Keine Info Baustopp

Diskutiere Keine Info Baustopp im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe uns kann geholfen werden. Wir haben im Oktober 2016 angefangen zu bauen. Die Baugenehmigung lag...

  1. #1 Shannon100, 01.03.2017
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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe uns kann geholfen werden.

    Wir haben im Oktober 2016 angefangen zu bauen. Die Baugenehmigung lag seit Mitte August vor.
    In unserem Werkvertrag steht, dass die Baufirma 30 AT Zeit hat den Bau vorzubereiten, dass aber nur am Rand.

    Nun ist es so, dass der Rohbau steht, Fenster und Türen sind eingebaut und das Haus somit dicht.
    Wir haben eine Bauzeitgarantie von 6 Monaten. Da bei uns auf dem Bau wöchentlich leider nur max 2 Tage gearbeitet wird, ist die Zeit verständlicher Weise nicht ausreichend. Auf Nachfrage bei der Baufirma bekamen wir nur zur Antwort " es wird halt nicht jeden Tag am Bau gearbeitet"...ja das ist mir bzw uns auch bewusst, aber 2 Tage in der Woche ist ja wohl nicht normal.

    Also gut, am 19.01. bekamen wir von unserem BL einen Ablaufplan bis zur Übergabe. Der Elektriker hat an diesem Tag die Rohinstallation gemacht und ab dem nächsten Tag tat sich auf der Baustelle nichts mehr.
    Wir haben bei unserem Bauträger nachgefragt und bekkamen dann zur Antwort, dass der Gipser erwartet wird und den Innenputz macht.
    Nach 1. Woche habe ich dann mal gefragt was nun mit dem Gipser ist und das hier eine Woche Bauzeit verschwendet wurde. Ich bekam vom BL die Auskunft dass ich mich nicht aufregen soll, wir haben ja schließlich keinen Baustopp.

    Am 14.02. haben wir dann Überraschend einen Brief von unserem Bauträger bekommen mit folgendem Wortlaut: aufgrund der Temperaturen und Feuchtigkeit konnten keine Arbeiten stattfinden vom 20.01.-08.02....gut im Januar war es kalt, aber wir arbeiten lt Aussage vom Projektleiter "wetterunabhängig". Es bestand jedoch die Möglichkeit mit Heizern für Wärme zu sorgen. Und zum Thema Feuchtigkeit....naja, das Feuchtigkeit im Bau ist, ist schon klar...aber nen Baustopp wegen Feuchtigkeit wenn der Gipser dann den Innenputz macht ist ja wohl ein Witz.

    Lt Auskunft vom technischen BL müssen wir auch nicht gleich über einen Baustopp informiert werden, da der Bauträger der Auftraggeber für die Baufirmen ist und nicht wir und daher reicht es wenn der Bauträger informiert ist. Auf Anfrage was wir dann sind bekam ich leider keine Antwort nur ein lächeln seitens des BL.

    Was können wir hier machen? Unserer Meinung nach hat sich der Bauträger hier nur Zeit ergaunert.

    LG
     
  2. #2 Andybaut, 01.03.2017
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    es kommt drauf an was im Vertrag steht.
    Sind da 6 Monate Arbeitszeit oder ein Fertigstellungstermin in 6 Monaten benannt.
    Also steht da Arbeitszeit sind 6 Monate oder steht da Beginn XY, Fertigstellung ZZ?
     
  3. #3 Kriminelle, 01.03.2017
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein BL Bauleiter mal einfach so den Begriff Baustopp einem Kunden/Bauherrn entgegenwirft, da es sich bei einem Baustopp um einen Begriff handelt, der eine Maßnahme einer Bauaufsichtsbehörde beschreibt.
    Förmlich ist es eine Baueinstellungsverfügung, weil etwas rechtswidrig auf dem Bau verläuft. Kein Bauunternehmer nimmt dieses Wort freiwillig in den Mund.

    Außerdem hört es sich mir eher so an, als wenn ihr mit einem Generalunternehmer baut und nicht mit einem Bauträger... der muss sich nämlich überhaupt nicht ggü dem Käufer rechtfertigen, der GU nur bedingt dem Bauherrn. ->andere Rechtslage!


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  4. #4 Shannon100, 01.03.2017
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    Im Vertrag steht Fertigstellung innerhalb von 6 Monaten.
    Das wäre dann in KW13. Das werden sie aber nicht schaffen, da nur sporadisch gearbeitet wird.
     
  5. #5 LoSteinke, 01.03.2017
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    Die einzig wichtige Frage ist doch nur, ob das Bauunternehmen nur eine Bauzeitgarantie gibt, oder im Verzugsfall auch eine saftige Vertragsstrafe fällig wird. Wenn dort nur eine unverbindliche Bauzeitgarantie ohne schmerzhafte Folgen für den Unternehmer vorgesehen ist, kannst Du Dich schon mal drauf einstellen, dass das Haus nicht pünktlich fertig wird und Deinem Vermieter mitteilen, dass Du doch erst später ausziehst.
     
  6. #6 Shannon100, 01.03.2017
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    Ach der BL sagt noch ganz andere Sachen....

    Richtig auf dem Schreiben ist "Witterungsbedingte Baubehinderungsanzeige"

    Ja, es ist ein Generalunternehmer.

    Sorry das ich mich hier falsch ausgedrückt habe!

