Darf Bauträger den Bau einfach "auf Eis legen"

Diskutiere Darf Bauträger den Bau einfach "auf Eis legen" im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir wollen im April ein EFH über einen Bauträger bauen. Vertrag ist unterschrieben, Finanzierung steht. Könnte also los gehen......

  1. #1 Corinna192, 08.03.2017
    Corinna192

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    Hallo!
    Wir wollen im April ein EFH über einen Bauträger bauen.
    Vertrag ist unterschrieben, Finanzierung steht. Könnte also los gehen...

    Jetzt hat unser Bauträger ein Bodengutachten erstellen lassen, der Gutachter empfiehlt uns eine Drainage zu legen oder eine WW einzubauen.

    Wir möchten die WW nicht haben (haben uns mit den Nachbarn u der Gemeinde unterhalten die alle KEINE WW haben u nie Problene mit einem feuchten Keller hatten. Ist ein älteres Baugebiet, manche Häuser stehen schon 50 Jahre...)

    Haben jetzt ein Nachtragsangebot von unserem Bauträger für die WW bekommen (15.000€). Er schreibt dazu:
    "Sie müssen den Nachtrag unterschrieben mitbringen damit wir mit dem Bau anfangen können. Ansonsten muss ich alles aus Eis legen."

    Jetzt meine Frage, darf er dass? Wo sollen wir uns hinwenden? Verbraucherzentrale? Gleich zum Anwalt?

    Ich hoffe ihr könnt uns helfen!

    LG
     
  2. #2 Gast34826, 08.03.2017
    Gast34826

    Gast34826 Gast

    der Bauträger hat das Recht, auch später, nach Baubeginn,Sie mit vielen weiteren Zusatzkosten für vermutlich ungeplante Maßnahmen zu überraschen.

    Sie haben jederzeit die Möglichkeit und das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
    Besser jetzt, als später.
     
  3. #3 Andybaut, 08.03.2017
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    Der war gut Dachmann.
    Da stimm ich zu 100% zu.
     
  4. #4 Gast34826, 08.03.2017
    Gast34826

    Gast34826 Gast

    @Andybaut;
    Ich meine, wier beide sollten bei Gelegenheit einen Kürnbacher Schwarzriesling trinken.
    Alkohol löst zwar nicht die Probleme der welt, aber man kann sie vergessen.
     
  5. #5 Andybaut, 08.03.2017
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  6. Yilmaz

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    Das ist so nicht einfach. Bauträger kann bedenken anmelden und Bauherr kann das ignorieren!
    Nur für undichten keller kommt der Bauträger nicht mehr auf. Ob man das so möchte?
    Das Recht zum Rücktritt aus dem Vertrag hat man jederzeit aber dem Bauträger steht die komplette Bausumme zu!!!
    Wird später zwar nicht alles anerkannt aber sein ausfall bekommt der auf jedenfall
     
  7. #7 Gast943916, 08.03.2017
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @Andybaut und Dachmann, euch ist der Wein wohl schon vor dem trinken in den Kopf gestiegen....
    aus dem Vertrag rauskommen wird nicht so einfach sein, das ist zum einen eine Frage des Vertrages und zum anderen der Kosten
    wie Yilmaz richtig schreibt kann das sehr teuer werden.
    Ich würde an stelle des TE einen BAUFACHanwalt befragen, so eine Auskunft und evtl. das prüfen des Vertrages (sollte eigentlich vor dem unterzeichnen passieren)
    kostet kein Vermögen, eine einfache Kündigung dagegen kann sehr teuer werden
     
  8. #8 Andybaut, 08.03.2017
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    "Sie müssen den Nachtrag unterschrieben mitbringen damit wir mit dem Bau anfangen können. Ansonsten muss ich alles aus Eis legen."

    wenn mir ein Vertragspartner gleich zu Beginn so kommt, dann würde ich da lieber rauswollen.
    Hier wird versucht den Kunden unter Druck zu setzen. Egal ob der Grund richtig oder falsch ist, aber die Vorgehensweise ist
    eine die mich bei einem Vertragspartner vor den Kopf stoßen würde.
    Einen Vertrag unbegründet kündigen würde ich auch nicht,
    aber
    die Vorlage des GU´s elegant aufnehmen und ihm zeigen wer hier das sagen hat.

    es wäre interessant zu wissen ob die Formulierung "sonst muss ich alles auf Eis legen" schon eine einseitige Kündigung darstellt.
     
  9. #9 Gast34826, 08.03.2017
    Gast34826

    Gast34826 Gast

    Lieber Gipser
    keiner redet von "einfach kündigen".

    Und es muss nicht Kürnbacher Schwarziesling sein -es geht auch wunderbar Palmbräu.
     
  10. #10 Gast943916, 09.03.2017
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    dann solltet ihr die Kommentare besser verfassen

    nebenbei bemerkt, ich würde auch versuchen da raus zu kommen, aber das ist eine Preisfrage
     
  11. #11 Leser112, 09.03.2017
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    Von einem BT kauft man, baut jedoch nicht mit ihm.
    Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig sich angehende Bauherren mit grundsätzlichen Begrifflichkeiten auskennen.
    Vertrag ist unterschrieben, Finanzierung steht. Könnte also los gehen...
    Haften für das Werk muss der AN, nicht die Nachbarn oder Ihr selbst!
    Ausschlaggebend ist primär stets, was vertraglich vereinbart wurde. Grundlage hierfür die BLB. Ist diese oberflächlich bzw. luschig formuliert, kann so etwas passieren. Dem GU/GÜ sollte man allerdings nicht vordergründig Absicht unterstellen, Nachaufträge zu ergaunern. Immerhin hat er Rücktritt vom Vertrag angeboten.
     
  12. #12 El Gundro, 22.03.2017
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    Niemand kann euch zwingen, eine WW zu beauftragen. Der Bauträger/Baufirma/GU (wer genau auch immer) kann seine Bedenken anmelden. Dies hat er getan. Die Entscheidung, diese zu bauen oder nicht liegt alleine bei Euch. Solltet Ihr diese ablehnen, wird die Baufirma natürlich die Gewährleistung für Schäden, die mit einer WW vermieden worden wären, ablehnen.
    Ihr selbst trefft die Entscheidung, tragt aber auch alleine die Konsequenzen dafür.

    Wahrscheinlich tut sich die Baufirma bei einer WW leichter und versucht diese grundsätzlich dem Kunden aufzuschwatzen. Alte Regel: Zum Angebot der Billigste sein und dann über zusätzlich erforderliche Leistungen der Teuerste werden.
     
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