GebäudeEnergieGesetz "GEG" ab 2018?

Diskutiere GebäudeEnergieGesetz "GEG" ab 2018? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wer hat ggfs. schon weitere Informationen zum Thema? Anscheinend wird es die EnEv ja bald überhaupt nicht mehr geben und das...

  1. Dyon25

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    Hallo,

    wer hat ggfs. schon weitere Informationen zum Thema? Anscheinend wird es die EnEv ja bald überhaupt nicht mehr geben und das Niedrigstenergiehaus wird zum Standardbau. Da werden einige Häuslebauer ja sicher bald noch mehr "verwirrt" sein bzw. eine Wahlmöglichkeit, ob ich die EnEv gerade so einhalte oder bspw. "Kfw 55" erfüllen will, vorweg genommen:

    "GebäudeEnergieGesetz GEG 2018: Warum ändert sich die EnEV schon wieder? Laut EU-Vorgaben sollen ab 2021 nur noch Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden, bei öffentlichen Gebäuden sogar ab 2019. Das neue GebäudeEnergieGesetz GEG soll diese Vorgaben für öffentliche Neubauten umsetzen und die drei Energieregeln für Gebäude (EnEG, EnEV und EEWärmeG) vereinfachen und zusammenführen."

    http://www.enev-online.eu/index.htm

    Gruß!
     
  2. #2 Andybaut, 15.02.2017
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    Mist, gerade dachte ich, dass ich es kapierthätte mit ENEV und EEWärmeG.
    Wäre ja auch zu schön gewesen.

    Ich hab´s mir angewöhnt mir gar nichts mehr diesbezüglich zu merken, da es sich ohnehin ständig ändert.
     
  3. #3 Leser112, 16.02.2017
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    Zunächst ist es ja erst einmal ein Referentenentwurf und daher noch nicht rechtsverbindlich.
    Auffällig die extrem kurze Zeit, die entsprechende Gremien zur Stellungnahme bekommen haben. Man könnte den Endruck gewinnen, dass hier Etwas eilig „durchgepeitscht“ werden soll ;-)
    Grundsätzlich empfinde ich die Zusammenführung von drei „Werken“ positiv.
    Inhaltlich existieren verschiedene Kritikpunkte, die hier zu diskutieren allerdings wenig Sinn macht, da wir uns nicht auf der Entscheidungsebene befinden.

    Der §5 GEG ersetzt §25 EnEV und §9 EEWG. Hoffentlich behält er Bestand, dann hat jeder angehende Bauherr auch in Zukunft die Möglichkeit ggf. ein z.B. KfW70 (2016) zu bauen.
    Bisher konnte jedenfalls §25 EnEV und §9 EEWG zum Ansatz gebracht werden, was insbesondere Gewerbetreibende genutzt haben, private EFH Häuslebauer jedoch nicht.

    Es wird heiß diskutiert z.B.:

    http://www.enbausa.de/heizung/aktue...tie-von-waermepumpen-bleibt-brisant-5165.html

    http://www.enbausa.de/heizung/aktue...blick-auf-heizungstausch-ist-zu-eng-5194.html

    schließlich geht es um Milliarden-Geschäfte ;-)
     
  4. Dyon25

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    Mit dem §5 GEG könnte man echt so einiges aushebeln, wenn er im jetzigen Referentenentwurf Bestand haben würde. Schließlich ist das meiste Bauen ja "Bauen im Bestand". Und selbst als Häuslebauer - wenn ich einen sauberen Nachweis führen kann, dass ich bspw. mit geschenktem Holz eine minderwertige Bude kostengünstig mollig warm bekommen, warum sollte man da handeln?
    In der Havelregion zur Elbe bspw. kommt man sehr günstig an viel Holz als Energiequelle. Ob das jetzt besonders ökologisch ist, ist dort eher im Hintergrund! Den Raummeter für 7€ im Selbsterwerb - so sehr dämmen könnten die ihr Häusle nie, dass sich die energetischen Einsparungen jemals rechnen würden.

    Aber grundsätzlich ist eine einheitliche Regelung schon einmal besser als drei...
    Tja - und bei Luftpumpen mit einer JAZ gegen 2 könnte ich auch gleich die Braunkohle direkt im Kachelofen verfeuern. Ökologisch ist das eine Nullnummer. Bleibt spannend, was demnächst kommt und wohin das Bauen wandert ;)
     
  5. #5 Leser112, 17.02.2017
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    Die Zuwachsrate bei EFH/ZFH beträgt jährlich ~ 0,1 Mio. Einheiten. Also das wesentliche Bauen ist doch wohl der Neubau. Daher orientieren sich EnEV bzw. GEG vordergründig in Richtung Neubau, obwohl auch für den Bestand bereits jetzt Vorgaben existieren.

    Es geht nicht nur allein um Wirtschaftlichkeit, sondern auch um CO2 Emissionen. Und da ist Stückholzverbrennung wegen der hohen (schlechten) Anlagenaufwandszahlen wohl eher nicht geeignet.

    Gute LWWP Anlagen erreichen, sofern die Anlage korrekt dimensioniert wurde, Anlagenaufwandszahlen < 0,28 bzw. JAZ > 3,6. Da haben es andere Wärmeerzeuger schwer.

    Das „Durchpeitschen“ durchs Parlament ist gerade gestoppt!
     
  6. #6 TobiasRoettger, 08.06.2017
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  7. #7 Leser112, 10.06.2017
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    Korrekt. Wegen politischer Grabenkämpfe und unterschiedlicher Wirtschaftsinteressen ist das Thema vertagt. Das erscheint durchaus sinnvoll, anstatt in Eile durch´s Parlament zu peitschen.
     
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