Baustopp

Diskutiere Baustopp im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein altes Haus gekauft, was wir sanieren und Aufstocken möchten. Ebenso bauen wir eine Garage auf die Grenze zum Nachbarn. Eine...

  1. #1 Bauherr2017, 21.04.2017
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    Hallo,
    wir haben ein altes Haus gekauft, was wir sanieren und Aufstocken möchten. Ebenso bauen wir eine Garage auf die Grenze zum Nachbarn. Eine Baugenehmigung liegt uns vor. Der Bau hat bereits begonnen. Das Dach ist abgedeckt und der Betonbauer ist am Werk.
    Dem Nachbarn ist der gesamte Bau allerdings nicht recht.
    Jetzt hat er uns einen Brief geschrieben, dass er aufgrund der Störung des Nachbarschaftsfriedens den Bau stoppen möchte. Unsere Baugenehmigung würde dadurch aufgehoben.
    Es ist Freitag Nachmittag eingegangen und natürlich haben wir weder beim Kreis den zuständigen Sachbearbeiter für unsere Genehmigung erreicht, noch unseren Architekt....
    Kennt sich jemand aus? Kann der Nachbar unsere Baugenehmigung aufheben lassen, weil der Bau den Nachbarschaftsfrieden stört???
    Vielen Dank und viele Grüße
     
  2. #2 simon84, 21.04.2017
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    Ein Brief vom Nachbarn ist für euch erstmal rein informativ und hat keine direkte Auswirkung auf euer Bauvorhaben.

    Bevor ihr keinen Brief vom Amt habt, ganz normal weitermachen.

    Natürlich kann der Nachbar erstmal Nachbarschaftswiderspruch wegen Störung des Nachbarschaftsfriedens gegen eure Baumaßnahme einreichen.

    Sofern euer Vorhaben aber eine echte Baugenehmigung hat und nicht nur ein verfahrensfreies Bauvorhaben ist, dann sehe ich das Risiko hier eher gering,
    denn es wurde ja schon relativ genau überprüft.

    Der Nachbar kann versuchen eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu bekommen, dann wäre bei euch wirklich erstmal Baustopp.
    Aber ob das gewährt wird oder wurde ist wohl noch unklar.

    Ich empfehle euch jedenfalls das Wochenende ruhig zu schlafen und am Montag erstmal mit Anwalt und Behörde zu telefonieren was überhaupt Sache ist.

    Je nach dem Ergebnis ist dann evtl. der Gang zum Anwalt der nächste Schritt

    VG Simon
     
  3. #3 Kriminelle, 22.04.2017
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    Auf einen Brief vom Nachbarn muss man nicht reagieren - man kann aber persönlich nachfragen, warum er das gesprochene Wort meidet.


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  4. #4 Andybaut, 22.04.2017
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    Geil, sowas habe ich ja noch nie gehört :-)
    Das sind bestimmt so Leute, die auch die Straße vor ihrem Haus als privaten PKW-Abstellplatz ansehen.

    Wie wär´s mit einem Gegenbrief:

    "Die Optik ihres bestehenden Gebäudes ist für mich äußerst irritierend. Ich fordere sie daher unverzüglich auf diesen Schandfleck
    abzubrechen und ihren Wohnort zu wechseln"

    Ok, nicht ganz ernst gemeint, aber mindestend genauso bescheuert wie der Brief des Nachbarn.
     
  5. #5 Andybaut, 22.04.2017
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    "Natürlich kann der Nachbar erstmal Nachbarschaftswiderspruch wegen Störung des Nachbarschaftsfriedens gegen eure Baumaßnahme einreichen"

    Hallo Simon, gibt´s sowas wirklich ?
     
  6. #6 Fred Astair, 22.04.2017
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    Nachbarschaftsfrieden - habe ich auch noch nie davon gehört.
    Simon gibt's dazu Quellenangaben? Ist das evtl. bundeslandbezogen?

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  7. #7 Gast82596, 22.04.2017
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    Den Brief vom Nachbarn kannst du getrost in die Tonne werfen.
     
  8. #8 Didi800, 22.04.2017
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    Der Bau kann nicht mit einem Schreiben des Nachbarn aufgehalten werden. Notwendig wäre eine "obrigkeitliche" Maßnahme: Der Nachbar müßte bei der Baubehörde oder beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen. Schau mal hier: https://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html Dann müsste die Behörde oder das Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung treffen. Das kann zwar relativ schnell gehen (Tage, etc.). Aber so lange der Nachbar dort keinen Antrag gestellt hat wird dort auch keiner Entscheiden.
    Wenn du eine Baugenehmigung hast, dann darfst du bauen.
    Je mehr du im Laufe der Zeit gebaut hast, um so unwahrscheinlicher wird es, dass eine Behörde oder ein Gericht noch was dagegen macht. Denn dann müsste man dich entschädigen, wenn du wieder was rückgängig machen sollst. Und dazu hat der Staat keine Lust.
    Also bau was das Zeug hält !
     
