Wasserschaden beheben

Diskutiere Wasserschaden beheben im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, bei meinem Vater gab es vor ca. 2 Wochen einen Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung im Bad. Das Haus ist von 1974 und hat 3...

  1. #1 Hasi123, 21.02.2017
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    Hallo,
    bei meinem Vater gab es vor ca. 2 Wochen einen Wasserschaden durch eine defekte Wasserleitung im Bad.
    Das Haus ist von 1974 und hat 3 Stockwerke, von welchen sich die unteren beiden in einer Nachlassverwaltung befinden und das obere (DG) von meinem Vater bewohnt wird.
    Gutachter, unterschiedlichste Nachlass- und sonstige Verwalter waren da...
    Mein Vater hat nun für seine Wohnung eine Bautrocknungsfirma bestellt, welche in allen Zimmern Bohrungen in den Estrich gesetzt hat, dort Schläuche angesetzt und zusätzlich Raumentfeucher aufgestellt hat.
    Währenddessen kamen welche und meinten, es darf kein Strom im ganzen Haus fliessen, das sei zu gefährlich.
    Strom haben wir direkt nach dem Wasserschaden, wo es von allen Decken tropfte wieder angestellt, sodass mein Vater dort heizen und wohnen kann.
    Strom wurde also nun an sich untersagt, es soll aber ein Elektriker einen Baustromverteiler anschliessen. Bis dahin ist auch der Betrieb der Bautrockner untersagt.

    Mein Vater hat sehr viele Sachen in der Wohnung, sodass eine Kompletträumung kaum realistisch ist. Deshalb waren wir sehr froh, dass die Bautrocknungsfirma sagte, die Bodenentlüftung und die Bautrockner könnten auch mit der Einrichtung zusammen betrieben werden und die Wohnung so getrocknet werden.

    Die Nässe befand sich im DG auf dem Fußboden und ist auch ein Stück weit die Wände hochgekrochen.

    Nachdem nun die Bautrocknung heute eingeleitet wurde, stellt sich die Partei von ganz unten quer, und verlangt eine Kompletträumung samt Abschlagen von Putz an den Wänden, entfernung aller Tapeten usw.

    Alle haben Angst vor Schimmel und davor, dass dieser bzw. die Nässe auch auf das Nachbarhaus (Reihenhaus) übergreifen könnte. Trocknung hat derweil in den unteren Etagen noch nicht begonnen.

    Nun hätte ich einige Fragen.
    Wie schlimm ist das mit dem Strom?
    Ist es realistisch, dass die Wohnung so getrocknet werden kann, nachdem die Firma eine Anzahlung erhielt und begonnen hat.
    Wer bestimmt Art und Umfang der Trocknung für die Eigentumswohnung in dem Mehrparteienhaus?
    Wer beurteilt, ob die Trocknung sachgerecht oder mangelhaft ausgeführt wird? Bescheinigt das die Trocknungsfirma, muss nochmal ein Gutachter die korrekte Installation der Trockner bestätigen, oder entscheidet das die Partei ganz unten?
    Was ist, wenn die Trocknungsfirma die Trocknung nicht so sachgerecht begonnen hat, wie es von irgendjemand sonst wem verlangt wird?
    Wie gefährlich ist Schimmel wirklich?
    Wie sollte oder könnte es hier nun weitergehen?
     
  2. BenLuc

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    Bei dem Strom wäre ich schon vorsichtig. Ist die Elektrik noch Urzustand? Bei mir wurden kabel teilweise mit pflaster verbunden...
    Die Gewährleistung übernimmt imho die Trocknungsfirma. Nachdem die Geräte aufgestellt wurden (bei mir nach 2 Wochen) kommt jemand und misst an sämtlichen stellen die Restfeuchte.

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  3. #3 Andybaut, 22.02.2017
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    was mir hier fehlt ist die Versicherung.
    Ich les davon nichts.
    Seid ihr nicht versichert?
     
  4. #4 Hasi123, 22.02.2017
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    Nein, keine Versicherung.
    Das Haus ist mit Beton gebaut, in 70ger Jahre Hochhaus - Klotz - Bauweise, die Leitungen sind auch im Stil der 70ger verlegt, ich denke nicht, dass die mit Pflastern verbunden wurden.
    Baustrom kommt heute, von daher geht es mir hauptsächlich um die anderen Fragen.
     
