DIN 18195, Hilfe schnelle Antwort erbeten

Diskutiere DIN 18195, Hilfe schnelle Antwort erbeten im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hi zusammen, bin gerade mitten im Beweissicherungsverfahren. Brauch kurz eine deutliche Antwort, da die Antworten hier auseinander gehen....

  1. Gast

    Gast Gast

    Hi zusammen,
    bin gerade mitten im Beweissicherungsverfahren.

    Brauch kurz eine deutliche Antwort, da die Antworten hier
    auseinander gehen.
    Habe WU-Keller, aber mit Fehlern - Betonnester (wasseinbruch),
    Fugenband nicht sauber eingebaut etc.
    WU-Keller wurde von BU als Nachbesserung mit Dickbeschichtung durchgeführt.

    Lastfall Wasser: mindestens 50cm Grundwasser
    ab OK Sohle und stauendes Wasser


    Die Frage:

    1.Entspricht eine Dickbeschichtung (als Nachbesserung) bei vorliegendem Lastfall Wasser der DIN 18195 ?
    2.Die DIN wurde nicht gesondert vereinbart, gilt sie als a.RdT
    trotzdem und kann ich diese einfordern ?

    Leider habe ich unterschiedliche Aussagen gelesen. Herr MAB
    sagt beispielsweise ja, in einem andere Threat habe ich gelesen,
    dass die DIn 18195 so nicht für WU-Konstruktionen gilt.
    3.Was ist nun richtig ???

    Ganz herzlichen Dank und viele Gruesse

    Familie
    Theke
     
  2. #2 bauhexe, 21.03.2003
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    Abdichtung DIN 18 195 unterscheidet zwischen drückendem und nicht drückendem Grundwasser. Nehmen wir den schlechteren Fall an dann brauchen wir einen Voranstrich + heiß zu verarbeitende Klebemasse + Deckanstrich + 2 lagig Bitumen- Dichtungs- und Schweißbahnen oder Kunststoffbahnen + Metallbänder.
    Beim günstigeren Fall, nichtdrückendes Wasser : sind ebenfalls 2 lagen Bitumenbahnen erforderlich + Voranstrich + Deckaufstrich.
    Also von Dickbeschichtung lese ich nix und für mich gilt i.A. die DIN als a.a.R.d.T.
    Da Deine WW Mängel aufweist, könnte man eventuelle Risse mit Kunstharz abdichten. Ohne zu sehen ist das aber schwer zu beurteilen.
    Gruß Hexe
     
  3. #3 bauworsch, 21.03.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Kurze Antwort

    zu 1. ein für alle mal : NEIN
    zu 2. die DIN 18195 Teile 2 und 4-6 sind
    bauaufsichtlich eingeführte
    technische Baubestimmungen.

    Und nach Teil 6 gibt es halt nur mal drückendes Wasser oder aufstauendes Sickerwasser.

    Und falls das tatsächlich einmal eine WU-Konstruktion hätte sein sollen, dann Abdichtung mit Kunstharz. Das machen die Jungs von Kemperol oder Triflex.
     
  4. Gast

    Gast Gast

    Urteil OLG Hamm

    OLG Hamm, Urteil vom 01.02.98 – 12 U 4/97
    Ein Architekt plant für ein im Grundwasser stehendes Haus eine Kellersohle aus WU-Beton und eine Abdichtung der aufgehenden Kellerwände aus Mauerwerk mit einer Bitumendickbeschichtung. Die Abdichtungsarbeiten werden vom Bauherr in Eigenleistung ausgeführt und mißlingen. Nach Aussage mehrerer eingeschalteter Bausachverständiger war bereits die Planung einer solchen Abdichtung mangelhaft. Der Bauherr verklagt den Architekten; das OLG beauftragt im Laufe des Prozesses einen weiteren Gutachter.

    Der Gutachter führt aus, die geplanten Abdichtungsmaßnahmen seien nicht DIN-gerecht, könnten aber aufgrund ihrer Praxisbewährung als allgemein anerkannte Regeln der Technik (jetziger Stand der Technik) angesehen werden. Das OLG weist darauf hin die Klage ab.

    Hier ist deutlich erkennbar, daß nicht zwingend nur DIN-gerechte Ausführungsarbeiten dem aktuellen Stand der Technik, der sich stetig weiter entwickelt entsprechen. Es ist auch der umgekehrte Fall denkbar, in dem die DIN nicht dem aktuellen Stand der Technik angepaßt ist und damit eine DIN-gerechte Ausführung sogar mangelhaft sein kann. Dies wird aber die absolute Ausnahme bilden. Sicherheitshalber sollte man sich deshalb stets an die DIN halten oder eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Bauherrn einschl. dessen Risikoübernahme für die Verwendung anderer Materialien treffen.

    Im vorliegenden Fall verhält es sich grundsätzlich so, daß druckwasserhaltende Abdichtungen (Lastfall DIN 18195 Teil 6) mit Bitumendickbeschichtungen nicht den anerkannten Regeln der Bautechnik entsprechen. Nur eine Minderheit der Sachverständigen befürwortet eine Aufnahme der Dickbeschichtung für Druckwasserabdichtungen in die DIN 18195. Dies resultiert wohl auch daraus, daß die Bitumendickbeschichtungen statistisch betrachtet in etwa der Hälfte der Fälle mangelhaft sind. Ein Einsatz von Dickbeschichtungen sollte deshalb nur äußerst zurückhaltend erfolgen; eine Entwarnung durch das Urteil des OLG Hamm ist nicht angezeigt.
     
  5. #5 Thomas Praefcke, 28.03.2003
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    Die aktuelle DIN 18195 ist vom August 2000 - also nicht gerade alt. Das Urteil ist aus dem Jahr 1998. Da wurde KMB zwar häufig eingesetzt - aber es war wohl unabhängig vom Lastfall nicht nach DIN... Bei "einfachen" Lastfällen damals aber als aRdT anzusehen.

    Ansonsten hat der Gutachter wohl gute Kontakte zum Hersteller Re..ers. Die schreiben in Ihrem aktuellen Technischen Merkblatt zum "........ Profi Baudicht":
    "Dicht gegen drückendes Wasser auch ohne Gewebeeinlage"
     
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