Nachbar baut ein großes Gebäude.

Diskutiere Nachbar baut ein großes Gebäude. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, im Nachbarsgrundstück auf der Süd-Seite (Hauptseite unseres Hauses), stand bis vor 10 Monaten ein kleines Einfamilienhaus mit einem...

  1. LAwetz

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    Hallo, im Nachbarsgrundstück auf der Süd-Seite (Hauptseite unseres Hauses), stand bis vor 10 Monaten ein kleines Einfamilienhaus mit einem Stockwerk. Die Kinder die das Haus geerbt haben, entschlossen sich es abzureissen und zuerst ein 6 Familienhaus zu bauen. Nach langem hin und her haben die ein 5 Familienhaus genehmigt bekommen.

    Im Bebaungsplan steht nur, 2 volle Stockwerke mit offener Bauweise, GRZ 0,4 und GFZ 0,8.

    Der Keller, liegt komplett unter der Erde. Darauf folgen 2 volle Stockwerke und ein 3. kleineres Stockwerk mit einem Flachdach, wo die bleibende Deckenfläche des unteren Geschosses als Balkon verwendet wird.

    Jetzt meine Frage:

    Nehmen wir an, die vollen Stockwerke, haben eine GRZ von jeweils 40% und somit insgesamt 80%.

    Wird das 3. Stockwerk in der GFZ mit berücksichtigt, wenn es eine GRZ von 30% haben sollte?

    Genauere Werte kenne ich allerdings noch nicht. Ich werde später das Bauamt unserer Gemeinde anrufen und um Einsicht bitten.

    Das habe ich bereits schonmal gemacht, die Mitarbeiterin die für diese Baugenehmigung zuständig war, war nicht da und der Kollege konnte mir damals nicht erklären wieso das genehmigt wurde. Seine Worte: ,, Kann es mir selbst nicht erklären. Die haben den Architekt gewechselt und dann kam irgendwie eine Genehmigubg zustande.''

    Die einzigste Info die ich damals bekommen habe war, das das Haus eine Höhe von 9,90m haben wird.

    Die gesamte Gegend die zu dem Bebaungsplan gehört, besteht aus 1-2 Familienhäuser.


    Jetzt steht bereits das Erdgeschoss und es sieht deutlich größer wie 40% der Grundstückfläche aus. Das ist aber erstmal ein anderes Thema.

    Bundesland ist Hessen
     
  2. LAwetz

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    PS: der Bebaungsplan ist vom Jahre 1969. Somit zählt die Baunutzungsverordnung von 1968 ?
     
  3. LAwetz

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    Hallo, war heute beim Bebaungsamt. Hier gelten die hessische Baunutungsverordnung von 1968. Das heißt weder Terassen noch Stellplätze(10 Stück) zählen zur GRZ. Dafür zählen aber alle Aufenthaltsräume im Staffelgeschoss mit zur GFZ. Bei der Berechnung kommt man wirklich auf einen Wert von 79,9%. Was mich jetzt noch interessiert, wie schaut es bei dem Grenzabstanf aus. Das Haus ist auf der Seite zu unserem Grundstück 9,07m hoch und auf der anderen Seite 10,xx m. Es wurde ein Grenzabstand von 3m gelassen. Zählt bei der Grenzabstandermitzlung die aktuelle hessische Bauordnung oder die von 1957 die 1966 eine Änderung bekommen hat.

    Wenn die neue angewendet wird, wie schaut es dann bei der Berrechnung aus wenn das oberste Geschoss nur 84cm vom darunterstehenden Geschosss zurück springt und auf einer Teillänge von 2,64m mit den darunter liegenden beiden Stockwerken bündig ist ?
    Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild hinzugefügt.

    Weil wenn ich die Höhe des Staffelgeschosses nehme und mit 0,4 multipliziere bin ich über die 3m.
     

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  4. LAwetz

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    PS: in der hessischen Bsuverordnung steht, das zur Grenzabstandsermittlung die Außenwandlänge mit 0,4 multipliziert wird. Dazu steht noch:

    1.: Dachaufbauten in Verlängerung der Außenwand oder mit Rücksprungmarke bis zu 0,5m nach hinter die Außenwand (ist bei diesem Haus auf einer Teilfläche bündig...)

