bodentiefe Fenster/Türen

Diskutiere bodentiefe Fenster/Türen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, es handelt sich um das Bundesland: Hessen und einen Neubau 09/2016. Durch die Anpassung an die Straße, die auch der Bauträger...

  1. #1 Pungschti, 22.03.2017
    Pungschti

    Pungschti

    Dabei seit:
    22.03.2017
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Pfungstadt
    Hallo,

    es handelt sich um das Bundesland: Hessen und einen Neubau 09/2016.

    Durch die Anpassung an die Straße, die auch der Bauträger erstellte, wurde unsere Doppelhaushälfte/Lichtschächte um mehr als 30 cm nach oben gebaut.

    Frage: Nützt hier die Einsichtnahme in den Freiflächenplan etwas wegen der Bauhöhe (ursprüngliche Planung/aber so jetzt ausgeführt)
    Es erfolgte keinerlei Mitteilung des Bauträgers über diese Änderung.

    Dadurch entstand ein Abstand von 36 cm der seitlichen bodentiefen Fenster (es ist eine normale Glastür die zu öffnen ist und eine Doppeltür die zweiflügelig zu öffnen ist) zum Boden des Stellplatzes. Es handelt sich nicht um einen Austritt auf eine Terrasse. (s. Bilder)

    Unter diesen bodentiefen Fenstern (s. Bilder), befinden sich jeweils ein Lichtschacht mit Gitterabdeckung. - Ein Austritt der bei bodentiefen Fenstern ja gewünscht ist, ist bei beiden bodentiefen Fenster so nicht möglich.

    Antwort des Bauträgers: "Es sind keine Terrassentüren (haben wir auch nie gesagt) sondern bodentief nach innen zu öffnende Fenster, die nicht als Austritt vorgesehen sind". - Kosten für einen Ausgleich der Höhe (Tritt/Stufe) würden sie nicht übernehmen.

    Bei 36 cm Absturzkante geht es um die Sicherheit und Unfallgefahr, die ich gerne durch eine Stufe/andere Möglichkeiten? und nicht um eine Absturzsicherung (Bsp.:Französischer Balkon)!

    Vielen lieben Dank für eine Nachricht, evt. auch etwas über Baurecht, bodentiefe Fenster andere Bsp. oder sogar Urteile. :28:

    Mit freundlichem Gruß

    T.
     

    Anhänge:

  2. #2 OutdoorShop, 22.03.2017
    OutdoorShop

    OutdoorShop

    Dabei seit:
    09.10.2016
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Onlinehandel
    Ort:
    Krefeld
    Ich kann nur für NRW sprechen, aber hier müssen doch Absturzischerungen erst ab 1 Meter Sturztiefe angebracht werden - da lägen ja die 30cm weit drunter....

    Bist du dir sicher, dass eine Absturzsicherung zwingend erforderlich ist?
     
  3. #3 Pungschti, 22.03.2017
    Pungschti

    Pungschti

    Dabei seit:
    22.03.2017
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Pfungstadt
    Vielen Dank für die Info.

    Genau darum geht es mir ja. - Es geht nicht um eine Absturzsicherung! Das ist mir bekannt.

    Es geht hier um die Sicherheit beim Austritt eines bodentiefen Fensters/Tür im EG. Da können 36 cm/(100 cm) zum Boden, unmöglich als kein Sicherheitsrisiko durchgehen.
    T.
     
  4. #4 Gast82596, 22.03.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Dann mach ein Geländer hin.:mega_lol: Wird wunderbar ausschauen. Du schreibst das du nicht durch die Fenster raus gehen willst. Für was willst du denn dann da eine Sicherung??
     
  5. #5 OutdoorShop, 22.03.2017
    OutdoorShop

    OutdoorShop

    Dabei seit:
    09.10.2016
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Onlinehandel
    Ort:
    Krefeld
    Er will ja austreten, aber der Bauträger will nicht....
     
  6. #6 Andybaut, 22.03.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Du möchtest irgendeine Handhabe gegen den Bauträger, der etwas gemacht hat, das dir nicht gefällt, richtig?

    Also mit dem Sicherheitsrisiko der recht hohen Schwelle wird das nichts.
    Es wäre bautechnisch verrückterweise nur dann theoretisch gefährlich, wenn eine Schwelle da wäre.
    Eine Schwelle könnte man als Treppe definieren und hinter denen darf nicht direkt eine Türe kommen.

