Schutzstreifen?!

Diskutiere Schutzstreifen?! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo und guten Abend. Ich habe den Fall, das unser Nachbargrundstück verkauft wurde und der neue Eigentümer seine kompletten Medien (Strom,...

  1. #1 Ligamentum, 23.02.2017
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    Hallo und guten Abend.

    Ich habe den Fall, das unser Nachbargrundstück verkauft wurde und der neue Eigentümer seine kompletten Medien (Strom, Gas, Telekom, Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser) durch unser Grundstück verlegen "muss" (unter der Vergabe des Leitungsrecht) weil er sonst keine Baugenehmigung bekommt.

    Zur Lage:
    Das Grundstück ist rechteckig und unser Haus steht auch noch nicht, beginnt demnächst!

    Die Leitungen sollen an der Grundstücksgrenze entlanglaufen welche sich über 55-60m erstreckt, wobei davon ca. 4m x 20m Feuerwehr/Privatzufahrt sind.

    Die Frage nun, wie breit muss der Schutzstreifen unter den genannten Medien sein und wie groß muss der Abstand zu unserem Haus betragen?

    Denn unser Haus steht ca 4,80m -5,00m von der Grundstücksgrenze entfernt an der die Leitungen entlanglaufen sollen.
    Wir bauen mit Bodenplatte, nur als Info!

    Hinzu kommt, dass bei ca. 1,50-1,80m tiefe auf Fels anzutreffen ist, sollte das in irgend einem Maße relevant sein?!

    Ich bin mir nicht sicher an was ich alles denken muss, sollte ich dem ganzen stattgeben! (Leitungsrecht)
    Womit muss ich außerdem rechnen?
    Was sollte ich in meine Kalkulation mit einbeziehen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Beste Grüße

    Liga
     
  2. #2 petra345, 24.02.2017
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    Wasserleitungen werden in frostfreier Tiefe verlegt. Das wird je nach geographischer Lage der Bereich unter 1 m sein.
    Abwasserleitungen liegen oft noch tiefer.

    Energieleitungen werden in 80 cm Tiefe verlegt, Fernmeldeleitungen in 60 cm. Die Leitungen sollen nicht genau übereinander verlegt werden und werden heute i. d. Regel in Schutzrohre verpackt.

    Die Leitungen sollen nicht überbaut werden.
    Durch die Schutzrohre ist das nicht mehr so zwingend
     
  3. #3 Andi1888, 24.02.2017
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    Eine Skizze ist bei so etwas immer ganz hilfreich.
    Ist es zwingend notwendig, dass der Nachbar die Leitungen durch dein Grundstück verlegt?
    Siehe §§19-23, Sächsisches Nachbarrechtsgesetz
     
  4. #4 Ligamentum, 24.02.2017
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    Hallo Petra,

    Danke für die Info.
    Was mich aber mehr interessiert, ist die Breite nicht die Tiefe.
    Selbst wenn einige Leitungen tiefer liegen als andere, müssen diese doch einen mindestabstand zueinander haben, oder?

    Danke
     
  5. #5 Ligamentum, 24.02.2017
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    Hallo Andi,

    Was Gas und Strom angeht unbedingt, laut Versorger gibt es da keine andere Möglichkeit.
    Bei der Wassergeschichte ebenfalls.
    Telekom könnte evtl. woanders lang laufen.
     
  6. #6 Andybaut, 24.02.2017
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    ohne Skizze und Schnitte entlang der Leitungsführung wird das nichts ganzes und nichts halbes.
    Da kannst du nun viele Antworten bekommen, die sich später aber als schwierig erweisen, wenn da nun gerade ein Parkplatz,
    eine Mauer oder sonstwas gebaut wird.

    https://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/60_bug.htm
    Lies dir mal das durch. Fachgerecht ausgeführt kann so eine Graben recht breit werden.

    Andererseits sollte man durch den Einsatz von Leerrohren um die Leitungen auch nie wieder aufgraben müssen.
    Wenn nun aber jemand direkt über dem Leerrohr einen Baum pflanzt und dieser nun nach 10 Jahren genau
    in die Leitung reinwurzelt, dann kann das auch wieder schwierig werden.
     
Thema: Schutzstreifen?!
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