Zeltdach versus Satteldach

Diskutiere Zeltdach versus Satteldach im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, sehr dankbar wäre ich für Eure Meinung hier, ob ein Zeltdach einem Satteldach vorzuziehen ist. Im speziellen Fall wurde per Bauvoranfrage...

  1. Pidi

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    Hallo,

    sehr dankbar wäre ich für Eure Meinung hier, ob ein Zeltdach einem Satteldach vorzuziehen ist.

    Im speziellen Fall wurde per Bauvoranfrage ein Haus mit Zeltdach genehmigt, mit vorgegebener Trauf-/Firsthöhe.
    Da das Zeltdach hier nur eine Dachneigung von 22 Grad hat, könnte man es ja nicht weiter nutzen.

    Ist es nun ratsam, die Raumhöhe in den beiden genehmigten Geschossen zu verändern und daraufhin ein Satteldach zu wählen, mit einer größeren Dachneigung und damit einer Ausbaureserve?

    Oder sollte man es dabei belassen, weil ein Zeltdach ansonsten vorteilhafter wäre?

    Vielen Dank im Voraus für alle ernstgemeinten Beiträge!

    Pidi
     
  2. 11ant

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    Ein Zeltdach ist streng genommen keine eigenständige Dachform, sondern praktisch ein firstloses Walmdach. Aus allseitig gleicher Dachneigung folgt dabei dann ein quadratischer Grundriß. Häufig läßt ein Bebauungsplan nur bestimmte Dachformen zu, was die Auswahl eben einschränkt.

    Der Bebauungsplan äußert sich auch zu Vollgeschossen und zur Geschoßflächenzahl, die die Ausbaubarkeit einer rein räumlich vorhandenen "Reserve" beeinflußt. Nachträgliches Ausbauen geht heute nicht mehr so leicht wie früher, weil das nach heutiger Wärmedämm-Weltanschauung in der Frage mitredet, wo die Dämmung hinkommt (unter die Dachhaut, oder man macht die letzte Geschoßdecke zur Grenze der "thermischen Hülle").

    Ein Zeltdach ist anders zu zimmern als ein Satteldach (wenn auch weniger komplex als ein Walmdach mit First). Und es ist auch kniffliger, dabei offene Dachunterseiten in Einklang mit den Räumen / Wänden zu bringen. Daher ist gerade sehr in Mode, nur einen Spitzboden als Abstellraum zu bauen.

    Wann man unter welcher Dachform mehr Platz hätte, hängt auch vom erlaubten (nein, ja, wie hoch) Kniestock ab. Die Kniestockhöhe kann einzeln begrenzt sein, ergibt sich also nicht zwingend allein aus der Traufhöhe.
     
  3. #3 simon84, 06.04.2017
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    Zeltdach ist teurer und aufwändiger, hat keine Vorteile (Ausser Optik je nach Geschmack).

    Pultdach / Flachdach oben drauf kann auch eine Option sein wenn du keine Schrägen haben willst.

    Es kommt in erster Linie auf die Firsthöhe an, die du genehmigt bekommst.

    Wenn du z.B. mit KG+EG+DG baust und EG+DG als Vollgeschosse,
    also das Dach voll ausnutzen willst, dann fährst du mit einem hohen Kniestock ca 120 cm
    oder mehr und einer hohen Dachneigung und Satteldach (z.B. 45 Grad) am besten.

    Bau nach 34 ist eigentlich ideal für echtes Architektenhaus, er kann sich voll nach deinen Wünschen richten
    und du bekommst es warscheinlich genehmigt.

    Du hast somit nicht die "Eingepferchtheit" eines Bebauungsplans mit genau x Meter Firsthöhe, y Meter Kniestock, z Grad Dachneigung usw.
     
  4. 11ant

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    Egal, wieviel Raum unter dem Dach eingeschlossen wird: wenn EG und OG die GFZ schon aufbrauchen, dann gibt es darüber keine weitere Wohnfläche mehr. Ein kleines Grundstück bleibt klein, das kann man mit Dachform / Dachneigung / Kniestockhöhe nur in einem engen Rahmen kurieren.

    Mir scheint - @Pidi - Du träumst von geschenkter (nicht angerechneter) Fläche oberhalb der verbrauchten GFZ (?)
    Die kann es aber nicht geben, weder in Vollgeschossen noch sonstwo/wie - und wenn, wäre sie ein Schwarzbau (mit allen Folgen).
     
  5. #5 simon84, 06.04.2017
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    Es gibt keinen Bebauungsplan in diesem Fall . GFZ und GRZ sind uns nicht bekannt . Der TE sagt er will mit wenig Grundfläche lieber höher bauen .

