Nachbar baut ein großes Gebäude.

Diskutiere Nachbar baut ein großes Gebäude. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; So, heute mal mit der Bauaufsicht telefoniert. Habe folgende Aussage bekommen: ,, Es wurde ein Verfahren eingeleitet näheres darf ich ihnen nicht...

  1. LAwetz

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    So, heute mal mit der Bauaufsicht telefoniert. Habe folgende Aussage bekommen: ,, Es wurde ein Verfahren eingeleitet näheres darf ich ihnen nicht sagen. Ich darf auch nicht sagen ob es schon eine Überprüfung gab, ob es zu irgend einem Ergebniss kam". Bekomme also von denen nicht gesagt was wirklich Sache ist, ob es schon überprüft wurde oder nicht. Die dürfen mir aus Datenschutzgründen nichts sagen. Ich soll mich aber darauf verlsssen, das sie ihrer Aufgabe anständig nach gehen. Auf meine Aussage das es mich ja eigentlich auch was anzugehen hat, da es die Abstandsfläche zu meinem Grundstück betrifft wurde mir gesagt, sollte da was nicht stimmen werde ich es schon mitbekommen wenn der Nachbar einen Rückbau hat oder bei mir für eine nachträgliche Genehmigung klingelt. Jetzt weiß ich nicht was ch davon halten soll. Ich habe nur beobachtet, das auf der Baustelle ca. 2 Wochen lang bis vor 2 Tagen kein Arbeiter war. Weiß allerdings nicht ob das ein Zusammenhang mit meiner Beschwerde hatte. Genau zu dem Zeitpunkt wo ich den Brief abgeschickt habe, war nämlich der Rohbau zu Ende.
     
  2. #62 Andybaut, 21.04.2017
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    jetzt wird´s spannend :-)

    Das du nichts erfährst ist normal.
    Es gilt auch hier erstmal die Unschuldsvermutung.
     
  3. #63 Kriminelle, 21.04.2017
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    Baustop???!
    ich bin gespannt - halt uns auf dem laufenden.
    Vielleicht entwickelt es sich ja doch noch ... zaghaft ausgedrückt ... etwas positiver.
     
  4. LAwetz

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    Ihr habt mich glaube ich falsch verstanden. Fast 2 Wochen lang wurde nicht weiter gearbeitet. Die Dachdecker hatte ihre Arbeite auch bei der Hälfte gelassen. Jetzt vor 3 Tagen haben die Dachdecker und die Fensterbauer ihre Arbeit gleichzeitig aufgenommen. Ich habe jetzt vor noch 2 Woxhen zu warten, wenn ich bis dahin nicht höre beauftrage ich einen unabhängigen Vermesser der den Abstand misst. Die ganze Saghe ist ja total für die Katz, wenn ich keine Rückmeldung bekomme. Woher soll ich dann wissen ob überhaupt wirklich jemand da war um es zu überprüfen.
     
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  5. #65 Fred Astair, 22.04.2017
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    Wieviele sollen Dir noch sagen, dass Du selbst tätig werden musst, wenn Du einen Strauß mit Deinem Nachbarn auszuführen hast.
    Du kannst natürlich weiterhin mit allen möglichen Behörden telefonieren, am Besten noch mit unterdrückter Nummer, und versuchen, den Bauherren anzuschwärzen. Erreichen wirst Du nichts, außer in den Ruf des Blockwarts zu kommen.
    Du musst schon selber aus der Deckung kommen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, NACHDEM Du direkten Kontakt zum vermeintlichen Kontrahenten aufgenommen hast.


