Flachdachrichtline NEU 2016

Diskutiere Flachdachrichtline NEU 2016 im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe heute mit einem Stuttgarter Bitumenhersteller telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Flachdachrichtlinie im Dezember...

  1. #1 Andybaut, 20.02.2017
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    Hallo,

    ich habe heute mit einem Stuttgarter Bitumenhersteller telefoniert.
    Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Flachdachrichtlinie im Dezember 2016 neu überarbeitet wurde.

    Dort sind nun Vorgaben für 0° Dächer enthalten.
    Man soll eine Mindestdachneigung einhalten, kann aber in Ausnahmefällen auf 0° gehen.
    Dann sind Ausnahmen aufgeführt.

    Ich lese das so, dass man diese Ausnahmen durch die Planung in einem Neubau eigentlich nicht treffen kann,
    da man bei entsprechender Planung immer ein Gefälle realisieren kann.

    Kann man darauf nun ablesen, dass ein 0° Dach im Neubau automatisch einen Planungsfehler darstellt,
    oder deute ich da zu viel hinein?
     
  2. #2 Andreas Gr, 20.02.2017
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    Das ist eine gute Frage , die Einordnung in K1 und K2 gibt es nicht mehr , sondern jetzt ist alles nur noch "K2 ". heist aber nicht mehr so !
    Vermutlich werden jetzt auch einige Dachbahnenhersteller mit Ihren Produkten den Markt nicht mehr bedienen können , da diese schlichtweg nicht mehr den Anforderungen entsprechen.
    Es sind auch schon Stimmen laut geworden , das mit dieser Fachregel ," der Bock abgeschossen wurde" . weil da Widersprüchliche und Irrsinnige Dige drin stehen ,die spätestens nächstes Jahr wieder korrigiert werden .
    Aber die Dachdecker stecken da sicher tiefer in der Materie drin als ich .
     
  3. #3 Andybaut, 21.02.2017
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    ich schubs mich mal wieder an den Anfang der Themen:winken
     
  4. #4 Andybaut, 22.02.2017
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    ich schubs mich nochmal an den Anfang der Themen

    Vielleicht erbarmt sich ja ein Dachdecker meiner Anfrage:konfusius
     
  5. #5 Andybaut, 22.02.2017
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  6. #6 Andreas Gr, 22.02.2017
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    Deine verlinkte Datei ist aber von 2010!!!!
     
  7. #7 Andybaut, 23.02.2017
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    Da hast du Recht. Das ist ja das schlimme.

    Aber auch nach der alten Flachdachrichtlinie war´s schon ein Planungsfehler.
    Durch die neue ist es ja nicht anders geworden mit den Hinweisen zur Dachneigung,
    nur dass die Beispiele ein bischen konkreter hinsichtlich Bestand und Ausnahmen sind.
     
  8. #8 Andreas Gr, 23.02.2017
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    Ich war heute bei ner "Schulung " , da war auch die Flachdachrichtlinie ein Thema , Das 0 Graddach ist kein Planungsfehler , war die Aussage auf meine Frage , das es ja nicht immer mit Gefälle geht . Aber gefordert ist dann schwerer Oberflächenschutz , also Kies oder Plattenbelag!
    Die geforderten 2% beziehen sich auch immer nur auf die Fläche .
    Ganz interresant wird es erst , wenn die DIN 18195 durch die neue ersetz wird ,
    eigentlich kommt es dann drauf an , was vereinbart wird DIN ..... oder Flachdachrichtlinie , da gibt es nämlich ein paar widersprüche
     
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Flachdachrichtline NEU 2016

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