    2.: Dachaufbauten, wenn deren Gesamtbreite je Dachfläche zusammen mehr als die Hälfte der Breite der darunter liegenden Außenwand beträgt ( wie schaut diese Regelung bei Flachdächern aus ? )
     
  5. #5 Andybaut, 28.02.2017
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    ich denke grundsätzlich wird es sich um ein Genehmigungsverfahren handeln und da werden die Pläne auf Überschreitungen geprüft,
    bzw. der Antragsteller muss Abweichungen als Ausnahmen genehmigen lassen.
    Von daher kann man sich da entspannt zurücklehnen und bei den Behörden nach solchen Abweichungen fragen.

    Es macht dein Eindruck, dass du nicht das größte Vertrauen in selbige hast und daher prüfen möchtest ob da nicht was getan wird, das nicht getan werden dürfte.

    In solchen Fällen muss man sich aber auch nicht unnütz viel Arbeiten machen. Man hat das Recht gegen das Baugesuch einen Einspruch einzulegen und ihn
    prüfen zu lassen.
    Einwand bei dir: die Abstandsfläche ist nicht gesetzeskonform.
    Das wird dann bei einem rechtmäßigen Einspruch geprüft und dokumentiert.
     
  6. LAwetz

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    Ja, ich würde es ja selbst prüfen. Aber ich weiß nicht ob die aktuelle oder die damalige Bauverordnung zählt und ob die Wand vom oberen Stockwerk mit zur Außenwand gehört, da sie ja eigentlich auf einer Teilfläche von ganz unten bis nach ganz oben führt. Unser Haus hat bereits nur 5m Platz zum Nachbargrundstück auf der Südseite und da soll ein 10m Haus mit einem Grenzabstand von nur 3m kommen. Eigentlich bin ich kein penibler Mensch, aber die Situation lässt es wohl erklärten, warum ich das Übel mit allen Mitteln kleiner machen will.
     
  7. #7 Kriminelle, 28.02.2017
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    Ich verstehe, dass es einem "ärgert", dass einem der Freiblick genommen wird - oder man sich wundert, dass ein "großes" MFH vor die Nase gesetzt wird.
    Aber man sollte sich prüfen, ob man objektive oder subjektive Gründe an der Planung und/oder Gesetzgebung hat.
    Eher schleicht sich die Wut gegen das Amt oder Ungewisse ein, als dass man in einem oder allen der zukünftigen Nachbarn einen Zugewinn in der Gemeinschaft sieht.


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  8. #8 simon84, 01.03.2017
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    Das ganze ist eher ein Thema für einen Fachanwalt.
    Welche Richtlinien wann gültig waren bzw. angewandt werden müssen kann dir von der rechtlichen Seite her nur ein Experte beantworten.

    Die Frage ist was soll das ganze, was meinst du damit jetzt noch zu erreichen?
    Ist dir das Haus zu breit ? Oder geht es um die Höhe ?

    Haben die Nachbarn überhaupt nicht mit dir gesprochen ?
    Wieso hast du nicht viel früher Bedenken angezeigt (es geht ja teilweise sogar so weit, dass Leute eine Wertminderung am Grundstück wegen Sonnenstand einfordern)

    Und wenn er den Grenzabstand nicht einhält, was meinst du passiert dann?
    Abgerissen wird da nix mehr. EG steht schon "Nicht verhältnismäßig"

    Dann muss er dann 100cm Grundstück von dir kaufen oder du musst der Eintragung der Baulast in dein Grundstück zustimmen....
     
  9. LAwetz

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    Die große Frage für mich ist nur wie wurde der Abstad ermittelt und welche Verordnung zählt. Werde am Donnerstag wieder zum Bauamt der Gemeide gehen, die die Pläne haben mir aber auch nicht viel weiter helfen können. Die geben mir Einsicht in die Pläne, können mir aber keine Fragen beantworten. Die zuständige Dame ist krank geschrieben und das alles wurde vom Lahn-Dill-Kreis und nicht von denen geprüft und genehmigt.

