Dringend Hilfe zu Baumängel nach Abnahme angezeigt

Diskutiere Dringend Hilfe zu Baumängel nach Abnahme angezeigt im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgender angenommener Fall: Neubau Bungalow Bauherrin techn. nicht sehr versiert. Nach der Abnahme wird er von einem Nachbarn (Maurer)...

  1. #1 Klaas99, 21.03.2017
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    Folgender angenommener Fall:

    Neubau Bungalow
    Bauherrin techn. nicht sehr versiert.
    Nach der Abnahme wird er von einem Nachbarn (Maurer)
    darauf angesprochen, dass die Verblender nicht richtig
    vermauert wurden. Die Bauherrin stellt im Nachgang fest:

    1.
    Fugen liegen bei einem verwendeten Klinker NF als Stoßfuge bei bis 20mm und Lagerfuge bis 30mm. DIN 1053 besagt 10 mm bzw. 12 mm.

    2.
    Durch Abspritzen der Fassade per Schlauch direkt nach dem Verfugen sind die Fugen grau statt ursprünglich schwarz.

    3.
    Auf Grund der nassen Witterung konnte auch erst nach der Abnahme festgestellt werden, dass die Glasur der Klinker großflächig durch Absäuern beschädigt wurde. Klinker sind fleckig. DIN 18330 untersagt ebenso wie die Verarbeitungsrichtlinien des Klinkerherstellers den Einsatz von Säure oder säurehaltigen Mitteln.

    4.
    Das Überbindemaß unterschreitet die Anforderungen nach DIN 1053 um bis zu 10 mm

    5.
    Klinker wurden in einem erheblichen Maß schief gemauert und der „wilde Verband“ mit wildem Mauern verwechselt.

    Die Bauherrin hat die Mängel sofort schriftlich und detailliert dem Bauunternehmer mit
    Fristsetzung angezeigt. Dieser weist alle Mängel, da erst nach Abnahme angezeigt, von
    sich.

    Bauvertrag ohne Angabe ob BGB oder VOB jedoch mit Hinweis auf „anerkannte Regeln
    der Technik“

    Frage:
    Sind die Mängel gerechtfertigt?
    Besteht auch Anspruch trotz Abnahme?
    Wie soll gegebenenfalls die Bauherrin weiter vorgehen?

    Danke für das Lesen und qualifizierte Kommentare
     
  2. #2 Gast943916, 21.03.2017
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    "angenommene" Fälle, sind immer so eine sache....
    warum nicht offen schreiben was los ist?
     
  3. #3 Andybaut, 21.03.2017
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    dann spielen wir mal einen fiktiven Fall durch :mega_lol:

    Wenn nichts im Vertrag steht, ist es ein BGB Vertrag.
    Ein Mangel ist ein Mangel, auch nach der Abnahme.
    Es dreht sich hier lediglich die Beweislast um.

    Ob das Mängel sind kann ich nicht sagen, da ich leider noch nie solch eine Fassade gebaut habe,
    klingt mir aber durchaus nachvollziehbar.
     
  4. #4 Klaas99, 21.03.2017
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    Mia culpa
    Aber in einigen Foren sind bei z.T. rechtliche Fragen persönliche Angaben zu unterlassen. Darum fiktiv.
    Aber der Fall ist so passiert. Die Bauherrin ist eine Bekannte von mir und ziemlich ratlos.
    Gutachter und Anwalt sind, wenn Mängel nicht anerkannt werden und Kosten vom Bauunternehmer zutragen sind,
    für die Dame finanziell nicht stemmbar.
    Zudem lehnen verschiedene Gutachter auf Grund des Bekanntheitsgrades des Bauunternehmers jegliche Beratung ab.
     
  5. #5 Andybaut, 21.03.2017
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    Das mit dem Gutachter kostet Geld und ist vor Gericht ohnehin nicht relevant, da die Gegenseite das Gutachten
    nicht anerkennen muss.
    Du hast doch schon alles aufgeschrieben was relevant ist.
    Etwas anderes tut der parteiische Gutachter auch nicht.
    Er wird Normen zitieren und die Abweichungen mit Fotos belegen.
    Damit schickt er dich zum Anwalt um Klage zu erheben.

    Einzige Ausnahme:
    Die Gegenseite sieht das Gutachten und sagt :
    "Oh Gott, er hat ein Gutachten. Jetzt haben wir verloren. Wir bessern das lieber aus und entschuldigen uns"

    Halte ich für sehr unwahrscheinlich

    Wenn´s vor Gericht geht, wird der Richter sagen:" kann ich nicht beurteilen ich brauche ein Gutachten".
    Da die Gegenseite dein Gutachten nicht anerkennt, wird es auf einen vom Gericht bestellten
    Gutachter hinauslaufen.
     
  6. #6 Wieland, 21.03.2017
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    Geh zur Handwerkskammer und lasse die Sache prüfen. Eine Wand fängt mit so viele Dreiviertel Steine an wie sie Köpfe dick ist.

    Grüße aus Dubai

    Michael Wieland
     
  7. #7 petra345, 21.03.2017
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    Das mögen Mängel sein, aber viele sind nur unwesentlich.
    Entscheidend ist aber, sie waren bei der Abnahme vorhanden, sie waren sichtbar und sie wurden nicht schriftlich angezeigt sondern hingenommen. Daß der Bauherr nicht fachkundig war spielt keine Rolle. Dafür kauft man sich einen Fachmann als seinen fachkundiger Vertreter.

    ALSO: Mangel ja, aber Anspruch mit der bedingungslosen Abnahme verwirkt.
     
  8. #8 El Gundro, 22.03.2017
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    Hier zählt leider wirklich die Abnahme. Bei der Abnahme sind ALLE Mängel zu benennen. Ob diese dann nachgebessert werden oder man es anderweitig regelt, ist ein anderes Thema. Die Abnahme ist wie bei einem Kauf eines Neuwagens der Zeitpunkt der Übergabe: Nachdem ich das Auto übernommen habe, brauche ich mich über Kratzer im Lack nicht mehr beschweren, weil diese zum Zeitpunkt der Übergabe sichtbar waren. Anders verhält es sich bei versteckten Mängeln, die nicht ohne weiteres erkennbar sind.

    PS. Das Gutachten könnte theoretisch auch der Nachbar als Maurer erstellen. Für private Gutachten ist der Begriff "Gutachter" nicht geschützt, und fachlich Ahnung scheint er ja zu haben.
    Wenn die Firma das aber nicht akzeptiert, hilft wirklich nur noch der Anwalt.
     
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