Formaldehydvergiftung durch bauphysikalischen Mangel?

Diskutiere Formaldehydvergiftung durch bauphysikalischen Mangel? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Guten Tag! Ich habe im April 2016 einen sanierten Altbau erworben (Reihenmittelhaus, Bj. 1959, massive Bauweise). Wichtig ist an dieser Stelle,...

  1. #1 snoesje, 26.03.2017
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    Guten Tag!

    Ich habe im April 2016 einen sanierten Altbau erworben (Reihenmittelhaus, Bj. 1959, massive Bauweise). Wichtig ist an dieser Stelle, dass das Haus vor der Sanierung durch einen Bauunternehmer eine Ausschäumung mit Durolan erhalten hat (2014). Dieses Haus bezog ich im Juni 2016 mit meinen beiden Kindern. Neben vieler kleinerer und größerer Mängel am und im Haus 8der Keller ist nicht trocken), stellten sich schnell gesundheitliche Beeinträchtigungen ein (Atemwegsreizungen, immer wiederkehrende Bindehautenzündungen und Bronchitis). An Wohngifte dachte niemand. Aufgrund eines Rechtssteites mit dem Bauunternehmer, der jegliche Mängelbeseitigung ablehnt, gab ich ein Privatgutachten in Auftrag. Das Gutachten besagt u.a., dass der im zweischaligen Mauerwerk eingebrachte Schaum, Formaldehyd durch die Innenwände in die Wohnräume abgibt. Und dies aufgrund Veränderungen der bauphysikalischen Gegebenheiten. Der Bauunternehmer hätte, laut Gutachter, die im Zuge der Sanierung verwendeten Polysterol-Dämmplatten nie auf die Fassade aufbringen dürfen, da nun angeblich das Formaldehyd nicht mehr nach aussen ausgasen kann. Schlimm genug, doch es wird noch schlimmer. Denn, der Gutachter ist auch derjenige, der die Ausschäumung damals begleitet und abgesegnet hat. Das erfuhr ich natürlich erst im Nachhinein, sonst hätte ich ihn nicht beauftragt. Für mein Gefühl, hätte er das Gutachten nie erstellen dürfen, da er ja teilweise über sich selbst urteilt. Und es hört nicht auf: Es gab eine Gegenmessung des bauunternehmers, der einen Baubiologen beauftragte auf Formaldehyd zu messen. Dieser maß angeblich keine gesundheitsgefährdende Formaldehydbelastung. Jetzt waren die Messumstände eventuell jeweils andere und gast das Formaldehyd nicht immer gleich stark aus. Oder eine der beiden Messungen stimmt nicht. Meine Frage ist dennoch: Kann Formaldehyd auch ohne Fassadendämmung nach innen ausgasen oder ist die aussen aufgebrachte Dämmung Ursache für die Raumbelastung? Ich fand einige interssante, jedoch nicht vollständige, Aufsätze von Birger Heinzow zu dem Thema Ortsschaum. Er scheint der Meinung zu sein, dass es an Verabeitungsfehlern vor Ort liegt, wenn solche Schäume ausgasen. Was ist nun richtig, sprich, wer hat schuld? Der Bauunternehmer oder der Gutachter?
    Ich hoffe, dass jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen kann.
     
  2. #2 petra345, 26.03.2017
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    Ich rede inzwischen vom Gutachterunwesen, denn sie sind teilweise unfähig und in einer Weise käuflich, die man sich nicht vorstellen kann.

    Zum Formaldehyd: In meinem Buch zu Chemie des Alltages ist beschrieben: Wenn in einem Raum von der Größe eines Kinderzimmers 5 Zigaretten geraucht werden, ist der DAK-Wert für einen Arbeitsplatz überschritten.

    Wer mit tränenden Augen aus der Kneipe kommt, verdankt dies dem Formaldehyd! Was mußte da eine Bedienung jahrelang aushalten!

    Formaldehyd ist ein Naturprodukt, das bei jeder Verbrennung entsteht und von der Natur auch wieder abgebaut wird.
    Formaldehyd warnt vor zu großer Konzentration durch tränende Augen. Prof, Steinbach hat in einem Interview deutlich gemacht, daß Formaldehyd dadurch ungefährlich ist.

