wieviel KW sollte der Brennwertkessel haben und was sollte die Kosten?

Diskutiere wieviel KW sollte der Brennwertkessel haben und was sollte die Kosten? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir haben einige Kostenvoranschläge eingeholt, bezüglich einer neuen Heizung. Sprich Brennwertkessel, 200L Warmwassertank,...

  1. #1 Melli13, 17.03.2017
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    Hallo,

    wir haben einige Kostenvoranschläge eingeholt, bezüglich einer neuen Heizung.
    Sprich Brennwertkessel, 200L Warmwassertank, Druckausgleichbehälter, Pumpen usw... Eingebaut werden sollte eine Buderus GB212 40kw mit RC300. Sowie eine Kaminsanierung (einziehen eines Kunststoffrohres--wohl Pflicht, bzw. ein muss!?)

    In den Angeboten wird allerdings oft nur eine 30kw Anlage erwähnt. Die soll angeblich völlig ausreichend sein. Jetzt wollte uns der letzte Kundendienstberater eine 26kw Anlage andrehen....??!!

    Hier mal ein paar Eckdaten:
    Haus Bj: 1945-1970 (wurde 2x angebaut)
    Doppelverglasung
    4 Wohnungen 380m² über 2 Etagen
    Gasverbrauch ca. 63000KWh
    Zz. eingebaute ist eine 40kw Buderus Niedertemperaturkessel von 1986, welcher aber teildefekt ist (elektronik)

    Wieviel KW sollte die Anlage haben?

    Kostenvoranschläge, bzw. Festpreisangebote haben wir von 6400-11000€ erhalten, wobei das günstigste Angebot uns sehr komisch vorkommt, da die Firma direkt die volle Summe haben will und das teuerste selbst die eigene Anfahrt des Firmenfahrzeuges in Rechnung stellt. Ganz zu schweigen von den 56 Arbeitsstunden die da anfallen sollen (andere listeten nur 16-20Std. auf)

    Jetzt hat uns ein Bekannter erzählt, dass sein Arbeitskollege sich seine Anlage übers Internet kommen lassen hat und so alleine über 2000 Euro gespart hätte. Die Anlage wurde dann von einem Fachberieb montiert. Ist das so zu empfehlen?
     
  2. am1003

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    Welche Heizlast brauchst du denn? Gibt es denn eine Heizlastberechnung? Diese sagt dir dann, wieviel kW du benötigst. Alles andere ist ein Schuss ins Blaue und beruht auf Vermutungen und Wahrscheinlichkeitsberechnung.

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  3. #3 Leser112, 17.03.2017
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    In dem Gasverbrauch stecken sämtliche Unzulänglichkeiten der vorhandenen Heizungsanlage (Anlagenaufwandszahl).
    Insbesondere eine meist Überdimensionierung des vorhandenen Wärmeerzeuges.
    Vermutlich hat sich der zu Tode getaktet ;-)
    Nach berechneter oder ermittelter Normheizlast!
    Sollte mich wundern, wenn ein Anlagenbauer die Garantie für eine fremdgekaufte Anlage übernimmt ;-)
     
  4. #4 Melli13, 17.03.2017
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    wie berechnet man sowas? Uns wurde gesagt 80Watt pro m² würden reichen

    die Garantie läuft ja nicht über den Heizungsmonteur, sondern über Buderus selber.
     
  5. am1003

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    80 W/m2 sind nur ganz grob überschlagen.

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  6. #6 Leser112, 18.03.2017
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    Grundsätzlich nach DIN EN 12831 (ausführliches Verfahren). Hierzu müssen die U-Werte aller wärmeübertragenden Bauteile sowie deren Aufbau bekannt sein, was im Bestand manchmal schwierig ist.
    Als Alternative bietet sich eine Ermittlung mittels Messung über WMZ an, die ich stes empfehle.
    Wer selbst einmal Heizlastberechnungen durchgeführt hat, weiß, dass hier mitunter erhebliche, raumweise Differenzen auftreten. Die Summe der Raumheizlasten entspricht übrigens nicht der Normheizlast!
    Richtig, der Hersteller ist Garantiegeber, aber nur wenn fachgerechte Installation erfolgte. Bitte mal die Garantiebedingungen durchlesen.
     