    Erstaunlicherweise gibt es gegen eine solch, zugegebenermassen kuriose Konstruktion, keine Einschränkung.
    Ist doof aber nicht verboten.
     
  7. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.641
    Zustimmungen:
    927
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ein "bodentiefes Fenster" meint immer eine Niveaugleiche der Fensterunterkante ("Brüstungshöhe 0") mit dem Fertigfußboden. Eine (auch nur annähernde) Terraingleiche des Erdgeschoßfußbodens ist daraus nicht abzuleiten, und erst recht nicht damit garantiert.

    Wenn man diese Fenster dennoch als Fenstertüren und Austritte nutzen will, dächte ich in diesem Fall an senkrechte Stangen in der Art wie Haustür-Stoßgriffe. Eine Traumlösung ist das nicht, aber geplant hätte man wohl anders.
     
  8. #8 Gast82596, 22.03.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    im Text steht aber: Es handelt sich nicht um einen Austritt auf eine Terrasse. (s. Bilder)
     
  9. #9 OutdoorShop, 22.03.2017
    OutdoorShop

    OutdoorShop

    Dabei seit:
    09.10.2016
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Onlinehandel
    Ort:
    Krefeld
    Zitat vom TE im Eingangsthread:
    Unter diesen bodentiefen Fenstern (s. Bilder), befinden sich jeweils ein Lichtschacht mit Gitterabdeckung. - Ein Austritt der bei bodentiefen Fenstern ja gewünscht ist, ist bei beiden bodentiefen Fenster so nicht möglich.

    :shades
     
  10. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.641
    Zustimmungen:
    927
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Die Zwischenstufe zur Teilung des Höhenunterschiedes könnte ja ebenso ein Gitterrost sein. Mit Stilettos nützt dann auch ein Griff zum festhalten nichts *LOL*
     
  11. #11 Gast82596, 22.03.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Es handelt sich "nicht um einen Austritt" bei dem "ein Austritt gewünscht" ist. Ich bin verwirrt :think
     
  12. #12 Pungschti, 22.03.2017
    Pungschti

    Pungschti

    Dabei seit:
    22.03.2017
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Pfungstadt
    Das war genau meine Vorstellung mit der Zwischenstufe, den 36 cm, egal ob man bodentiefes Fenster oder Tür dazu sagt (ist meine Meinung) ist für mich eine Unfallgefahr und hat nichts aber auch garnichts mit einer Absturzsicherung zu tun.

    - Der Absturz ist das Herabfallen von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand.
    - Die Absturzhöhe ist der senkrechte Höhenunterschied zwischen der Standfläche und der angrenzenden tiefer liegenden ausreichend großen und tragfähigen Fläche.

    -Es gibt auch noch Begriffbesimmungen zu: Absturzsicherung; Umwehrung; Umwehrungshöhe, Brüstung. - Darum geht es hier nicht!

    Hier geht es um eine Gefahrenstelle(Sturz aus dem ...). Es steht ja nicht geschrieben, dass man nicht aus dem bodentiefen Fenster heraustreten kann/darf.

    Ich drehe mich auch etwas im Kreis, so nach dem Motto 5 Gutachter und 6 Meinungen, den ich habe noch keine Informationen bekommen, wie welche und ob es überhaupt Vorschriften/Verordnungen/Urteile für meinen Sachverhalt gibt. - Es gibt bestimmt eine Regelung, wir sind doch in Deutschland:bef1021:
     
  13. #13 Pungschti, 22.03.2017
    Pungschti

    Pungschti

    Dabei seit:
    22.03.2017
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Pfungstadt
    Bei bodentiefen Fenster im EG ist ein Austritt gewünscht. Es gibt keine Vorschrift die das verbietet. - Auch wenn der Bauträger schreibt, "nicht aus Austritt vorgesehen sind". Dann hätte der Bauträger nicht solche bodentiefen Fenster anbieten dürfen, sondern bodentiefe Fenster geteilt, die nur oben zu öffnen sind.:bef1006:
     
  14. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.641
    Zustimmungen:
    927
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Zu Deinen Regelungen: Es gibt keine, weder auf Bundes-, noch auf Länderebene:

    Aus dem Fenster zu springen)
    ist nicht verboten - mindestens so lange man die Gefährdung anderer Personen vermeidet. Du darfst Deine Fenstertüren also ungestraft dazu gebrauchen, beliebig oft zwischen Haus und Garten zu wechseln.