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  6. #66 El Gundro, 25.04.2017
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    Hier warten jetzt alle auf ein Ergebnis der Vermessung. Die vom Amt wirst Du vermutlich nicht bekommen, davon erfährst Du vermutlich, wenn sich der Nachbar (oder sein Anwalt) bei Dir meldet, Du sollst mal bitte schnell nachträglich unterzeichnen ... und wenn Du das nicht tust, ist der Streit eh vorprogrammiert.
    Beauftrage einen Vermesser, dass Du für Dich einfach schon mal Ergebnisse hast. Dann hast Du auch eine Grundlage, falls vom Nachbarn oder vom Amt etwas kommt.
     
  7. LAwetz

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    Was muss für so eine Abstandsmessung alles Vermessen werden. Müssen größere Teile der Grundstückes gemessen werden, die Grenze neu markiert werden usw. Oder wird nur die Position der Wand ermittelt und dann mit den Plänen verglichen ? Kennt sich jemand aus was so eine Vermessung der Abstandsfläche kostet?
     
  8. #68 Andybaut, 28.04.2017
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    Hallo,

    das kommt auf die Ausstattung des Vermessers an. Eigentlich ist die Sache in 1-2h vorbei.
    Außer der Vermesser hat eine Anfahrt von 3h :-)
    Wenn du auch keine zeichnerische Auswertung brauchst reicht die Zeit.
     
  9. #69 El Gundro, 08.05.2017
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    Eigentlich reicht die Wand des Gebäudes und am besten die Grenzsteine zum Einmessen. Irgendwie muss der Vermesser ja wissen, wo er steht.

    Hat sich mittlerweile was getan?
     
  10. LAwetz

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    Der Vermesser hat jetzt die Pläne vom Nachbargrundstück für die Vermessung beantragt.
     
  11. #71 simon84, 18.05.2017
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    Es koennte natuerlich auch einfach sein, dass die Grenze ein paar cm falsch ist, dann waere dann die Frage was angemessen als Behebung zu tun ist.
    Man kann eher fordern einen Zaum umzusetzen, als ein ganzes Haus abzureissen. Hoffe der Schuss geht nicht nach hinten los .
     
  12. LAwetz

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    Ich habe mal eine Frage, sollte sich jetzt getraut stellen das der nötige Abstand nicht eingehalten wurde, kann ich dann einen Umbau anfordern, so das die 3m eingehalten werden? Und wenn dies nicht möglich ist, kann ich auf einen Rückbau bestehen? Bin ja dann schließlich persönlich von dem Zustand belastet, da der notwendige Abstand für den Brandschutz nicht mehr gewährt ist ? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das man einen Rückbau wegen 10 durch bekommt.
     
  13. #73 Kriminelle, 20.05.2017
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    Wegen der 10cm???
    Wo wäre denn die Verhältnismäßigkeit, was für Rückbau sprechen könnte?
     
  14. #74 simon84, 20.05.2017
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    Ob der Brandschutz gewährleistet ist oder nicht wäre dann erstmal noch zu klären.
    In Bayern reichen da 2,50 Meter zur Grenze bzw. 5 Meter bis zum nächsten Gebäude.
    Aber auch da kann es Ausnahmegenehmigungen mit gewissen Auflagen geben, diese Grenzen zu unterschreiten (z.B. wenn es um ein paar cm geht).

    Warte erstmal das Ergebnis der Vermessung ab.
    Ganz oft ist es auch so, dass Grenzen nicht korrekt sind, z.B. kann auch sehr gut sein, dass dein Haus 10 cm zu weit steht (auf der anderen Seite, nicht zum Nachbarn) und die Grenze wurde deshalb dann auf der anderen Seite falsch gesetzt ! Kann man aus der Ferne schwer sagen, aber Fehler im Bereich von 10cm sind schnell passiert.

    Zum Thema Verhältnismäßigkeit: So eine Überschreitung müsstest du bei einem Bestandsgebäude z.B. auch dulden, falls sich jemand eine WDVS Dämmung montieren würde.

    Falls wirklich der Grenzabstand nicht korrekt eingehalten ist, kann man angemessene Maßnahmen zur Richtigstellung fordern.
    Alles was noch nicht gebaut ist könnte z.B. die 10cm zurückspringen.
    Alles was schon steht wird sicherlich nicht mehr geändert.