  7. #7 LoSteinke, 18.03.2017
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    Kauf über's Internet ist bei einer Heizung das Dümmste, was man machen kann. Moderne Anlage sind mittlerweile extrem komplex und haben hunderte (!) Regelparameter. Ein Heizungsbauer, der freiwillig ein Gerät einbaut, das er nicht selbst geliefert hat, wird die Fremdanlage niemals so genau kennen, wie die Geräte der Hersteller, für die er selbst Vertragspartner ist. Also wird er sie nicht optimal einstellen können, dennn das braucht viel Erfahrung und Zeit. Und gerade bei einem Mehrfamilienhaus würde ich mir den Stress mit den Mietern nicht antun wollen, wenn die Heizung im Winter ausfällt und es vor Ort keinen Vertragskundendienst gibt, der innerhalb von 24h die Anlage wieder zum Laufen bekommt.
     
  8. #8 Theo Kern, 25.03.2017
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    Heizlast ist gut 30kW (errechnet aus dem Verbrauch).
    Entspricht auf den 80W/m².
    Das ist aber logischerweise der Durchschnitt über die gesamte Wohnfläche und sagt somit wenig aus über den Wärmebedarf der einzelnen Wohnbereiche.
    Hier muss entsprechend der Lage und der Nutzung individuell gewichtet werden.
     
  9. #9 Fred Astair, 25.03.2017
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    Das hätte ich gern mal vorgerechnet, wie man aus dem Verbrauch die Heizlast errechnet.
     
  10. #10 Leser112, 25.03.2017
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    Wie kommt man zu derartigen, völlig undefinierten Aussagen?
     
  11. #11 Leser112, 25.03.2017
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    Korrekt, das ist absolut nicht möglich, da im Verbrauch auch die Unzulänglichkeiten des vorhandenen WE enthalten sind (Anlagenaufwandszahl).

    Dennoch gelingt es im Bestand die sinnvoll notwendige Heizlast zu ermitteln, wenn WMZ den jeweiligen Energieedarf für Hzg u. WW gegistriert haben.

    [​IMG]
     
  12. #12 Theo Kern, 30.03.2017
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    Selbstverständlich ist das möglich.

    Das macht derjenige der die Energiebedarfsbescheinigung auf der Basis des Verbrauchs ausstellt auch nicht anders.

    So einfach ist das aber nur wenn bis dahin mit Gas, Öl, Holz usw. geheizt wurde und wenn Verbrauchszahlen über ein paar Jahre vorliegen.
    Auch dann ist es nötig die Jahresverbräuche kritisch zu gewichten und auch das bisherige Heizverhalten zu gewichten.

    Wärmemengenzähler wären da nur beim Einsatz von Wärmepumpen nötig.
     
  13. #13 Leser112, 30.03.2017
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    Welche belastbare, tasächlich verwertbare Aussagen ergeben sich hieraus? Keine!
    Verbrauchszahlen beinhalten stets die Energieffizinz der verwendeten Anlagentechnik.
    Verbrauch = Anlagenaufwandszahl x tatsächlichem Energiebedarf.
    Falsch, Energiemengenzähler sind stets und grundsätzlich sinnvoll, völlig egal um welche Art de Wärmeerzeugung es sich handelt.
    Hiermit wird festgestellt, was im praktischen Betrieb tatsächlich benötigt wurde und was hierfür tatsächlich aufgewendet bzw. bezahlt werden muß (Verbrauchszähler).
    Dass hierbei bei luftgeführter Wärmeüertragung infolge Holzverbrennung erhebliche Probleme vorhanden sind, ist dabei unbestritten.
     
  14. #14 Theo Kern, 30.03.2017
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    Falsch.

    Es ergibt sich schlicht die Heizlast ermittelt aus dem Verbrauch der Vergangenheit.

    Diese Art der Ermittlung funktioniert also nur bei Häusern die bereits bewohnt werden und bei denen ausschließlich der Heizkessel erneuert werden soll.
    Mit dem Raumwärmebedarf hat das nichts zu tun.
    Der könnte nur mit einem Wärmezähler der lediglich die in dem Raum abgegebene Wärme misst ermittelt werden.