    Diesen Sprung in zwei Schritte zu unterteilen)
    nimmt Dir ebenfalls niemand. Die technische Konsequenz für die weitere Brauchbarkeit der Lichtschächte wurde angesprochen.

    Ein Gesetz, daß ein Bauträger vor bodentiefen Fenstern das Grundstück auf Fußbodenhöhe aufzuschütten hat)
    hat meines Wissens aktuell noch keine Partei oder Wählervereinigung im Programm. Das allein aus dem Begriff "bodentiefe Fenster" zu assoziieren, ist Deine Privatinterpretation, die vom Verbraucherrecht noch nicht geschützt wird.
     
  15. #15 Gast82596, 23.03.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    hast du die Pläne nicht vorher gesehen und freigegeben?? Der Bauträger hat das angeboten was du wolltest. Absturzsicherung gibts erst ab 1 m, z. B. bei bodentiefen Fenstern in 1. OG. Wer die 36 cm runterfällt kann auch auf ebener Straße hinfallen, mit dem gleichen Ergebnis. Ich würde mal die Kirche im Dorf stehen lassen. Der nächste kommt dann mir 34 cm.
     
  16. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.641
    Zustimmungen:
    927
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Freizugeben gibt es da nichts, die Funktion und rechtliche Position des Bauträgers wird von Laien gerne mißverstanden. Ein Bauträger ist kein GU oder GÜ, die beide Auftragnehmer des Bauherren wären. Sondern er ist ein Verkäufer eines bebauten Grundstückes.

    Daß es relativ häufig geschieht, daß der Bauträger seine Verkaufsabsicht schon vor dem ersten Spatenstich bewirbt, mit dem Kaufvertrag auch nicht unbedingt die Fertigstellung des Objektes abwartet, und oftmals sogar damit wirbt, daß Interessenten noch Einfluß auf die Raumaufteilung o. dergl. nehmen könnten, läßt sich die Käufer häufig vermeintlich als Bauherren fühlen.

    Ein Bauherr hätte auch berechtigten Zorn (und gar Beseitigungs- bzw. Entschädigungsanspruch) gegen seinen Bauunternehmer, "Du hast MEIN Grundstück tiefer gelegt als besprochen, das darfst Du nicht". Hier war jedoch ein Bauträger tätig, und der hat SEIN Grundstück tiefer gelegt als zunächst gedacht. Verkauft hat er ein bebautes Grundstück. Wenn er das Haus darauf als mit bodentiefen Fenstern bezeichnet und gebaut hat, ist alles in Ordnung. Soweit er keine Niveaugleiche von OKFFB EG und OK Terrain versichert (bzw. die bodentiefen Fenstertüren als Austritte dargestellt) hat, sehe ich hier keine Abweichung zwischen Wirklichkeit und Vertrag, sondern nur zwischen Wirklichkeit und Interpretation. Da kann man nach meiner Erwartung im Vergleich in der dritten Instanz so viel gewinnen, wie einen das Verlieren in der wahlweise ersten oder zweiten Instanz gekostet hat.

    Nur wenn der Bauträger dem damaligen Interessenten (ggf. auch schon Käufer, die zeitlichen Abläufe sind da nicht ganz unwichtig) mit Zeichnungen von Erdgeschoßfußboden und Grundstück auf gleicher Höhe den Anreiz zur Interpretation gegeben hat, mag sich ein sportlicher Anwalt daran versuchen mögen.

    Ich als Nichtjurist würde hier die Tränchen mit eigenen baulichen Maßnahmen zu trocknen versuchen, d.h. mir für das Fenster wo ich rausklettern möchte eine Zwischenstufe anbringen und vor dem anderen eine symbolische Stange oder Kette einhängen, damit sich niemand aus Tapsigkeit im Dämmerlicht die Haxen bricht. Zur Sicherheit spricht man das Risiko mit dem Haftpflichtversicherer einmal an.
     