  9. Neutal

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    Wenn die Baubeginnsanzeige erfolgt ist und die nötigen kleinen Zettel am Bau angebracht sind, dann wird Dir der Nachbar nichts können. Interessanter wird es, wenn der Baubeginn noch nicht angezeigt wurde, dann droht erstmal Baustopp
     
  10. #10 Bauherr2017, 23.04.2017
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    Danke für die vielen Antworten. Das beruhigt schon mal etwas. Ich war auch irritiert, dass der Nachbar einfach sagen kann, dass der Nachbarschaftfrieden gestört ist und die Baugenehmigung so aufgehoben wird, nur weil ihm der Bau nicht passt. Er begründete außerdem mit Baulärm und Dreck und damit, dass die Firma in seinen Augen keine Fachfirma ist (ist sie natürlich!). Da könnte ja jeder Bau so gestoppt werden...
    Im Internet hatte ich dazu auch nichts gefunden.
    Wir hatten den Monat Widerspruchsfrist abgewartet und die Baubeginnanzeige rund 2 Wochen vor Baubeginn eingereicht. Das Bauschild hängt auch am Haus.
    Mal sehen, was noch kommt. Rufe morgen auf jeden Fall noch am Bauamt an.
    Dankeschön!
     
  11. #11 Didi800, 23.04.2017
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    Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, dann ist die Baugenehmigung "bestandskräftig" geworden. Das heißt, niemand kann die Baugenehmigung mehr aufheben. Kein Gericht und keine Behörde. (Das gilt selbst für den Fall, dass die Baugenehmigung rechtswidrig wäre.)
    Also entgegen meinem früheren Rat kannst du dann auch langsam bauen.
     
  12. #12 fundament, 23.04.2017
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    Schon, wobei ich vermutlich auch versuchen würde mit dem Nachbarn in Kontakt zu kommen, um das nachbarschaftliche Verhältnis in halbwegs geordnete Bahnen zu lenken. Gerade bei einem Eigenheim sollte man versuchen mit allen Nachbarn zumindest halbwegs auszukommen. Halte die Daumen, dass der Nachbar sich beschwichtigen lässt, auch wenn sein Brief offenbar weder Hand noch Fuß hat.
     
  13. #13 Fred Astair, 23.04.2017
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    Kennst Du den Brief?
     
  14. #14 simon84, 23.04.2017
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    Ich habe auch vergeblich nach einer Legaldefinition von dem Term gesucht :)

    Den Nachbarschaftsfrieden kann eigentlich so ziemlich alles stören, was den oder die Nachbarn stört. :)

    Für den TE ist wohl die HBO maßgeblich.

    Diese hat zumindest was einen nachbarschaftlichen Widerspruch an den Bauantrag oder ggf. genehmigte Ausnahmen selbst angeht klare Fristen (siehe 62 und 63 unten).

    Da der Nachbar bis dato nicht aktiv wurde, gehe ich davon aus, dass es keine Ausnahmen gab und er somit auch nicht benachrichtigt wurde.
    Daher wird die Baugenehmigung selbst schwer anzufechten sein außer der Baubehörde selbst sind schwere Fehler unterlaufen.

    Unabhängig davon, kann natürlich der Nachbar "aus Trotz" eine Beschwerde eingelegt haben.
    Wir wissen leider weder was genau in dem Brief des Nachbarn an den Bauherrn steht,
    noch ob er einen Brief an die Baubehörde verfasst hat und wie er seinen Einspruch begründet.

    Der Nachbarschaftsfrieden beinhaltet aber auch alles was zu dem Bauvorhaben rundherum dazu gehört,
    wie z.B. Lärmbelästigung, Einhaltung von Ruhezeiten, Geruchsbelästigung, ggf. Verschmutzung von öffentlichen Straßen durch die Baumaßnahme usw.

    Eventuell geht es auch in die Richtung.
    Hier sind aber gerade bei temporär auftretenden Belastungen erfahrungsgemäß hohe Grenzen gesetzt.