    Ein Kammerjäger, der bei der Ungezieferbekämpfung seine zugelassenen >Mittel eingesetzt hat, aber ein Loch zu einem Nachbarraum übersah, verursachte den Tod von 3 Personen. Die zugelassenen Mittel warnten nicht.
    Mit Formaldehyd hätte er sein Ziel auch erreicht und die beanchbarten Personen wären gewarnt worden.
     
  3. #3 Andybaut, 26.03.2017
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    Schwierige Geschichte, daher sollte man versuchen das ganze ein wenig aufzudröseln.

    Welche Werte hat "dein" Gutachter für die Belastung gemessen und wie hoch waren die Werte der Gegenseite?

    Von Schuld kann man dann erst sprechen wenn durch eine Maßnahme ein Zustand entstanden ist,
    der nicht hätte entstehen dürfen.
     
  4. #4 petra345, 26.03.2017
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    Unabhängig davon welche Ursachen vorliegen, kann man durch intensives Lüften das Formaldehyd austragen.
    Dann macht man eben bei diesem Wetter zweimal am Tage die Fenster für 10 Min. voll auf.

    Daß Mauern atmen und durch Styropor daran gehindert werden ist ein weiteres Märchen.
    Wenn der Putzer den Innenputz nicht bis zur Rohdecke aufträgt, scheitert ein Blower-Door-Test. Der kleine Streifen, den man früher nicht verputzt hat, läßt so viel Luft durch das Mauerwerk.

    Es muß übrigens MAK und nicht DAK-Wert heißen.
     
  5. #5 snoesje, 26.03.2017
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    Die Werte die mein Gutachter gemessen hat lagen um oder über 0,1 ppm. Er hat allerdings mit Dräger Schnelltests gearbeitet. Die Messungen fanden an zwei verschiedenen Tagen statt, das Ergebnis war in allen Räumen stets gleich. Egal ob mitten im Raum oder direkt an der Wand, das Ergebnis war immer "C". Nun sind diese Tests ja nur Orientierungsmessungen, aber der Gutachter meinte, es ist definitiv Formaldehyd in der Raumluft. Ihm brannten nach kurzer Zeit ebenfalls die Augen. Das Gutachten der Gegenseite liegt nicht vor. Nach telefonischer Aussage liegt keine erhöhte und somit gesundheitsgefährdende Formaldehydbelastung vor und ist das Haus ohne erhöhten Lüftungsaufwand bewohnbar- zumindest was die Formaldehydkonzentration betrifft. Das gibt Rätsel auf und stellt die Annahme meines Gutachters zunächst in Frage. Folglich kommen folgende Vermutungen in betracht:
    1. Das Messergebnis der Gegenseite ist falsch.
    2. Der Gutachter der Gegenseite wurde bestochen.
    3. Das Messergebnis der Gegenseite lag an besagtem Tag zwischen 0,05 aber deutlich unter 0,1 ppm.
    4. Der Dräger Schnelltest hat auf Acetaldehyd oder Alkohol reagiert.
     
  6. #6 Andybaut, 26.03.2017
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    Da wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben als Klage einzureichen.
    Du bist ja ganz offenbar im Bereich von Grenzwerten.
    Letztenendes wird nur ein gerichtlich bestellter Gutachter eine für die Richter verwertbare Aussage treffen können.

    Du hast damals den Bauunternehmer beauftragt? Dann musst du diesen verklagen.
    Welche Rolle dein Gutachter damals gespielt hat ist mir noch nicht ganz klar.