  5. #5 Andybaut, 22.02.2017
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    ich verstehe das Problem scheinbar nicht.

    Da ist eine Trockenerfirma die das ganze trocknet.
    Wenn die der Meinung ist, dass alles trocken ist, wird das von denen geprüft.
    Dazu werden vielleicht noch ein paar Stellen zu öffnen sein.
    Entweder ist dann trocken oder es muss weitergemacht werden.

    Warum hier irgendjemand den Putz von der Wand schlagen möchte verstehe ich nicht.
    Sollten Bauteile durch das Wasser dauerhaft geschädigt sein müssen diese ausgetausch werden.
    Aber es geht ja niemand her und schlägt allen Putz weg, weil es irgendwo anders naß war.

    Schimmel ist sehr gefährlich, muss aber durch einen Wasserschaden nicht entstehen.
    Schimmel benötigt ein dauerhaft feuchtes Klima. Das beseitigt ihr ja gerade.
     
  6. #6 Hasi123, 22.02.2017
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    Möglicherweise hat der unabhängige Gutachter gesagt oder empfohlen, dass das Haus geräumt werden sollte und alle Tapeten samt Putz weg sollten, und nun meint die Trocknungsfirma möglicherweise, "wir können das auch so", wer hat nun wohl recht?
     
  7. #7 Hasi123, 22.02.2017
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    Ist es denn grundsätzlich denkbar, dass durch die Bautrockner auch Bereiche hinter Möbeln oder hinter der Tapete/Putz etc. mitgetrocknet werden? Rechtzeitig vor dem Schimmelbefall?
    Parkett hat sich überwiegend eh gelöst und in der Küche ist ein Linoleumboden, da sagte die Trocknungsfirma, dass der weg muss, was auch verständlich ist.
     
  8. #8 Andybaut, 22.02.2017
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    ganz ehrlich:

    sowas kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
    Vertraue auf die Trocknerfirma und wenn du das nicht hast, hol dir einen guten Gutachter.
     
  9. #9 simon84, 22.02.2017
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    Wie genau ist der Wasserschaden enstanden, bzw. wer hat ihn verursacht/zu verantworten ?

    Falls im Sondereigentum eines Eigentümers (z.B. Waschmaschinenanschluss) kommen in der Regel 3 Versicherungen in Betracht:

    - Wohngebäudeversicherung
    - Hausratversicherung (bewegliche Gegenstände)
    - Evtl. auch die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers (für Schäden gegenüber Dritten, z.B. darunterliegende Wohnungen)

    Dritte Geschädigte haben in erster Linie ein Recht auf eine sachgerechte Beseitigung des Schadens und Wiederherstellung des vorherigen Zustandes.

    Die Trocknung ist nach dem ggf. Abpumpen immer der erste Schritt, danach folgen in der Regel Maler/Ausbesserungsarbeiten und Ersetzen defekter Bodenbeläge.

    Eine komplettes Abklopfen und Neuverputzen ist eher untypisch, kommt aber auch auf den konkreten Schaden drauf an (Abwasser?).

    Strom würde ich nicht benutzen. Kombination Wasser+Strom+Altbau ist sehr schlecht.
    Die Heizung sollte unbedingt so schnell wie möglich über den Baustrom wieder in Betrieb nehmen!

    Alle Geschädigten sollten zusätzlich zur Trocknung durch erhöhtes Heizen und Lüften der Trocknung beitragen.

    Zu Schimmel muss es nicht kommen, deine Trocknungsfirma kann dir dazu sicher weiterhelfen falls es Probleme gibt, und dann muss man auch nicht gleich den ganzen Putz abschlagen !

    Falls im Gemeinschaftseigentum (Strangleitungen, gemeinschaftlicher Dachboden usw) und keine WGB und Hausrat vorhanden ist jeder Eigentümer selbst für die Schadensbeseitigung verantwortlich.
     
  10. #10 simon84, 22.02.2017
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    Möglicherweise ist in so einem Fall der sofortige Gang zu einem spezialisierten Anwalt angemessen.

    Die Bautrocknung wird trotzdem sicher nicht schaden.
     
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