Gartengelände unterschiedlich tief abgegraben. Wer muss sichern?

Diskutiere Gartengelände unterschiedlich tief abgegraben. Wer muss sichern? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, in unserer Neubau-Häuserreihe (hanglage) wurde die Landschaft zum Anlegen der Gärten unterschiedlich tief abgegraben. In unserem Fall...

  1. #1 Cordstoff, 23.02.2017
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    Hallo,
    in unserer Neubau-Häuserreihe (hanglage) wurde die Landschaft zum Anlegen der Gärten unterschiedlich tief abgegraben. In unserem Fall haben die Nachbarn links und rechts von uns ihr Gelände jeweils um etwa 1,5m tiefer abgegraben als wir. Wir haben etwa 1m vom natürlichen Gelände weggeholt, die Nachbarn entsprechend etwa 2,5m.
    Wer ist jetzt für die Sicherungen der Gelände-"Kanten" verantwortlich? Ich hätte vermutet, derjenige der das natürliche Gelände mehr verändert hat (also unsere Nachbarn). Liege ich da richtig?

    Gibt es auch rechtliche Hinweise (z.b. LBauO)?

    Vielen Dank
     
  2. #2 simon84, 23.02.2017
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    Ich würde sagen, derjenige der als letzter "gegraben" hat.

    Ausserdem interessant:
    Sind maximale Bodenveränderungen im Bebauungsplan vorgegeben?
     
  3. #3 Andybaut, 23.02.2017
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    Das natürliche Gelände ist in einem Baugesuch immer anzugeben.
    Hier merkt man nun wieso :-)

    Du hast 1m (ich nehme jetzt mal lieber 99cm an) abgegraben und hast damit baurechtlich keine zu sichernde Absturzhöhe hergestellt.
    Eine Verkehrssicherung ergibt sich ab exakt 1m.

    Der Nachbar ist mit 1,50m deutlich über einem Meter bezüglich der Ursprungsgeländes, daher muss er sichern.

    Bei der Betrachtung ist entscheidend was ursprünglich da war, den an der Grenze darf keiner der Nachbarn formal den Ursprung ändern,
    außer die einigen sich darauf.
    Man kann also ein 2m tiefes loch bis zur Grenze buddeln. Aber genau auf der Kante muss die höhe immer noch 2m höher liegen.
     
  4. #4 Cordstoff, 23.02.2017
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    Danke soweit.
    Andybaut, zu deinem letzten Satz: An der Kante müsste wieder das ursprüngliche Niveau erreicht sein (bzw. bis zu unserer Abgrabung, also etwas weniger). Das ist klar soweit.
    Damit eine Kante und keine Böschung entsteht muss ja aber eine Stützmauer her. Die Stützmauer schützt den Nachbar davor, dass mein Erdreich bei ihm drauf fällt. Mich schützt sie, dass mein Grundstück nicht abbröckelt.
    Wenn ich dich richtig verstehe, sagst Du, dass mein Nachbar für diese Stützmauer verantwortlich ist? (Er schaut ja auch drauf, während ich sie nur von oben sehe)
     
  5. #5 Andybaut, 23.02.2017
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    die Stützmauer ist sein Problem.

    Nehmen wir mal an du warst zuerst da und hast 1,00m tief gegraben. Dann musst du an der Grenze eine Stützmauer anbringen und ein Geländer,
    damit der Nachbar nicht 1m nach unten fällt und seine Erde nicht auf dein Grundstück bröselt.

    Nun kommt nach 1 Jahr der Nachbar und entscheidet sich sein bisher 1m höher liegendes Grundstück um 2,50m nach unten abzugraben.
    Wenn du nun deine Mauer nicht wegmachen möchtest, kannst, oder warum auch immer,
    dann hat er auf seiner Seite eine Mauer die 1,50m tiefer wie deine Mauer liegt.

    Ersetz die Mauer mal gedanklich durch ein Haus in der Innenstadt, dass auf der Grenze gebaut ist. Das macht die Sacher klarer.

    Ganz grundsätzlich: derjenige der, nennen wir es einmal "schädliche Verhältnisse" schafft, muss auch für die Sicherung des selben aufkommen.

    Es gibt da ein paar Grenzfälle da wird es kurios und die werden vermutlich vor einem Schiedsgericht landen.
    Nehmen wir an, dein Nachbar baut auf seinem Grundstücke ein Hochplateau, dass 50cm über der gewachsenen Geländekante liegt.
    Er baut darauf keinen Zaun und erfreut sich seiner kleinen Mauer.
    Nun kommst du und gräbst an der Grenze nun 50cm nach unten ab.
    Die neue Situation ist nun klar bei 1m und damit Sicherungspflichtig.
    Aber wer hat das ganze nun verursacht? Und wer muss nun zahlen?
    Ich vermute in diesem Fall beide, da beide zwar für sich regelkonform waren,
    aber die Kombination beider Elemente ergibt etwas nicht regelkonformes.
    Ist aber nur meine persönliche Meinung.
     
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