Neue Gasanlage...Firma will fast die gesamte Summe bei Auftragserteilung

Diskutiere Neue Gasanlage...Firma will fast die gesamte Summe bei Auftragserteilung im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, da wir eine neue Heizung ( Gasbrennwertanlage inkl. Warmwasseraufbereitung, Wassertank, Druckausgleichbehälter und eine Abgasanlage in...

  1. Mutz

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    Hallo,

    da wir eine neue Heizung ( Gasbrennwertanlage inkl. Warmwasseraufbereitung, Wassertank, Druckausgleichbehälter und eine Abgasanlage in einem vorhanden Kamin) brauchen, haben wir uns einige Angebote geben lassen.

    Bei einem sehr interessanten Angebot haben wir festgestellt, dass in den Zahlungsbedingungen folgendes steht: .. ist folgendes zu zahlen 60% nach Auftragserteilung, 37% vor Fertigstellung und 3% nach Inbetriebnahme.

    Ist das so standart? Die Firma könnte von Auftragserteilung bis zur tatsächlichen Arbeitsaufnahme insolvent gehen! Welche Garantien/Sicherheiten habe ich, wenn ich hier mehrere tausend Euro in Vorleistng gehen muss?

    Infos darüber wären nett
     
  2. #2 Fred Astair, 21.02.2017
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    Nein ist nicht Standard.
    Niemand kann Dich zwingen, diese Firma zu beauftragen. Du bist völlig frei in Deiner Entscheidung.
    Die Firma ist aber auch frei in ihren Bedingungen.Die können auch schreiben, "wir verkaufen nur an Rothaarige". Dann bist Du blöd dran, wenn Du blond bist.
    Die Firma kann auch fragen, welche Sicherheit sie hat, dass Du die bestellte Anlage auch wirklich abnimmst.
     
  3. Mutz

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    was wäre denn standart? Meine Schwester hatte sich vor Jahren eine Heizung erneuern lassen. Da wurde 50% Vorkasse und 50% nach Abnahme der Heizung vereinbart. Aber das ist schon etliche Jahre her
     
  4. #4 petra345, 22.02.2017
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    Ein günstiger Angebotspreis plus eine hohe Anzahlung bei Abschluß und ein entfernter Firmensitz einer jungen GmbH & Co KG ist der Standard von Schwindelfirmen, die sich nach Abschluß nicht mehr sehen lassen.
    Wenn man ein günstiges Urteil erstreiten sollte, ist die Firma pleite und man bleibt auch noch auf den Prozesskosten sitzen.

    Ein Handwerker vor Ort leistet erst die vollständige Anlage und stellt dann die Rechnung!

    Das ist Standard!!

    Es mag davon Abweichungen geben, wenn es um den Bau eines ganzen Hauses geht. Aber nicht bei der Installation einer Heizung.
     
  5. #5 Leser112, 22.02.2017
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    Auf welcher Grundlage wurden die Angebote gemacht? Z.B. ist Überdimensionierung, neben anderen Faktoren, eine der Hauptursachen für schlechte Energieeffizienz (zu hohe Verbrauchskosten).

    v.G.

    Hinsichtlich des Zahlungsplans, stimme ich petra 345 zu.
     
  6. #6 Andybaut, 22.02.2017
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    petra345 hat es auf den Punkt gebracht.
    Wenn dir der Heizungsbauer eine Bürgschaft einer Bank geben kann, OK.
    Sonst würde ich die Finger davon lassen.
     
  7. Boergi

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    Ich sehe es wie Andy, bei der Höhe der Anzahlung nur gegen Bankbürgschaft.
     
  8. Mutz

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    Jetzige Anlage ist 35 Jahre alt und laut Schornsteinfeger nimmt er diese so nicht mehr ab. Ein Steuerelement ist auch hinüber, sodass die Anlage nur im Wartungsmodus laufen kann. Und undicht soll sie zusätzlich noch sein?!

    Die Firma gibt es wohl schon seit etlichen Jahren. Aber das heisst ja nichts. Firma könnte ja rein theoretisch kurz vor der Pleite stehen. Weiss ja nicht, ob ich den Namen der Firma hier nennen darf?