    Es geht auch nur darum, ob wir eine "Witterungsbedingte Baubehinderungsanzeige" akzeptieren müssen, da es sich um Tätigkeiten im Innenbereich handelt. Hier konnten wie schon geschrieben Heizer aufgestellt werden. Und der Innenputz ist auch mit Feuchtigkeit verbunden, daher unsere Verwunderung über die Einstellung der Tätigkeiten wegen Kälte und Feuchtigkeit.
     
  7. #7 Shannon100, 01.03.2017
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    Ja sie müssen bezahlen wenn sie im Verzug geraten.
    Die Wohnung in der wir jetzt wohnen ist unsere eigene und daher nicht das Problem.
     
  8. #8 Andybaut, 01.03.2017
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    Also eine itterungsbedingte Bauzeitunterbrechung ist nach einem VOB Vertrag (BGB weiß ich leider nicht)
    gar nicht mal so einfach.
    Ein Unternehmer muss in seine Bauzeit die Witterung grundsätzlich einrechnen.
    So wie jedes Jahr nicht ganz unverhofft am 24.12. Weihnachten vor der Tür steht, so ist in bestimmten Monaten mit
    Schlechtwettertagen zu rechnen.

    Beispiel fiktiv:
    Im Januar ist es jedes Jahr an 8 Tagen kälter wie -10°C und es regnet an 7 Tagen und macht Arbeiten im Freien unmöglich.
    Diese Zeiten sind jedes Jahr gleich und daher ist die Baustelle so voranzutreiben, dass diese Tage bereits eingeplant sind.

    Wichtig für dich:
    Der Behinderung widersprechen und zwar in Schriftform, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
    Auch darauf hinweisen, dass es sich um keine unbekannten Wetterphänome zu der Jahreszeit handelt.

    Es könnte ja auch sein, dass dieser Januar 20 Tage bei -10°C hat. Dann wären 12 Tage Behinderung in Ordnung.
     
  9. #9 Shannon100, 01.03.2017
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    Vielen Dank ;-)

    Hm haben BGB Vertrag....
    Ich denk dann werden wir Widerspruch einlegen, denn es handelte sich ja um Arbeiten im Haus und nicht aussen. In den Zeitraum gab es vom 20.01.-27.01. um die Minus 8 Grad und ab dem 28.01. waren es um plus 5 Grad und ab dem 02.02. waren es um die 8 Grad plus.
     
  10. #10 Andybaut, 01.03.2017
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    wichtig: alles dokumentieren und dem Vertragspartner diese Dinge zukommen lassen.
    Im Zweifel hilft das vor Gericht, falls es soweit kommt.

    Wer schreibt, der bleibt.
     
  11. #11 msfox30, 01.03.2017
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    Wichtig auch, den GU am eigentlich Tag der Fertigstellung in Verzug setzen, wenn er da nicht fertig ist. Nur so können danach besser Schadensersatzansprüche geltend bemacht werden. Besser ist natürlich eine Vertragsstrafe, aber es gibt GU's die machen das nicht, weil sie es nicht nötig haben. So nach dem Motto, wenn den Vertrag ohne Vertragsstrafe nicht akzeptiert, muss man sich eben einen anderen GU suchen.
     
  12. #12 Andreas Gr, 02.03.2017
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    Ich würde mal gerne wissen , wer die zusätzlichen Heizkosten zu tragen hat ? Der Gipser wohl eher nicht .
    Wenn 7 Tage -8 Grad herrschten , dann ist das Mauerwerk auch nicht sofort danach wieder +5 Grad warm.
     
  13. dibloe

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    Willkommen im Club ... ich bin in einer ähnlichen Situation und baue auch mit einem GU, BGB-Vertrag, Fertigstellungsgarantie (6 Monate) und Strafzahlung.
    Wir haben jetzt schon ein paar Baubehinderungsanzeigen bekommen, die aber immer nur kurzfristig galten und auch nachvollziehbar waren.

    Jetzt hatten wir eine Behinderungsanzeige, die seit dem 16. Januar galt und zum 20. Februar aufgehoben wurde - in Summe 36 Tage die der GU für sich beansprucht.
    In der Zwischenzeit konnte er aber Trockenbau, Innenputz, Rohinstallation Sanitär, FBH und Estrich machen...

    Nach erster telefonischer Rücksprache hieß es "Alles berechtigt, die Handwerker hatten ja immerhin deutlichen Mehraufwand und wir sollen froh sein, dass es nicht zum Totalstopp kam".
    Jetzt hat er nach dem Estrich erstmal 6 Wochen Pause eingeplant (statt 2), weil die Handwerker ja keine Zeit haben - ein Schelm, wer böses dabei denkt.

    Wir haben jetzt auch schriftlich Widerspruch eingelegt, mal gucken was passiert.
     
  14. #14 El Gundro, 04.04.2017
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    Ist doch alles ein altes Spiel. Die Geschäftsleitungen legen die 6 Monate mal fest weil es beim kunden gut klingt. Eine Vertragsstrafe klingt noch besser, weil man dann keinen Schaden nachweisen muss (als Kunde). Und letztendlich versucht der Bauleiter mittels Behinderungsanzeigen die Vertragsstrafe zu verhindern, weil er sonst bei seiner Geschäftsführung antanzen muss und erklären, warum er nicht fertig war.

    PS: ich finde ja den Begriff "Fertigstellungsgarantie" schon irgendwie geil ;) ... was soll das sein? Eine Zusage, dass man die im Vertrag vereinbarten Zusagen einhält?
     
  15. Lelui

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    Rechtlich beraten lassen, das ist eine Frechheit.
     
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