    Und zwei vollgeschosse sind wohl möglich, daher käme theoretisch auch EG+OG+DG in frage mit DG "offiziell" nicht als Vollgeschoss also möglichst knapp unter den Grenzen
     
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    Ja, das wäre wohl denkbar, z.B. 55 + 30 + 15 % GFZ mit der GRZ in Einklang zu bringen.
    Allerdings schafft man das üblicherweise nicht "im ersten Lehrjahr" ;-)
     
  7. Pidi

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    Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise.
    Ja, die Zweigeschossigkeit ist genehmigt
    - und wir denken nun daran, diese beiden Geschosse auf EG und OG zu verteilen,

    würden aber gern im DG zumindest noch großzügige Abstellfläche unterbringen,
    oder besser noch es so gestalten, dass es Bedarf später vielleicht mal ausgebaut werden könnte.

    Das klappt also mit dieser genehmigten 22Grad-Neigung des Zeltdachs nicht?

    Oder?
     
  8. Pidi

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    Vom Bebauungsplan her sind wir relativ frei. Im Bauvorbescheid wurde der 34 BauGB berücksichtigt.

    Wenn das Zeltdach eine Art Walmdach ohne First ist, so könnte man doch eigentlich ein solches bauen?

    Aber dann eben nur mit der genehmigten Dachneigung von 22 Grad. Macht das denn Sinn?
     
  9. #9 simon84, 06.04.2017
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    @Pidi: Klar kannst du ein Zeltdach bauen ! Die Frage ist ob es sinnvoll ist. Es ist einfach im Vergleich aufwendig, teuer und unüblich.

    Wenn das DG nur Speicher und ggf. spätere Ausbaureserve ist, dann kannst du genauso auch ein "Standard" Satteldach bauen.

    Das sollte aber wenn überhaupt eher von deinem persönlichen Geschmack abhängen als von einem bereits genehmigten Vorbescheid.
     
  10. Pidi

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    Hm, so einfach ist das ja nicht. Jede Änderung der genehmigten Parameter setzt erstmal doch den Bauvorbescheid außer Kraft, oder?
     
  11. #11 simon84, 06.04.2017
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    Klar aber du baust doch ein Haus und das wahrscheinlich nur einmal im Leben . Da wirst du doch jetzt nicht an einem genehmigten vorbescheid festhängen für ein Haus das dir nicht gefällt oder nicht passt .

    Geh zu deinem Architekten, spreche deine wünsche durch , entscheide dich , dann reich es es genau so ein lass es genehmigen und baue

    Sonst ärgerst du dich nachher grün und blau
     
  12. Pidi

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    Das ist wohl wahr. Ist denn ein quadratisches Haus für ein Satteldach oder Pultdach geeignet, ich mein jetzt optisch und so?
     
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    Der Vorbescheid ist ja noch keine Genehmigung, auch im eigentlichen Genehmigungsverfahren sind noch Änderungen möglich. Mit der Voranfrage klärt man, ob gebaut werden kann, und in welchem Umfang. Das fragt man üblicherweise im oder vor dem Vorentwurfsstadium - danach kommen noch Entwurf (mit Änderungen) und Ausführungsplanung. Der Entwurf geht in die Genehmigungsplanung, Änderungen (und folgend Tekturen) ergeben sich in den Stadien Entwurf und Ausführungsplanung.

    Exakt das hinzustellen, worüber man in der Voranfragephase nachdachte, ist eher selten. Aber es macht natürlich Sinn, da nicht bewußt schon vom Endergebnis abzuweichen.

    Perspektivische Verzerrungen lassen sowohl beim Satteldach als auch beim Pultdach einen quadratischen Grundriß leicht ungleichschenklig erscheinen, d.h. die Traufseite wirkt dabei kürzer. Dem quadratischen Grundriß steht das Zeltdach (oder das Flachdach) am besten zu Gesicht, und als zweitbestes ein flaches einflächiges Pultdach. Ein versetztes Pultdach (also quasi zwei halbe Satteldächer mit Stufe im First) ist für den optischen Verzerrungseffekt am schärfsten.

    Für offene Dachunterseiten eignen sich flache Satteldächer oder flache einflächige Pultdächer am besten, mit Zeltdächern (oder überhaupt Walmdächern) ist das am kniffligsten zu lösen.

