Falsch eingemessen, bzw. zu viel ausgebaggert?

Diskutiere Falsch eingemessen, bzw. zu viel ausgebaggert? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Auf meiner Baustelle (Neubau) musste nach dem Bodengutachten ein Bodenaustausch von ca. 1 Meter unterhalb des Kellers vorgenommen werden. Der...

  1. Marki

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    Auf meiner Baustelle (Neubau) musste nach dem Bodengutachten ein Bodenaustausch von ca. 1 Meter unterhalb des Kellers vorgenommen werden.
    Der Keller geht ungefähr 3 Meter in den Boden und zusätzlich war noch 1 Meter Bodenaustausch erforderlich. Es musste also 4 Meter tief gebaggert werden.
    Beim Einmessen ist meiner Meinung nach ein Fehler passiert. Es wurde so eingemessen, dass von einer 4 Meter tiefen Baugrube ausgegangen wurde. Jedoch wurde ja 1 Meter gleich wieder mit Kies verfüllt.

    Folglich waren um den Keller herum ein Bereich von ca. 150 cm Arbeitsbreite vorhanden. Platz zum Arbeiten ist ja ok, aber dass war wohl zu viel.

    Dieser Raum musste ja auch wieder mit Sand ausgefüllt werden. Zusätzlich dazu noch der Kies, wo mehr eingebracht werden musste.

    Nun ist in der Schlussrechnung z.B. um 50 Prozent mehr Sand aufgeführt als im Angebot angegeben war. Auch musste die Mehrmenge Aushub abgefahren werden.

    Meine Frage ist nun, muss ich das so hinnehmen oder wie ist da die rechtliche Lage?
     
  2. #2 petra345, 24.04.2017
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    Wenn der Unternehmer etwas baut, das nicht gefordert ist, muß er es auf eigene Kosten wieder zurückbauen.

    Siehe auch VOB/B § 4 oder 8. In diesem Bereich steht es. Allerdings ist die VOB/B bei privaten Bauten grundsätzlich nicht vereinbart. Aber im BGB ist es letztlich ähnlich geregelt.
     
  3. #3 petra345, 24.04.2017
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    Er wird allerdings versuchen, den Schaden, den er hat, gering zu halten und dazu anführen, daß er einen Meter Arbeitsraum braucht und der zählt nun mal zwischen dem äußersten Punkt der Schalung und dem Erdreich.

    Im Normalfall wird man sich da etwas vorbeiquetschen und sich auch mal die Hosen zerreißen um zu sparen.
     
  4. Yilmaz

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    Hallo, wer hat die Vorgaben gemacht wo gebaggert werden soll? Wenn nicht anweisung von Ihnen oder bevollmächtigten dann können Sie das auf erforderliche mengen kürzen. Baugrube mit 50 cm arbeitsraum und 45 grad.
    Mfg
     
  5. Marki

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    Vorgabe war nicht von mir. Wurde von dem von der Baufirma beauftragen Vermesser so eingemessen und von dem Bauunternehmer beauftragten Baggerbetrieb so ausgebaggert.

    Aufgrund des lehmigen Bodens wurde eine Schräge von 60 Grad gemacht. Die 50 cm Arbeitsraum wurden jedoch erheblich überschritten.

    Dann werde ich das was zuviel ausgebaggert wurde von dem Rechnungsbetrag abziehen.

    Es steht bald schon die Abnahme an, sollte man dies hierbei schon bemängeln oder erst bei der Rechnung abziehen?
     
  6. #6 Andybaut, 02.05.2017
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    Hallo,

    ganz eindeutig schnell handeln und auch Bilder machen.
    Egal wer Recht hat, es sollte später nachvollziehbar sein was genau passiert ist.
     
  7. Marki

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    Schnell handeln ist nicht mehr erforderlich. Haus steht eigentlich komplett da. Es fehlt jetzt nur noch die Abnahme.
    Bilder wurden jedoch damals gemacht.
     
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