Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung

Diskutiere Freileitungsablösung und Netzkabelsanierung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Morgen, ich habe vom ortlichen Stromnetzbetreiber einen Brief mit beiligendem Netzanschlussvertrag erhalten. Konkret geht es darum, dass...

  1. #1 hELLfIRE, 06.03.2017
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    Guten Morgen,

    ich habe vom ortlichen Stromnetzbetreiber einen Brief mit beiligendem Netzanschlussvertrag erhalten.
    Konkret geht es darum, dass alle älteren Häuser in der Siedlung über einen Freileitungsanschluss versorgt werden.

    Der Stromnetzbetreiber möchte diese Freileitungen jetzt entfernen und dafür einen neuen Netzanschluss für jedes Haus errichten. Die kosten für die Errichtung vom Netzanschluss werden wohl vom Stromnetzbetreiber übernommen.

    Das Problem dabei ist jedoch.
    Die Freileitung geht aktuell bis zum Haus bis unters Dach.
    Im Dachstuhl ist ein Sicherungskasten (für mich also der aktuelle Netzanschluss) mit Hauptsicherungen angebracht. Von dort geht es nach unten zum eigentlichen Sicherungskasten mit Zähler.

    Der Stromnetzbetreiber möchte jetzt jedem Haus- bzw. Grundstücksbesitzer den Netzanschluss aber nur bis kurz hinter die Grundstückgrenze legen und auch nur diese Kosten tragen.
    Alle anderen Arbeiten die ab Netzanschluss (Grundstücksgrenze) bis zum Haus erfolgen müssen, soll der Haus- bzw. Grundstücksbesitzer selbst beauftragen und er soll auch selbst alle Kosten dafür tragen.

    Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
    Wie war das bei euch?
    Gibt es da keine Art Bestandsschutz der besagt das der Netzanschluss vom Haus- bzw. Grundstücksbesitzer in das Haus gelegt werden muss, weil er ja aktuell auch im Haus ist?
    Könnte man sich irgendwo diesbezüglich mal beraten lassen?
     
  2. #2 petra345, 16.06.2017
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    Wie ist das denn bisher ausgegangen?

    Die Übergabe hinter der Gartenmauer wird wohl nicht funktionieren. Wie will man denn die weiteren Kabel anschließen?

    Das geht doch nur, indem man das Kabel 4 * 35 mm² oder 4 * 50 mm² in einem Stück bis ins Haus legt und dort anschließt.
    Ggf stellt das EVU das ausreichend lange Kabel zur Verfügung und man darf sich um den Kabelgraben durch das Rosenbeet, die Abdeckung und den Anschluß kümmern.
     
  3. #3 hELLfIRE, 19.06.2017
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    Bisher gibt es noch keine nennenswerten Ergebnisse.
    Ich "verhandel" noch mit dem örtlichen Netzbetreiber.

    Das ist dem Netzbetreiber so ziehmlich egal. Der Netzbetreiber setzt den neuen Netzanschlusskasten nur noch bis kurz hinter die Grundstückgrenze und trägt auch nur dafür die Kosten.
    Wie dann das Kabel vom Netzanschlusskasten zum Haus gelegt oder verlegt wird, ist nicht mehr das Problem vom Netzbetreiber.
    Laut deren Aussage werden dafür weder die Kosten getragen noch das Material (z.B. Elektrokabel) zur Verfügung gestellt.
    Für diese Arbeiten muss der Eigentümer selbst eine Elektrofirma beauftragen und entsprechend auch selbst bezahlen.

    Das Problem bei mir ist. Ich habe ein Hammergrundstück mit einem ca. 40m langen und ca 2,25m breiten gepflasterten Weg zu Haus+Garage.
    Zum einen möchte ich den Netzanschlusskasten nicht auf der Zufahrt haben, weil er mir Platz wegnimmt um mit dem Auto vorbeizukommen.
    Zum anderen wird das sicher kein Schnäppchen werden, wenn ich vom Natzanschlusskasten kurz hinter der Grundstückgrenze die 50-60m Elektrokabel selbst ins Haus verlegen lassen darf.
    Der Punkt ist ja, dass ich den Netzanschluss bisher unterm Dach im Haus habe.
    Da oder in den Keller soll er auch wieder hin.
     
  4. #4 Andybaut, 19.06.2017
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    Kannst du dem ganzen nicht widersprechen?

    Ich habe das nun schon zum zweiten mal gelesen, dass ein Netzbetreiber scheinbar nur bis zur Grundstücksgrenze gehen will.
    Ich finde das zumindest ungewöhnlich, vielleicht ist es auch gar nicht zulässig.
    Zumindest bei einem Neubau ist es Aufgabe des Versorgers bis zum Hausanschlussraum zu fahren.
    Er darf das mit pauschalen pro lfdm verrechnen.

    Also mal die TAB vom Netzbetreiber googeln und nachlesen ob das zulässig ist.
     
  5. #5 msfox30, 19.06.2017
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    Ich kenne mich hier zwar rechtlich nicht aus, auch nicht wie es mit "Bestandschutz" aussieht. Aber aktuell verlegen die Versorger immer nur bis zur Grundstücksgrenze auf ihre Kosten. Dort wird vermutlich eine Hausanschlusssäule mit Sicherungen gesetzt (so ist es bei uns). Ab da kannst du dann entscheiden, wie du das Kabel verlegst. Wenn der Aufwand für das Schachten zu groß ist, so setz doch wieder einen Mast und verlege das Kabel auf deinem Grundstück wieder oberirdisch. Das Kabel an sich hast du ja noch. Im Idealfall reicht es auch noch am Mast runter bis zur Hausanschlusssäule.
    Sieht sicher nicht schick aus, ändert aber am aktuell Bild nichts und ist vermutlich die billigste Lösung (Kosten für Mast + Hausanschlusssäule (mal bei e...kleinanzeigen.de schauen.))
     
  6. #6 msfox30, 19.06.2017
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    Also hier bei der SWH nicht. Ab Grundstücksgrenze zahlt der Eigentümer...
     
  7. #7 petra345, 19.06.2017
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    Wenn man die Preise der Versorger für jeden Meter Kabel betrachtet solltest Du vielleicht noch einmal froh sein, wenn Du die Entscheidung selbst treffen kannst.

    Vielleicht kannst Du ja den Bagger mit den Nachbarn gemeinsam bestellen.

    Ärgerlich ist eben der gepflasterte Weg. Wenn dort aufgebuddelt werden muß, solltest Du ein oder besser zwei 100er-Abwasserrohre als Schutzrohre und für spätere Leitungen verlegen und ein vermutlich 4 * 25 mm² Kabel einziehen. Niederspannungskabel sollen 60 cm tief liegen, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe. Sonst waren es 80 cm, wenn das falsch sein sollte. Das EVU wird dir sicher auch einige Meter Trassenband überlassen und dir die richtige Tiefe mitteilen.

    Den Rest macht dann der Elektriker.
     
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