Umnutzung / Nutzungsänderung

Diskutiere Umnutzung / Nutzungsänderung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Gemeinde, Wir sind dabei uns eine Immobilie zu kaufen. Dort stehen ein Haupthaus und ca 6m daneber ein Nebengebäude 2 Stöckig....

  1. #1 Can1988, 24.03.2017
    Can1988

    Can1988

    Dabei seit:
    05.03.2015
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Reichelsheim
    Hallo liebe Gemeinde,

    Wir sind dabei uns eine Immobilie zu kaufen. Dort stehen ein Haupthaus und ca 6m daneber ein Nebengebäude 2 Stöckig.

    Wir möchten dieses Nebengebäude (keine Scheune) als Wohnraum ausbauen. Das wäre laut Kreisbauamt und Gemeinde soweit kein Problem.
    Dazu müsste eine Nutzungsänderund (Baugenehmigung) gestellt werden. Diese Umnutzung kann laut Bauamt nur ein Architekt machen.

    Ich habe heute bereits mit einem Architekten telefoniert, ihm die groben Daten durchgegeben und er sagte mir dass seine Kosten nicht geschätzt werden könnten bei so einem vorhaben. Die reinen Architekten Kosten (Honorar) könnte 2.000 - 20.000 Euro kosten und die Arbeitszeit von Ihm würde ca 3 Monate dauern Plus ca 8 Wochen genehmigungszeit bei dem Bauamt.

    Nun meine Frage. Was muss denn der Architekt alles machen bei so einem Vorhaben. Eine Baubegleitung oder ähnliches ist von uns wenn nicht notwendig nicht gewünscht. Es geht und rein um die Baugenehmigung, Dazu muss bestimmt die Statik etc berechnet werden und Skizzen gefertigt werden oder sowas. Direkt und ganz ehrlich gesagt wollen wir größere Kosten die ggf garnicht für die Umnutzungsgenehmigung erforderlich sind vermeiden.

    Gibt es nicht eine Richtline die besagt, dass der Architekt nicht mehr also so und so viel % von den Umbaukosten verlangen darf? Im Internet gibt es Stufen wo man einsehen kann wieviel % genommen werden, aber ich weiss leider nicht welche Stufen alle bei einer Umnutzung greifen.

    Ist die aussage von dem Herrn Architekten wirklich richtig, oder gibt es hier jemand, der die Kosten etwas eingrenzen kann?

    vielen Dank, wenn weitere Infos benötigt werden bitte nur kurz bescheit geben.

    Gruß Can1988
     
  2. #2 Andybaut, 24.03.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Was du brauchst ist eine Nutzungsänderung.
    Das Honorar des Architekten wird nach der Honoraranordnung berechnet.
    Das ist eigentlich recht transparent.

    Abhängig wird das ganze von den vorhandenen Plänen sein.
    Ist alles da, dann ist der Aufwand überschauber.

    Wenn du dem Kollegen die Unterlagen liefern kannst oder eben nicht, dann sag ihm das
    und bitte ihn um ein reines Angebot für die Nutzungsänderung auf Grundlage der vorliegenden
    Unterlagen und deiner Wünsche.

    Dann wird sein Angebot schon wesentlich genauer sein.
     
  3. #3 Can1988, 24.03.2017
    Can1988

    Can1988

    Dabei seit:
    05.03.2015
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Reichelsheim
    Ja, das mit der Nutzungsänderung ist ja an sich kein Thema laut dem Bauamt, aber ich blicke bei den Honoraren nicht durch. Es gibt Leistungsphasen 1-4 z.B. die frage ist halt hierbei welche Leistungsphase ist denn hierfür treffend oder sind das alle 4? Und woher nimmt der Architekt die Kosten für den Umbau? Schätzt er diese? Es Gibt leute die für alles eine Firma benötigen usw und dafür 160.000 Euro bezahlen. Und es gibt leute die alles selber machen und dafür nur das Material für 60.000 Euro bezahlen. Wie kommt er drauf? Papiere gibt es über dieses Nebengebäude garkeins, somit auch keine Infos wozu oder für was dieses Nebengebäude genutzt wurde.. das sind doch normalerweise alles faktoren die der Architekt berücksichtigen muss oder?. Laut leistungsphasen ist glaube ich Nr 4 oder so für die Bauanträge oder so mit 7%?
     
  4. #4 Andybaut, 24.03.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    https://www.akbw.de/fileadmin/downl...recht/Merkblatt52-Architektenhonorar-2013.pdf

    vielleicht wird´s da klarer. Also nur eine Leistungsphase geht nicht, man kann kein Baugesuch machen ohne
    die Stufen davor zu haben. Das baut aufeinander auf.
    Die Kosten sind die Kosten wenn es Handwerker machen.

