Einfriedung

Diskutiere Einfriedung im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Im Bebauungsplan in unserem Neubaugebiet steht: "Es wird festgesetzt, dass für die Einfriedungen zu den Erschließungsflächen eine maximale Höhe...

  1. #1 elmostar, 15.02.2017
    elmostar

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    Im Bebauungsplan in unserem Neubaugebiet steht: "Es wird festgesetzt, dass für die Einfriedungen zu den Erschließungsflächen eine maximale Höhe von 0,60 m über der Oberkante der Erschließungsfläche zulässig ist. Diese Regelung
    dient vor allem der Verkehrssicherheit....."
    Leider konnte ich bisher nicht raus finden, wie der Begriff Einfriedung in der Tiefe definiert ist. Könnte ich z.B. einen 60 cm Zaun dicht die Grundstückgrenze zur Straße setzen und direkt dahinter eine 1,80 m Hecke pflanzen? Oder ab welcher Maßeinheit wäre eine 1,80 m Hecke erlaubt?
    Im Bebauungsplan ist die Einfriedung nicht weiter definiert. Wird bei "Einfriedung" zwischen Carport, Zaun und Hecke unterschieden?
    Ich freue mich, wenn jemand weitere Informationen zur "Einfriedung" hat.
     
  2. #2 Andybaut, 15.02.2017
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    "normalerweise" sind dafür Sichtfelder definiert.
    Sollte das nicht sein, wäre es gut bei der Behörde anzufragen.

    Ich verstehe den Wunsch nach einer hohen Ecke.
    Aber als Autofahrer kennen wir das alle, wenn man den Verkehr nicht einsehen kann.
    Im Zweifel ist das um die Ecke ein 10jähriges Mädel, dass mit ihrem Fahrrad unvorsichtig fährt und
    auf der anderen Seite ein 20jähriger supercooler halbwerwachsener, der gerade mit fummeln, Zigarettenrauchen
    und lauter Musik beschäftigt ist.
     
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