    Wir haben auch in der direkten Umgebung versucht Angebote zu bekommen. Aber anscheinend interessiert sich keiner dafür. Günstiges Angebot war ca. 6500€ und teuerstes 13500€
    Jetziges Festpreisangebot liegt bei 7500€ (Gasbrennwertanlage 35kw, Warmwassertank 200l, Druckbehälter, witterungsgeführte Regelung (denke mal Thermostat mit Aussenfühler), Abgasanlage (Kunststoffrohr durch den Schonstein) sowie alle Montageteile) Die Firma ist 50km von hier weg.
     
  9. #9 Gast943916, 22.02.2017
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    Gast943916 Gast

    nein...

    bei einem Preisunterschied von mehr als 100% frage ich mich was die angeboten haben.....
    ich will dir nicht zu nahe treten, aber bist du in der Lage die Angebote richtig zu verstehen und zu vergleichen?

    wenn ich das lese
    wohl eher nicht

    nimm die Angebote und such dir jemand der das vergleichen kann, kostet ein paar Eu´s, kann aber viel Geld und vor allem Ärger sparen

    ansonsten Zahlung nur gegen Bankbürgschaft, wenn er sich quer stellt weißt du warum
     
  10. #10 Nerospeed, 22.02.2017
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    @Gipser

    Wer soll eine solche Person sein?
     
  11. #11 Gast943916, 22.02.2017
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    z. B. ein Archi oder ein Haustechniker
     
  12. #12 Leser112, 22.02.2017
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    Ob die integrierte HK-Pumpe (Restförderhöhe) zur vorhandenen Hydraulik passt, ist völlig unbekannt. 35 kW erscheint heftig ;-) Welche Begründung gibt es hierfür?
     
  13. #13 simon84, 22.02.2017
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    Heizkörper und Rohrnetz sind auch 35 Jahre alt und noch einwandfrei ? Sicher ?
     
  14. #14 petra345, 22.02.2017
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    Entweder ist die Anlage undicht oder nicht! Soll undicht gibt es nicht!

    Meine Anlage ist älter und der BSFM wollte sie auch erneuert haben. Mit 2 l Salzsäure habe ich den Kessel wieder auf Vordermann gebracht und anschließend einige Verschraubungen wieder abgedichtet. Die hatten die Salzsäure nicht vertragen. Jetzt bringt sie die Werte wieder und der Schorni sagt nichts mehr.

    Das kann natürlich nicht jeder, o k.

    Die Preise schießen durch die Decke weil die Firmen mehr als ausgelastet sind. Das ist eben so.

    Trotz allem würde ich den Betrieb am Ort wählen, wo man dem Inhaber sonntags in der Kirche begegnet.

    35 kW und ein 200 l Speicher ist vermutlich ein MFH oder ich vermute, überdimensioniert.

    Ein nach heutigen Standard gedämmtes EFH sollte mit 12 kW ausreichend versorgt sein.
    .
    .Wie schon gesagt, Sie brauchen jemand, der die Angebote ausschreibt und vergleicht wenn Sie es nicht können.
     
  15. #15 Jürgen V., 23.02.2017
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    Moin, über die Leistung der Anlage kann ich nicht viel sagen da ich nichts vom Gebäude kenne.
    Aber ohne das ich jemand zu nahe treten möchte, wer sagt denn das die Firma nicht negative Auskunft über den Auftraggeber eingeholt oder bekommen hat.
    Bei Neukunden ist das durchaus gängige praxsis.
     
  16. #16 Leser112, 23.02.2017
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    Diese Aussage lässt heute seltene Fachkompetenz vermuten :28:
     
  17. am1003

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    35 Jahre und Heizgerät noch in Betrieb ist nicht schlecht. Eigentlich gibt es die Regelung bei 30 Jahre ein neues Gerät einbauen zu müssen.

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  18. #18 Leser112, 23.02.2017
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    Es gibt keinerlei rechtlichen Zwang alte Geräte austauschen zu müssen, sofern sie energieeffizient arbeiten. Den zwanghaften Austausch verkünden allerdings gern Verkäufer ;-)
     
  19. am1003

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    Na ok.

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  20. #20 Jürgen V., 23.02.2017
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    Austauschpflicht für alte Heizkessel
    Die neue EnEV sieht vor, dass mehr als 30 Jahre alte öl- und gasbetriebene Standardheizkessel nicht mehr betrieben werden dürfen. Aber: Für alle Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die ihr Haus seit 1. Februar 2002 oder länger selbst bewohnen, entfällt die Austauschpflicht. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Niedertemperatur- und Brennwertgeräte sind von der Regelung gänzlich ausgenommen.

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