    Ich denke es geht eher in die Richtung alles wird gut und der Nachbar trotzt nur rum weil es ihm nicht passt :)



    § 62
    Beteiligung der Nachbarschaft
    (1) 1Die Bauaufsichtsbehörde soll die Nachbarschaft benachrichtigen, bevor von Vorschriften, die ihrem
    Schutz dienen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden; das gilt auch, wenn
    die angewandte Abweichungs-, Ausnahme- oder Befreiungsvorschrift selbst nachbarschützend ist.
    2
    Einwendungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung bei der Bauaufsichtsbehörde
    schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
    (2) Wer den Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen schriftlich zugestimmt hat, wird nicht benachrichtigt.

    (3) 1Die Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen sind nur denjenigen bekannt zu geben, deren
    Einwendungen nicht entsprochen wird. 2Die §§ 13 und 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
    finden bei der Nachbarschaftsbeteiligung keine Anwendung.
    § 63
    Abweichungen
    (1) 1Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von Vorschriften
    aufgrund dieses Gesetzes zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen
    Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit
    den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 Abs. 1 vereinbar sind. 2
    § 3 Abs. 3
    Satz 3 bleibt unberührt.
    (2) Die Zulassung von Abweichungen nach Abs. 1 sowie von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und
    Befreiungen ist gesondert schriftlich zu beantragen; der Antrag ist zu begründen.
    (3) 1
    Abs. 2 gilt auch für bauliche Anlagen, andere Anlagen oder Einrichtungen, die nach § 55 oder
    aufgrund des § 80 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 keiner Baugenehmigung bedürfen sowie für Abweichungen von
    Vorschriften, die in bauaufsichtlichen Verfahren nicht geprüft werden. ²§ 61 Abs. 1, § 64 Abs. 3 bis 6
    und § 65 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend.
    (4) 1
    Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften
    sind zu begründen, wenn die Nachbarschaft Einwendungen nach § 62 Abs. 1 Satz 2 vorgebracht
    hat. ²Satz 1 gilt auch, soweit die Ausnahme- oder Befreiungsvorschrift selbst nachbarschützend
     
  15. #15 El Gundro, 25.04.2017
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    Mit dem Nachbarn werdet Ihr noch viel Spaß haben.

    Wie meine Vorredner bereits sagten, einfach weiterbauen. Ein Baustopp kann nur von einer Behörde kommen, und diese hat das entsprechend zu begründen. "gestörter Nachbarschaftsfrieden" ist garantiert kein Grund.
    Ob Ihr dem Nachbarn gegenüber auf seinen Brief reagiert, ob persönlich oder auch mittels Brief, ist Euch überlassen.
     
  16. #16 Didi800, 25.04.2017
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    Das stimmt. "Nachbarschaftsfriede" hat nichts mit dem Baurecht zu tun. Persönliche Beziehungen wechseln und haben nichts mit Bauwerken zu tun. Deshalb spielt das für eine Baugenehmigung keine Rolle.
     
  17. #17 simon84, 25.04.2017
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    Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Ein alltäglicher begriff kann im Recht eine ganz andere Bedeutung haben. Nur weil man nicht alles im Internet findet heißt es nicht, dass es nicht relevant ist. Und recht besteht nicht nur aus Gesetzen; auch wenn das deutsche System wesentlich weniger Präzedenz orientiert ist.

    (Sorry bin am Handy)
     
  18. #18 Didi800, 25.04.2017
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    Lieber simon84, das Baurecht bezieht sich nicht auf das Verhalten von Menschen, sondern nur auf Bauwerke und Anlagen. (Das Polizeirecht oder das Nachbarschaftsrecht beschäftigt sich dagegen auch mit dem Verhalten.)
    Das steht z.B. in den Landesbauordnungen. Die regeln das Baugenehmigungsverfahren: Schau mal die $$ 1 und 2 der LBO BW. Vgl Link. (sofern der nicht wieder gelöscht wird, wie üblich bei meinen Links). http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=29E593C988DD39B6EBDC4EB4871378C7.jp90?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauOBW2010V3P1
    Deshalb sind persönliche Probleme zwischen den Nachbarn für die Rechtmäßigkeit eines Bauvorhabens egal. Es kommt nur darauf an, ob das Bauwerk da hineinpasst (Bauleitplanung, etc.) und ob es alle öffentlich rechtlichen Vorschriften erfüllt (feuerpolizeilich, Statik, ..).
    Aber auf das Verhalten des Nachbarn kommt es nicht an. Echt.
     
  19. #19 simon84, 25.04.2017
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    Der Term Nachbarschaftsfrieden umfasst mehr als das persönliche Verhältnis zu Nachbarn
     
  20. #20 Didi800, 25.04.2017
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  2. muss ein baustopp schriftlich erfolgen

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