Aufstocken. Welche Bauordnung zählt für die bereits bestehende Stockwerke.

Diskutiere Aufstocken. Welche Bauordnung zählt für die bereits bestehende Stockwerke. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich besitze ein 2 Familienhaus mit 2 Stockwerken. Das untere Stockwerk ragt 1,80m aus der Erde hinaus. In den Bauplänen ist dieses...

  1. LAwetz

    LAwetz

    Dabei seit:
    20.02.2014
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    35633
    Hallo, ich besitze ein 2 Familienhaus mit 2 Stockwerken. Das untere Stockwerk ragt 1,80m aus der Erde hinaus. In den Bauplänen ist dieses Stockwerk auch als Untergeschoss angegeben und als nicht volles Geschoss definiert. Das kommt davon, das bei der Errichtung des Hauses 1973 die Hessische Bauordnung von 1966 galt, wonach Stockwerke die nicht mehr als 2m aus der Geländeoberfläche ragen keine Vollgeschosse sind. Wie schaut es aus wenn ich jetzt aufstocken möchte? Bleibt das 1973 errichtete Stockwerk immer noch kein volles Stockwerk? Ich würde es mir so vorstellen, das die Bestandsstockwerke immer noch die Einstufung der alten Bauordnung genieden und das neu dazukommende Stockerk nach der neuen Bauordnung eingestuft werden muss. Ist meine Vermutung richtig? Kennt sich da jemand aus ?

    Den der Bebaungsplan erlaubt 2 volle Stockwerke. Die Einstufung des untersten Stockwerks würde entscheiden wie groß das nee Stockwerk sein darf.
     
  2. #2 Andybaut, 31.03.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Ja und Nein.
    Bei der Geschossigkeit, so zumindest in BW, ist die jeweilige Bauordnung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans anzusetzen.
    Das macht, im Gegensatz zu manch anderen Dingen auch Sinn.
    Die Aufsteller des Bebauungsplan hatten eine Absicht und kannten zum damaligen Zeitpunkt ja nicht spätere Bauordnungen.
    Das heißt sie konnten mit den Festlegungen immer nur auf die aktuelle Rechtslage abzielen.
     
  3. #3 Andybaut, 31.03.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Ich merk jetzt erst, dass ich dich schon kannte :-)
    Du bist das mit dem "großen Nachbarn".

    Daher ein kleiner Nachtrag zu den Abstandsflächen. Für die zählt, so auch in BW, die neue Bauordnung. Wenn nun alt 3m vorsieht und die neue 2,50m erlauben würde,
    so könnte die Behörde eine Befreiuung von den 3m gestatten.
    Ich kann allerdings nicht sagen ob dazu der Nachbar sein Einverständnis geben muss oder ob die Behörde das ohne Einverständnis befreien kann.

    Noch kurz zu den Ausnahmen, damit die Verwirrung wieder größer wird:
    theoretisch kann man einen aufgestellten Bebauungsplan aber auch ändern. Dazu sind aber wiederum die betroffenen einzubeziehen
    und in einem langwierigen Verwaltungsprozess muss dann die Rechtmäßigkeit der Änderungen ermittelt werden.
     
  4. #4 simon84, 31.03.2017
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.873
    Zustimmungen:
    5.615
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Dann ist wohl Abriss und Neubau glatt sinnvoller.
    Bei Veränderung hat man wohl alle Nachteile und keine Vorteile der neuen+alten Verordnungen.

    Wird sich der "nette" Nachbar evtl. auch gedacht haben.
     
  5. LAwetz

    LAwetz

    Dabei seit:
    20.02.2014
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    35633
    Der nette Nachbar hat ein Fertighaus mit einem Geschoss und Keller geerbt. Das Ding war max. 80-90m2 groß. Da hätte man aus statischer Sicht ehe nichts machen können.
     
Thema: Aufstocken. Welche Bauordnung zählt für die bereits bestehende Stockwerke.
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bei vier etagen 2 etagen aufstocken

    ,
  2. 2 Familienhaus aufstocken

Die Seite wird geladen...

Aufstocken. Welche Bauordnung zählt für die bereits bestehende Stockwerke. - Ähnliche Themen

  1. Aufstockung eines Anbaus auf Grundstücksgrenze

    Aufstockung eines Anbaus auf Grundstücksgrenze: Hallo zusammen, da dies mein erster Beitrag ist, möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 30 Jahre alt und lebe im schönen Saarland. Aktuell sind...
  2. Aufstockung Garage bei Grenzbebauung

    Aufstockung Garage bei Grenzbebauung: Guten Tag, wir würden gerne eine Garage mit einem Zimmer überbauen, und ich frage mich wie hier die konkrete Lage bzgl. Grenzbebauung ist. Es...
  3. Aufstockung einer Wohnung auf Bestandsimmobilie

    Aufstockung einer Wohnung auf Bestandsimmobilie: Hallo zusammen, nachdem wir unser Hausprojekt aus verschiedenen Gründen mehr oder weniger verworfen haben, sind wir jetzt an einem...
  4. Altbau Aufstocken Stellplatz Bauamt

    Altbau Aufstocken Stellplatz Bauamt: Hi! Ich wusste nicht wohin mit dem Thema, daher schreibe ich es Euch hier rein. Zur Ausgangssituation: Altbau von 1980 (Einfamilienhaus mit...
  5. Aufstockung ..wie neuen Putz an alten Putz angleichen ?

    Aufstockung ..wie neuen Putz an alten Putz angleichen ?: Hallo zusammen, wir werden nun höchstwahrscheinlich unser Walmdach abreißen und ein Satteldach installieren. Neben vielen Vorteilen ergibt sich...