    Das ganze wird dann auch in deinem Grundbuch als Last einzutragen zu sein.

    Viel Erfolg trotzdem weiterhin, an dieser Stelle brauchst du dringend einen Fachanwalt.
    Ich glaube ich habe es schon mehrfach geschrieben.
     
  15. #75 simon84, 23.05.2017
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  16. #76 El Gundro, 29.05.2017
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    Wenn es wirklich so sein sollte, wird der Nachbar (evtl. auf Empfehlung des Amtes) wahrscheinlich auf Dich zukommen und Dich bitten, diese 10cm entweder auf Deinem grundstück zu übernehmen oder er wird diesen Bereich des Grundstücks abkaufen wollen ... in beiden fällen kommt nicht wirklich was raus.
    Rückbau kommt in der Praxis eigentlich nie vor, zumindest ist mir kein Fall bekannt.
     
  17. LAwetz

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    Mal eine Frage. Mir wurde mitgeteilt, das das Gebäude bereits eingesessen wurde. Ich wollte es erst von einem befreundeten Bauingenieur überprüfen lassen. Er hatte auch die Pläne beantragt. Damit es aber kein Verdacht der Manipulation oder sonstiges gibt, habe ich mich jetzt bei einem Vermesser gemeldet. Es kam raus, das dieser Vermesser die Absteckung und die Gebäudeeinmessung gemacht hat. Laut seiner Aussage sieht man bei der Gebäudeeinmessung nicht den tatsächlichen Abstand. Man würde den Abstand gar nicht mehr messen. Er hat sich den Auftrag der Absteckung angeguckt und sagte mir der Kollege ist damals wegen der Putzstärke 3cm von der Grenze weg und hat dann 3m eingesessen. Auf meine Frage ob es bei dem Erdgeschoss oder Keller gemacht wurde, wurde mir Keller gesagt. Das Erdgeschoss hat aber einem Versatz von 10cm. Laut dem Vermesser aber auf den Plänen nicht. Die letzten 10cm der Wand ist halt Dämmung, somit kommen beide Stockwerke auf eine Ebene. Die Steine für den Keller wurden aber bei 3,03m gelegt. Dann kam erst die Dämmung von 10cm drauf und die Steine des Erdgeschosses dann bündig mit der Dämmung. Laut dem Vermesser, ist die Mauer von Keller und Erdgeschoss auf der gleichen Ebene angegeben.
    Stimmt es das man anhand der einmessung den Grenzabstand nicht sehen kann? Und habe ich die Möglichkeit an die Katasterpläne mit dem Gebäude eingezeichnet zu bekommen ?
     
  18. #78 simon84, 01.06.2017
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    Habe ich es richtig verstanden, nur die Dämmung in EG und OG steht 7 cm zu weiter rein? Hat also 2,93m statt 3,00m ?
     
  19. LAwetz

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    Die Wand vom Keller ist in den Plänen auf der selben Ebene wie vom Erdgeschoss. Die letzten 10cm der Kellerwabd ist die Dämmung. Im Erdgeschoss gibt es keine Dämmung. Deswegen ist im Rohbauzustand ohne die Dämmung der Kellerwand ein Versatz von 10cm. Also müsste die Schnurrgestell für den Keller 3,10m von der Grenze entfern stehen müssen. Laut dem Vermesser wurde das Schnurgestell 3,03m von de Grenze entfernt aufgestellt, da ein Versatz in den Plänen nicht angegeben ist. Wie jetzt aber der tatsächliche Abstand ist weiß ich immer noch nicht.
     
  20. #80 simon84, 01.06.2017
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    Ok denke der tatsächliche Abstand ist hier das wichtigste aber wenn es sich um 10 cm überschritten handelt wird eh nicht viel passieren
     
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