Abweichung vom Grundriss - Toleranzgrenzen

Diskutiere Abweichung vom Grundriss - Toleranzgrenzen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe in einem (künftigen) Mehrfamilienhausneubau eine Wohnung erworben, der Bau geht voran, der Bauträger leistet soweit gute Arbeit....

  1. #1 schubix, 25.04.2017
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    Hallo,
    ich habe in einem (künftigen) Mehrfamilienhausneubau eine Wohnung erworben, der Bau geht voran, der Bauträger leistet soweit gute Arbeit.

    Bevor es mit dem Bau los ging, haben wir den Grundriss abgestimmt und genehmigt. Nun sind die Trockenbauer fertig und ich stelle leichte Abweichungen zu den im Grundriss bestätigten Maßen fest.

    Bevor ich mich jetzt allzusehr über geplante, aber nun nicht mehr an eine kürzere Wand passende Möbelstücke ärgere, meine Frage an die Experten: Um wieviel cm sind Abweichungen üblich und tolerabel? Die Gesamtfläche spielt hier nicht rein, es geht um die Trennwände zwischen Zimmern.

    Danke!
     
  2. #2 Andybaut, 25.04.2017
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  3. #3 schubix, 25.04.2017
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    Danke!

    Ja, aber da geht es nur um die Gesamtfläche und den Kaufpreis.
    Konkret ist die fragliche Wand statt 316 cm nur 310 cm. Nach der DIN sind nur +-1,6 cm erlaubt.

    Das Dumme daran: Die Fußbodenheizung und der Estrich sind schon drin. Ich kann mir kaum vorstellen, wie man das noch korrigieren könnte.
     
  4. #4 Gast56083, 25.04.2017
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    steht bei Dir die Trockenbauwand auf dem RFB?
    Einen TB kann man auch auf den Estrich stellen, das sollte also nicht das Problem sein.
    Welches Möbelstück passt denn bei 316cm aber nicht bei 310? Schrank mit 315cm? ;)
     
  5. #5 schubix, 25.04.2017
    schubix

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    Die Trockenbauwand steht direkt auf dem Beton. Dann irgendein Ilsolierzeugs, dann die Heizungsschläuche, dann der Estrich.

    Es handelt sich um eine Art Möbelanbauwand. Bestellt, gefertigt und schon bezahlt :-(
    Wir haben 5 cm Abweichung eingeplant, aber nicht 6 cm.
    All die anderen Wände haben wir noch nicht kontrolliert, aber mir schwant Übles für Badezimmer und Küche.
     
  6. #6 Gast56083, 25.04.2017
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Dann Mängelanzeige an den BT.
    Die Art der Behebung musst/darfst Du Ihm überlassen

    Nachtrag: Du musst gar nicht die DIN herausziehen. Der BT muss nachweisen, dass seine Ausführung Normengerecht ist....was Ihm nicht gelingen wird.
     
  7. #7 Onkel Dagobert, 25.04.2017
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    Bedenke aber #2 von Andybaut:
    Die Frage ist ob da vertraglich etwas vereinbart wurde was größere Toleranzen zuläst.
     
  8. #8 DerMarc, 25.04.2017
    DerMarc

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    ach Leute... Bauträger, wer weiss ob die Änderungen am Ende überhaupt Teil des Vertrages sind. Du kaufst halt ein Stück Haus, wenn man Pech hat und hier wird über vereinbarte Toleranzen diskutiert :)
     
  9. #9 Gast56083, 25.04.2017
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    hat der TE doch geschrieben. Nur Vereinbarung zur Abweichung bei der Gesamtfläche. Also gilt "Leistung mittlerer Art und Güte" unter Einhaltung der DIN/EN´s.

    Dazu hat der TE
    Heißt: es gibt einen vom Käufer freigegebenen Plan nach dem gebaut wird bzw. das was der Käufer freigegeben hat, ist Vertragsbestandteil.
     
Thema: Abweichung vom Grundriss - Toleranzgrenzen
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