  17. #17 Gast82596, 23.03.2017
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Es ist doch völlig wurscht ob ein GU oder GÜ mir das Grundstück mit Hütte verkauft. Jeder normale Mensch verlangt im Vertrag, das er bevor auch nur 1 Spatenstich gemacht wird ich die Ausführungszeichnungen sehe und frei gebe.
    Sonst habe ich am Schluss ein Haus mit verschieden farbigen Fenstern, Türen und sonstiges, was ich mir nicht habe träumen lassen.
     
  18. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    1.641
    Zustimmungen:
    927
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Der täte das aber garnicht. Ein GU oder GÜ baut für DICH, in Deinem Auftrag, auf Deinem Grundstück. Ein Bauträger verkauft Dir SEIN Grundstück mit Bebauung, im bebauten Zustand, auch wenn der bei Vertragsschluß noch garnicht besteht - diese Herstellung gehört dazu. Wer sicher sein wollte, was er da kaufte, müßte die Fertigstellung abwarten. Dann hätte ihm aber meist schon jemand das Objekt weggeschnappt. Deswegen kauft er gerne vorher, und fühlt sich weil er vor Grundsteinlegung kauft auch als Bauherr. Rechtlich ist das aber noch der Bauträger. Das alte Lied: da handelt jemand als Rechtssubjekt und fühlt dabei die Emotionen des Individuums - manchmal reißt das.
     
Thema: bodentiefe Fenster/Türen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bodentiefe fenster austritt

    ,
  2. unterschied Tür bodentiefes Fenster

    ,
  3. bodentiefe fenster stufe

    ,
  4. Unterschied bodentiefes fenster Balkontür,
  5. fenster bodentief 100 cm,
  6. bodentiefes fenster welche absturzsicherung Erfahrung,
  7. unterschied bodentiefe fenster Terrassentür,
  8. lichtschacht vor terrassentür,
  9. bodentiefe fenster abdichten,
  10. bodentiefe fenster,
  11. trittstufe balkontür,
  12. bodentiefe fenster nur oben öffnen,
  13. STANDFLÄCHE BEI BODENTIEFEN FENSZTER,
  14. aus bodentiefen Fenstern bodentiefe Türen machen,
  15. unterschied fenster tür,
  16. bodentiefe fenster zum öffnen,
  17. bodentiefe fenster durch Tür austauschen,
  18. bodentiefes fenster austritt,
  19. bodentiefes fenster austritt auf lichtschacht,
  20. trittstufe terrassentür,
  21. unterschied bodentiefes fenster,
  22. unterschied bodentiefe fenster und tuer,
  23. Kehle Fenster Tür
Die Seite wird geladen...

bodentiefe Fenster/Türen - Ähnliche Themen

  1. Abdichtung bodentiefer Fenster und Türen nach Klinker?

    Abdichtung bodentiefer Fenster und Türen nach Klinker?: Hallo liebes Hausbau-Forum, leider hat es auch unseren GU erwischt, er hat uns informiert, dass er vermutlich in die Insolvenz gehen muss. Bei...
  2. Zweifelhafte Abdichtung Bodentiefer Fenster

    Zweifelhafte Abdichtung Bodentiefer Fenster: Guten Morgen, das Thema Fensterabdichtung scheint wohl nicht nur mein Problem zu sein. Die problematik auf Unserer Baustelle sieht wie folgt...
  3. Bodentiefe Fenster undicht

    Bodentiefe Fenster undicht: Hallo zusammen Wir leben in einem Haus Baujahr 1995 mit 30cm Poroton Ziegel als Ausenwand. Der Keller ist betoniert als weiße Wanne. Im EG haben...
  4. Bodentiefe Fenster / Türen, ist der Fensterbauer fertig?

    Bodentiefe Fenster / Türen, ist der Fensterbauer fertig?: Hallo, wir haben den Fensterbauer mit dem Einbau der Fenster im Neubau beauftragt. Ich frage mich nun, ob das, was sein Gewerk betrifft, so...
  5. Bodentiefes Fenster mit Tür isolieren - richtiger Aufbau?

    Bodentiefes Fenster mit Tür isolieren - richtiger Aufbau?: Moin Moin zusammen Ich bin gerade dabei mein Haus zu renovieren. Das Haus kommt von 1988. Nun habe ich den ganzen Estrich raus geholt um eine...