Straße senkt sich nach Erschließung...wer ist verantwortlich?

Diskutiere Straße senkt sich nach Erschließung...wer ist verantwortlich? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, wir haben in 2014 ein Grundstück erworben, bei denen laut Makler alle Medien anliegen und welcher als Bauplatz sofort verfügbar...

  1. #1 Basti2709, 31.01.2017
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    Guten Tag,
    wir haben in 2014 ein Grundstück erworben, bei denen laut Makler alle Medien anliegen und welcher als Bauplatz sofort verfügbar war...wie sich bei der Beauftragung zu den Erschließungsarbeiten herausstellte, war dem nicht so. Nur Strom und Wasser lagen an, Abwasser und Gas lagen in der Mitte der Straße. Diese Leitungen konnten nicht "angeschossen" werden, sondern es musste eine komplette Öffnung der Straße auf unsere Kosten erfolgen...

    Dies übernahm der Wasserverband zusammen mit den Stadtwerken. Sie erstellten uns ein Angebot über die zu erwartenden Kosten. Die Tiefbauarbeiten sollten durch die Tochterfirma des Wasserverbandes erfolgen (wir hätten uns auch einen anderen Tiefbauer suchen können, haben aber dann darauf vertraut, weil es am schnellstens ging und der Bau losgehen sollte...).

    Nach einer Woche war alles erschlossen und die Straße wurde wieder verschlossen. Sie hat nun einen ca. 2m x 3m Einschnitt...dies alles war im Juli 2015 und hat uns vorab ungeplante 8.000 Euro gekostet.

    Jetzt ist mir neulich aufgefallen, dass sich genau dieser Abschnitt im Vergleich zur eigentlichen Straße abgesenkt hat (vlt 1 cm bis 1,5 cm)..wahrscheinlich wurde dort nicht richtig verdichtet.

    Meine Fragen nun hierzu:

    1. Ist das noch normal oder schon ein Mangel?
    2. Kann/Muss ich eine Ausbesserung verlangen? Es liegt halt genau vor meinem Grundstück...
    3. Bin ich dort irgendwie mitverantwortlich, weil die Erschließung ja mein Haus betroffen und ich den Wasserverband beauftragt habe?
    4. Wenn ja, habe ich hier Gewährleistung (2 Jahre / 5 Jahre)?

    Hier noch der Auszug aus dem Bescheid:

    Die Realisierung der Grundstücksentwasserungsanlage (Grundstücksleitungen und Revisionsschacht) gem5B §11 der SBS muss sach- und fachgerecht erfolgen. Dazu empfehlen wir Ihnen die Konsultation bzw. Bindung eines (ortsansassigen) Unternehmens, das gegenüber des Wasserverbandes die notwendige Sachkenntnis nachgewiesen hat (s. Liste).

    Die satzungsgemäße Herstellung des Anschlusskanals bis Grundstücksgrenze erfolgt im Auftrag des Wasserbandes. Entsprechend der vor-Ort-Beratung am 21. Mai wird der Anschluss durch die XXX GmbH, Ort ausgeführt, da sie auch die Anschlüsse fur TW, Gas und Strom realisiert. Die Erstellungskosten werden fiktiv ab Straßenmitte, gem. SWKES, § 2(2), weiterberechnet. Weitere Anfragen zu diesem Sachverhalt richten Sie bitte an Frau XXXX. Weitere technische Abstimmungen zur Verlegung der Grundstücksleitung(en) bzw. zur Errichtung des Revisionsschachtes und Anbindung fahren Sie bitte mit unserem Mitarbeiter Herrn XXXX.
     

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  2. #2 Andybaut, 31.01.2017
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    Die Erschließung, immer wieder ein Quell der Freude und Missverständnisse.

    1 ein Mangel vielleicht, aber nicht gegenüber dir. Wenn dann ein Mangel vom Ersteller gegenüber der Stadt.
    2 Nein. Ist nicht deine Straße. Anfragen kannst du. Ob deinem Anliegen Gehör geschenkt wird....
    3 Nein. Du hast die Arbeit nicht beauftragt, nicht abgenommen und nicht ausgeführt.
    4 Nein

    Ich finde es kurios, dass es Städt gibt, die so etwas theoretisch sogar den Anlieger machen lassen.
    Üblicherweise wird das von einem Sub der Stadt ausgeführt. Aus Gewährleistungsgründen.
    Du kannst also froh sein, dass du das nicht ausführen konntest.

    Das sich aber der ganze Bereich absenkt ist kurios. Aber eine andere Erklärung als die Verdichtung
    würde mir auch nicht einfallen, außer das das ganze von Anfang zu tief eingebaut war.
     
  3. #3 Basti2709, 31.01.2017
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    Wer ist hier dann der Ersteller? Die ausführende Tiefbaufirma oder der Wasserverband, der sie beauftragt hat?

    Auf der einen Seite ist es noch nicht so akut, dass ich es unbedingt melden müsste...auf der anderen habe ich wie gesagt Bedenken, dass sie an mich herantreten, weil ich die Erschließung beauftragt habe...Deshalb wollte ich es noch vor Ende der Gewährleistung veranlassen...wo bei ich mir eben auch nicht vorstellen konnte, dass ich dafür gerade stehen muss...sonst wäre ich ja für immer für diesen Abschnitt verantwortlich...was sich nach deiner Aussage erstmal nicht so anhört.

    Am Anfang war alles auf einer Höhe...irgendwann sind dann die geteerten Nähte gerissen und nun die Absenkung...

    Der Gehweg in diesem Bereich hatte sich auch schon mal abgesenkt, kurz nach Fertigstellung. Da sich dort Pfützen gebildet haben, habe ich dies dem Wasserverband gemeldet. Die haben mich erstmal blöd angemacht und es abgetan...Dann kam irgendwann doch die Tiefbaufirma und hat noch einmal nachgebessert...was aber auch nicht 100% nachhaltig war. Die Tiefbaufirma die dann mein Grundstück gepflastert hat und ebenfalls auf der Liste der ortsansässigen Unternehmen mit notwendiger Sachkenntnis steht, hat mir dann gesagt, dass es wahrscheinlich am nicht richtig verdichteten Boden gelegen hat (unser Boden ist sehr Lehmhaltig + Schichtenwasser)...
     
  4. #4 Andybaut, 31.01.2017
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    Der Ersteller ist der Ausführende. Also der Tiefbauer.
    Die Stadt könnte den Wasserverband verklagen und der Wasserverband den Tiefbauer.
     
  5. #5 Basti2709, 31.01.2017
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    Das beruhigt mich erstmal. Danke!
     
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