    Sollte die neue Verordnung gelten und das oberste Stockwerk wirklich zur Außenwand gehören, kann der Bauherr den Grenzabstand einfach wieder in Ordnung kriegen, in dem er das Staffelgeschoss um weitere 50cm verschiebt und somit von der Außenwand trennt. Sollte die alte Verordnung von 1966 gelten, muss er die halbe Höhe der Außenwand als Abstand zur Grenze halten. Das heißt 2 volle Stockwerke + die Wand wurde weiter hochgezogen und zusätzlich noch als Außenwand der Terasse verwendet. Wird dann eine Höhe von ca. 7,40m sein.
     
  10. #10 Andybaut, 01.03.2017
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    wird das nun schon gebaut oder wurde es genehmigt?
    Hast du noch eine Einspruchsfrist oder ist die abgelaufen?
     
  11. #11 simon84, 01.03.2017
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    Du glaubst doch wohl selber nicht, dass es realistisch oder verhältnismässig ist, wenn jetzt der Rohbau inkl. Keller und Erdgeschoss schon steht jetzt noch jemand so gravierende Änderungen vornimmt wie die Außenwände vom Obergeschoss zu verschieben.

    Da kannst du dann die halbe Statik und Haustechnik neu planen, mal abgesehen von Grundrissänderungen, evtl. fallen ganze Zimmer weg.
    Wenn ich der Bauherr wäre würde ich dem Nachbarn sagen er soll sich schleichen, ist doch alles genehmigt! Dann würde ich das ganze so schnell wie möglich hochziehen, ein Rückbau ist in der Situation extrem unwarscheinlich.


    Wenn du hier wirklich etwas erwirken willst, dann musst du sofort zu einem Fachanwalt für Baurecht.
    Dieses selber aufs Bauamt gehen wird dich überhaupt nicht weiterbringen.

    Nochmal meine Frage, deine Nachbarn haben zuvor nie mit dir gesprochen über ihr Bauvorhaben ?
    Hast du nie eine Skizze / Schnitt bekommen ? Wieso hast du bis jetzt keinen Anwalt eingeschaltet ?
     
  12. LAwetz

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    Das Erdgeschoss wird gerade gemauert. Ich wurde ja garnicht zuvor über das Bauvorhaben informiert. Eines Tages fingen die an das alte Haus (einstöckiges Fertighaus) abzureissen und kurz danach das neue zu bauen.
     
  13. #13 Gast82596, 01.03.2017
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    da lob ich mir Bayern. Da müssen alle Nachbarn die Pläne vorher einsehen können und dürfen dann unterschreiben (oder auch nicht).
     
  14. #14 Kriminelle, 01.03.2017
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    Aber doch nicht, wenn nach BePlan der Bauantrag eingereicht wird?


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  15. #15 simon84, 01.03.2017
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    verfahrensfrei oder vereinfachtes verfahren heisst nicht rechtsfrei

    -> Anwalt !!!
     
  16. #16 Kriminelle, 01.03.2017
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    Davon redet ja keiner. Ein gängiger Bauantrag, sofern er sich an den BePlan hält, kann ohne Nachbarbefragung genehmigt werden.

    Eine Baugenehmigung existiert ja in diesem Fall.


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  17. #17 simon84, 01.03.2017
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    merkwürdige nachbarschaft, in der man einfach so ein haus abreisst, neu baut und nicht mal die nachbarn informiert.
     
  18. #18 Gast82596, 01.03.2017
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    egal ob mit oder ohne BePlan. Man muss alle Unterschriften der Nachbarn vorlegen. Sollte einer nicht unterschreiben, wird es über seine Kopf entschieden wenn es der BePlan hergibt. D. h. er wird vom Bauamt informiert was gemacht wird (dafür darf man dann die ca. 5,-€ Versandkosten selber zahlen).
    So kann es nicht passieren dass plötzlich der Nachbar das Haus abreist und ein neues hinstellt ohne dass man im Vorfeld davon in Kenntnis gesetzt wird. Damit hat man in der Regel genug Zeit um nach zu forschen ob alle mit rechten Dingen zugeht.
     
  19. #19 simon84, 01.03.2017
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    Das ist wohl nicht in allen Bundesländern so. Gott sei dank ist in Bayern die Welt noch in Ordnung.
     
  20. #20 Kriminelle, 01.03.2017
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    Komische Sitten !


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