    Die Realität: Der Architekt wird dir die Stunden für die Aufnahme des Gebäudes nennen. Er braucht ja eine Zeichnungsgrundlage und dir dann ein Angebot für die Baugesuchsplanung nennen. Geh einfach zu 2 Kollegen und
    lass dir 2 Angebote geben.
    So etwas kann über eine Stundenabrechnung billiger werden wenn man wirklich nur die Genehmigung als solche benötigt.
    Die Statik macht dann, falls nötig ein Statiker.
     
  5. #5 europatrucker, 25.03.2017
    europatrucker

    europatrucker

    Dabei seit:
    08.09.2014
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berufskraftfahrer
    Ort:
    wolgast
    Also ich habe um die 1300 Euro gezahlt,hatte Haus mit 2 Geschäfte ersteigert und dann zu Wohnraum Nutzungsänderung beantragt. Es gab keinerlei baupläne ect. Haben nur Skizze eingereicht wie jetzt Zustand und geplanter danach Zustand

    Gesendet von meinem HUAWEI CRR-L09 mit Tapatalk
     
  6. #6 Can1988, 25.03.2017
    Can1988

    Can1988

    Dabei seit:
    05.03.2015
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Reichelsheim
    Hallo, danke für eure Infos, also habe jetzt mit mehreren gesprochen, es wird sich auf zirka 3000 - 5000 Euro belaufen. Das ist im Rahmen. Dann kann es ja bald losgehen...
     
Thema: Umnutzung / Nutzungsänderung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. nutzungsänderung kosten

    ,
  2. nutzungsänderung ohne architekt

    ,
  3. was kostet eine nutzungsänderung

    ,
  4. kosten antrag auf nutzungsänderung,
  5. honorar nutzungsänderung,
  6. kosten für eine Nutzungsänderung,
  7. nutzungsänderung kosten architekt,
  8. Kosten nutzungsanderung,
  9. nutzungsänderung berechnungdes honorars,
  10. nutzungsänderung kosten ohne architekt,
  11. Umnutzung kosten,
  12. nutzungsänderung kosten bauamt,
  13. Was kostet ein statiker für eine nutzungsänderung,
  14. bauamt nutzungsänderung kosten,
  15. architektenkosten antrag nutzungsänderung,
  16. kosten umnutzung,
  17. kosten architekt zur nutzungsänderung,
  18. was kostet ein antrag auf umnutzung,
  19. kosten architekt bauantrag nutzungsänderung,
  20. kosten nutzungsänderung architekt,
  21. bauantrag nutzungsänderung kosten,
  22. kosten architekt nutzungsänderung,
  23. architekt kosten nutzungsänderung,
  24. nutzungsänderungsantrag nur mit architekt,
  25. kosten bauantrag umnutzung
Die Seite wird geladen...

Umnutzung / Nutzungsänderung - Ähnliche Themen

  1. Umnutzung Garage, Gefälle, FBH und Absätze...

    Umnutzung Garage, Gefälle, FBH und Absätze...: Hallo, wir planen aktuell die Umnutzung einer alten Garage in Wohnraum und stehen etwas unentschlossen vor einem kleinen in der Vorplanung. Bei...
  2. Klärgrube zu Zisterne umnutzen

    Klärgrube zu Zisterne umnutzen: Hallo, ich habe auf der Suche im Internet dieses Forum gefunden. Vielleicht hat jemand einen guten Tip. Wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem...
  3. Umnutzung Gewerbe - Fragen zu Parkflächenausweis, Statik, Brandschutz

    Umnutzung Gewerbe - Fragen zu Parkflächenausweis, Statik, Brandschutz: Guten Abend, ich plane ein Gewerbeobjekt (ca. 1800 m2) von Büro zu Fitness umzunutzen und habe dazu folgende Fragen: - das Objekt hat eine...
  4. Wen frag ich für Umnutzung?

    Wen frag ich für Umnutzung?: Ein Freund möchte aus einem ehemaligen Frisörladen ein kleines Appartement machen und dieses vermieten. Bauen muss er nix, nur neue Möbel...
  5. Bauleitung bei Umnutzung eines Nebengebäudes der Gebäudeklasse 3

    Bauleitung bei Umnutzung eines Nebengebäudes der Gebäudeklasse 3: Hallo, ich war länger schon nicht mehr hier, habe nun aber doch mal eine Frage zur Bauleitung. Es geht um eine Umnutzung eines ehemals...