    Hast du ihn mit der Überwachung beauftagt und er hat dem Bauunternehmer die Anweisung zu den Arbeiten gegeben?
    Dann kannst du vermutlich auch alternativ den Gutachter verklagen.
    Am Ende des Tages werden wahrscheinlich beide sich gegenseitig zusätzlich verklagen.
    Scheiß Spiel, hilft aber leider nichts anderes
     
  7. #7 snoesje, 26.03.2017
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    Hallo Andy,
    ganau so wird es wohl laufen. Ich erläutere dennoch genauer. Anfang 2014: Das Mittelhaus wird unter den damaligen Besitzern ausgeschäumt, da die Mieter über Schimmel/Feuchtigkeit klagten. August 2014: Der Bauunternehmer kauft die Reihenhäuser auf und saniert sie (Erbengemeinschaft, einer stirbt, die anderen wolllen verkaufen) . 2016 kaufe ich dann ein saniertes RMH vom Bauunternehmer. Mein Gutachter (Bauingenieur, Gebäudeenergieberater, Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes, Fachkraft zur Sanierung von Feuchteschäden und Schimmel, Sachverständiger für Feuchteschutz, ITC-zertifizierter Thermograf) hat die Ausschäumung in 2014 begleitet und abgesegnet. Deswegen zweifele ich an seiner Objektivität. Vielleicht will er nur dem Bauunternehmer die Schuld für etwas in die Schuhe schieben, was er falsch genacht hat.
    Natürlich hast Du recht, der Bauunternehmer ist quasi mein Ansprechpartner, da ich von ihm gekauft habe. Ich muss ihn verklagen.
     
  8. #8 Manufact, 26.03.2017
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    Lieber snoesje,

    drum rum reden hin oder her:

    Du mußt den BU mittels eines versierten Baufachantwaltes unter Druck setzen.
    Will er nicht einlenken, bleibt Dir nur der Klageweg.

    Das Gericht muß unparteiisch sein - deswegen wird ein neutraler Gutachterbestellt.
     
  9. #9 petra345, 27.03.2017
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    Seit ich einen vereidigten Gutachter der IHK Frankfurt erlebt habe, der die Standsicherheit eines Gebäudes nach Ross beurteilt und dafür von der IHK keine Zwangspause seines künstlerisch gestalteten Gutachtens erhalten hat, und einen Richter, der es für völlig normal erachtet, wenn der Nachbar über die Grenze baut, weil das angeblich früher dort vorgekommen sei, glaube ich zwar an die richterliche Freiheit, Kreativität und Unabhängigkeit aber nicht mehr an den Sachverstand und Unparteilichkeit.

    Recht haben und Recht bekommen ist oft sehr weit auseinander
     
  10. #10 Andybaut, 27.03.2017
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    petra345 hat sicher Recht, dass das Gutachten des bestellten Gutachters auch Schrott sein kann.
    Aber es wird halt leider das einzige sein, das vor Gericht anerkannt wird.
    Deines lehnt die Gegenseite ab und das der Gegenseite lehnst du ab.
    So ist das halt.

    Gutachten, tja, das ist halt leider so eine Sache. Die Geister die ich rief...
     
  11. #11 snoesje, 27.03.2017
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    Ja, so ist das. Da tut sich ein Abgrund nach dem anderen auf. Dann noch auf dem Land, da hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Würdet ihr das Geld für das Gutachten zurückverlangen? Sind immerhin fast 2000 Euro und hat mich nicht großartig weitergebracht, ausser dass ich jetzt weiss, wer diesen bösen Schaum hat einbringen lassen.
    Aber zurück zur Frage: Stimmt wenigstens die Argumentation meines Gutachters, dass das Gebäude bauphysikalisch so verändert wurde, dass Formaldehyd in die Innenräume eindringen kann? Ich kann euch gerne Mauerstärken, sd-Werte etc. zur Verfügung stellen. Auch das Gutachten, sofern ich das darf.
     
  12. #12 Andybaut, 27.03.2017
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    Ich weiß es leider nicht.
    Wasserdampf kann durch EPS durch, aber ob Formaldehy das auch kann.
    Vielleicht mal direkt bei BASF nachfragen. die stellen die Kügelchen dafür her.

    Solange der Gutachter kein falsches Gutachten erstellt hat, darf er dafür durchaus Geld bekommen.
    Zurückverlangen wird nur funktionieren, wenn das Gutachten "falsch" war.

    Vielleicht wichtig:
    Steht auf dem Gutachten wirklich Gutachten ? Hat etwas mit dem Wort zu tun. Bei anderer Wortwahl
    ist die Haftung unter Umständen eine andere.
    http://www.wissen.de/synonym/gutachten
    also keine Synonyme.
     
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