    Zwei Vollgeschosse sind nicht gleichbedeutend mit 2,0 Geschossen und danach kommt nichts mehr - wenn noch GFZ übrig ist, geht da durchaus noch ´was. Zwei Vollgeschosse sind zum Beispiel auch, wenn das OG achtzig Prozent vom EG groß ist. Wenn wir von 90 qm oder gar weniger Grundfläche reden, dann vergiß´ die Zweieinhalbgeschoß-Gedanken; und freunde Dich damit an, einen Spitzboden mit Stehhöhe rund um die Einschubtreppe zu bekommen. Das wird ein Abstellraum für Christbaumschmuck, c´est tout. Auch mit steilerer Dachneigung wird da der Raumgewinn nicht lohnen, die Treppenlage darauf auszurichten.
     
  14. Pidi

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    Vielen Dank!

    Wir haben einen "richtigen" Zweigeschosser genehmigt bekommen, bloß beim Antrag noch nicht recht gewusst, was es werden soll. Und um weiterzukommen, dann erstmal mit einem vorhandenen Haus des Bauträgers "begonnen". Das wurde denn auch genehmigt, aber höher mit dem Dach geht es eben nicht.
    Schön wäre ja ein versetztes Pultdach, wo man auf einer Seite eine tolle Raumhöhe hat und auf der anderen vielleicht noch Raum fürs abstellen. aber Du schreibst nun, dass man das bei kleinerer Grundfläche besser vergisst, wegen des Aufwands für die Treppenlage. Das kann ich nachvollziehen.

    So wäre es also wohl besser mit Keller. Schwierig ist nur, dass der auch recht kostspielig ist ....
     
  15. #15 simon84, 06.04.2017
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    Ich denke ihr sollt dringend mit dem Architekt sprechen, das sind ja noch Beratungs Basics in der "Findungs" Phase :)


    Keller ist immer teurer als ohne, das ist eine separate Diskussion.

    Die Dämmung eines nicht ausgebauten Speichers ist in der Regel billiger, einfacher und weniger fehleranfällig (Kannst "einfach" den Boden dämmen).
    Unabhängig von der Dachform.

    Baut ihr auch mit Garage ? Einzel oder Doppelgarage? Direkt am Haus ? Schleppdach oder separates Dach ?

    Ein flaches Pultdach sieht modern aus, ist vermutlich am billigsten und baut am wenigstens auf, wenn ihr lieber hohe Raumhöhen in EG+OG haben wollt.

    Auch ein Satteldach kann auf einem quadratischen Grundriss gut aussehen, muss aber gut geplant sein :)
     
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    Ja, das kann es. Je flacher es geneigt ist, desto geringer kommt der Effekt zum tragen, daß es optisch das Quadrat "verzerrt".
     
  17. Pidi

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    Ja, aber der Speicher verbraucht ja "überbaubare Fläche". Um die zu sparen, hatten wir an einen Keller gedacht.

    Aber der Gedanke ist natürlich gut. Du meist also, man könnte an das (dann kleiner werdende) Haus auch einen sogenannten Speicherteil bauen, der dann nicht besonders isoliert zu werden, oder die Vorgaben der Energiesparverordnung einzuhalten braucht?
    Könnte man sowas auch innerhalb einer Haushülle realisieren?
     
  18. 11ant

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    So ein typischer eigenständiger Teil der Grundfläche wäre zum Beispiel eine Garage, und an die baut man aktuell sogar sehr in Mode einen Kellerersatzraum an (der oberirdisch natürlich Grundfläche kostet, aber die Hausunterkellerung erspart). Einen "grund-(und geschoß)flächenneutralen" Keller könnte man durchaus auch unter der Garage anlegen statt unter dem Haus. Ob die Aufrüstung der Garagen-Bodenplatte zur Kellerdecke (Autos sind schwer) bei ca. 40 bis 50 qm Garage sich ggü. einer Unterkellerung von ca. 70 bis 90 qm Hausgrundfläche (um mal übliche Größenordnungen heranzuziehen) attraktiv rechnet, wäre kritisch zu prüfen.

    Aber wenn ich recht erinnere, hast Du doch noch nicht einmal Dein Raumprogramm mit Flächen "stehen" - insofern läßt sich doch erst recht nicht sagen, wo das Nebenraumprogramm am besten hinzustecken wäre (?)

    Für die aktuelle abstrakte Diskussionsebene scheinst Du mir ziemlich detailliert zu grübeln.
     
  19. #19 simon84, 11.04.2017
    simon84

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    Das sind alles Planungsaufgaben die du mit einem Architekten besprechen musst.

    Ideen sammeln kannst du viele im Internet und in Zeitschriften, aber wenn du es individuell geplant auf deine Bedürfnisse brauchst, wirst du nicht
    drumrum kommen dich mit jemandem 1:1 auseinanderzusetzen.
     
Thema: Zeltdach versus Satteldach
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