    Wird der Kessel im Zusammenhang mit z.B. neuen Fenstern oder einer Dämmung ausgetauscht hilft dieses Verfahren nicht.

    Dass dabei Wirkungsgrade berücksichtigt werden müssen ist so selbstverständlich dass man das nicht erwähnen muss.

    Auf der Basis der ENEV-Berechnung kann man mit dem Verfahren auch mit hinreichender Genauigkeit auf die Heizlast schließen.
    Die wird bei der ENEV ja wohlweislich nicht ermittelt.
    Dann wäre ja schließlich der Ersteller der Berechnung verantwortlich wenn die Heizung schlecht ausgelegt ist und nicht der Heizungsbauer.
     
  15. #15 Fred Astair, 30.03.2017
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    Nein Herr Kern,
    Zwischen dem Jahresenergieverbrauch und der Heizlast besteht nur ein ganz loser Zusammenhang, der für eine Kesselauslegung völlig ungeeignet ist. Neben den Wirkungsgraden und den Witterungsverläufen spielt das Nutzerverhalten die entscheidende und dominierende Größe.
    Bitte verbreiten Sie nicht weiterhin solche Unwahrheiten.
    Die Heizlast ist aus der Gebäudegeometrie und -beschaffenheit und der Temperaturanforderung der einzelnen Räume zu berechnen.
     
  16. #16 Leser112, 30.03.2017
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    Wieder falsch, denn Verbräuche sind Ergebnis der vorhandenen Energieeffizienz betriebener Anlagen.
    Energieverbrauch = Anlagenaufwandszahl x tatsächlichem Energiebedarf!
    Völlig falsch! Siehe:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?100736-EnEV-h%E4ufig-missverstanden
    Für das wirtschaftliche Endergebnis für den Bauherren bzw. AG sind stets der Anlagenplaner und der Ausführende gemeinschaftlich verantwortlich. Der Ausführende kann sich der wirtschaftlichen Haftung nur entziehen, wenn er konkret den Dimensionierungsvorgaben des Planers entsprechend gehandelt hat.
    Für individuelle Abweichungen von der vorgegebenen Planung/ Dimensionierung muß er selbstschuldnerisch haften!
     
  17. am1003

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    Leider sagt eine Berechnung nach Verbrauch nicht aus, ob die Räume ausreichend warm werden, oder als Beispiel nur 18Grad haben.

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  18. #18 Leser112, 30.03.2017
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    Korrekt, daher lehne ich Verbrauchsausweise grundsätzlich ab. Ein Rentnerehepaar, welches im Winter auf Mallorca verweilt, hierdurch beim Verkaufsobjekt geringe Verbräuche dank Fostschutzstellung der Heizung, suggeriert, kann man ja wohl nicht ganz ernst nehmen.
    Allerdings, Dumme und Naive gibt es stets ;-)
     
  19. #19 Melli13, 31.03.2017
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    wir haben uns entschlossen einen BWK mit 35KW zu nehmen.
    Jetzt sind wir ein bischen getrennter Meinung was den Hygienespeicher anbelangt. 300 Liter soll er haben. Zwei Modelle stehen zur Auswahl.
    1. http://killus-technik.de/product_info.php?info=p1181_OEG-Hygienespeicher-300-Liter-mit-1-Solarwaermetauscher.html

    oder (allerdings direkt beim Hersteller geordert)

    2.http://www.ebay.de/itm/152471794502?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT

    Unterschieden sich leider wie Tag und Nacht. Edelstahl gegen Kupferwärmetauscher, Energieklasse B gegen D, 717€ gegen 1200€, zu welchem würdet ihr raten?


    der käme auch noch in Frage.. soll ebenso wieder andere besser als der von Hellmann sein

    http://www.ebay.de/itm/121944465657?ul_noapp=true

    Nur leider reagiert der Verkäufer auf eine erneute Anfrage nicht mehr.
     
  20. #20 Fred Astair, 31.03.2017
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    Warum willst Du jetzt unseren Rat, wo Du bei der Wärmeerzeugerdimensionierung darauf pfeifst?
     
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