 Corinna72, 01.04.2017
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    11.000 Euro???
    So eine Messung kostet doch maximal 1500.- und dazu braucht es wahrlich keinen Anwalt, nicht mal einen Gutachter. Die geschuldeten Werte kann man überall nachlesen. Man lässt einfach selber nachmessen. Sind die Werte ok, dann ist damit Schluss. Sind sie nicht ok, schlatet man halt einen Gutachter bzw. einen Anwalt ein. Aber doch nicht vorher! Da sind die Nachbarn einfach selber Schuld, wenn sie jetzt 11.000.- blechen müssen.

    Ansonsten hab ich mir die Werte jetzt mal selber rausgesucht.
    Beiblatt 2 ist bei Euch zweifelsfrei geschuldet.
    Beim Luftschall vertikal fordert Beiblatt 2 nur 1dB besser als die DIN selber, das war das, was ich im Hinterkopf hatte.
    ABER: Beim Trittschall darf nach Beiblatt 2 nur max 46dB durchkommen. Ohne Beiblatt wären es laute 53dB. Das ist auf jeden Fall schon mal eine Hausnummer und wird subjektiv als halbe bzw. doppelte Lautstärke wahrgenommen.

    Wenn Du die Messwerte auf dem Tisch hast, kann man die Sache näher beurteilen. Kannst Du vielleicht schon mal vorab die nackten Zahlen ohne Gutachten bekommen? Wir haben seinerzeit so eine Messung zwischen 2 DHH machen lassen (Trittschall und Luftschall) und uns wurden die Werte direkt nach der Messung mündlich mitgeteilt und eine Woche später schriftlich.
     
  6. #26 Cococo1803, 01.04.2017
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    Werte hab ich leider keine. Der Gutachter meinte, es ware jedenfalls nicht verwunderlich, da jede Etage wohl schon 9 dB schlucken würde. Ja und die ganzen Kosten sind durch Anwälte von Bauunternehmer, GU und Handwerker zusammengekommen (es waren auch bestimmt 20 Leute bei uns in der Wohnung, zumindest für ein paar Minuten; die Anwälte haben sich ihre Ortsterminsgebühr abgeholt), und lief alles im Hintergrund, bevor uns überhaupt eine Chance gegeben wurde, den Fußboden oder unser Laufverhalten zu überprüfen...Schon blöd, vor allem auch, weil die Erfolgsaussichten so gering waren.

    Wir bekommen das Gutachten auf jeden Fall, da wir ja Partei im Rechtsstreit sind. Klar, kann ich dir das zukommen lassen.
     
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